Jugendverkehrsschule

In allen Schularten ist die Verkehrserziehung Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.

Die Radfahrausbildung als Teil der schulischen Verkehrserziehung ist schwerpunktmäßig den 3. und 4. Klassen zugeordnet; sie ist damit Teil des Grundschullehrplanes.

Die theoretische Ausbildung und die Vorbereitung auf die praktischen Übungen erfolgen durch die Lehrpersonen in der Schule - Radfahrausbildung ist Aufgabe der Grundschule.

Diese wird durch die Verkehrssicherheitsberater der Jugendverkehrsschulen tatkräftig unterstützt. Die Verkehrssicherheitsberater planen den praktischen Teil der Radfahrausbildung, bereiten ihn vor und führen ihn  im Raum der Jugendverkehrsschule in vier Übungseinheiten und einer praktischen Lernzielkontrolle durch.