Ausbildung zur Mofakursleiterin / zum Mofakursleiter

Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz, die an ihrer Schule einen Mofakurs durchführen und leiten möchten, können sich vom 2. bis 5. Juni 2025 in Andernach zum Mofakursleiterin / zum Mofakursleiter ausbilden lassen. Die Teilnehmenden lernen Grundlagen des Mofa- und Rollerfahrens in Theorie und Praxis. Sie sind am Ende der Ausbildung in der Lage, einen entsprechenden Kurs an Ihrer Schule durchzuführen.
Inhalte:
- Organisation und Durchführung von Mofa- und Rollerkursen
- Fragen zur Mobilität junger Menschen
- Partnerschaftlicher Umgang mit anderen Teilnehmenden im Straßenverkehr
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten
- Prüfung zur Mofa- und Rollerkursleitung
Nähere Informationen zu einer solchen Fortbildungsveranstaltung finden Sie auch hier.
Bitte reservieren Sie sich den Termin. Eine Anmeldung über  Fortbildung-online  (Nr. 2514330001) ist aktuell möglich.
Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Anmeldeschluss ist am 19.05.2025.

Ab März gilt das neue blaue Kenn­zei­chen für Mofas, Mopeds und E-Scoo­ter

Ab dem 1. März 2025 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit blauem Kennzeichen unterwegs sein. Die neuen Schilder sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Wer im März weiter mit alten grünen Plaketten fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. 
Wer mit seinem Mofa, Moped oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren will, braucht eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.
Über die dreistellige Buchstabenkombination lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/mofakennzeichen-abfrage oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

 

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen aus Blech mit den Maßen 13,0x10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die selbstklebende Versicherungs-Plakette auf Klebefolie mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Nur diese Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet werden. Andere Fahrzeuge wie z. B. Hoverboards, Monowheeler und solche E-Scooter, die die Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nicht erfüllen, dürfen nur auf abgeschlossenem Gelände verwendet werden.

Kurse für Mofa AG-Leiter

In jedem Jahr werden interessierte Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet, damit sie schulische Mofa AGs leiten können. Diese Aus- bzw. Fortbildungskurse mit einem hohen Praxisanteil sind regelmäßig sehr gut besucht.

Das Kursziel ist, Lehrerinnen und Lehrer zu befähi­gen, pädagogische Arbeitsgemeinschaften zum Thema "Verkehrserziehung­/Mofakurs" zu leiten. Dabei lernen sie die Voraussetzungen zur Organisation und Durchfüh­rung von Mofakursen und die Kursmaterialien kennen.

Praktische Fahrübungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Fragen zum methodischen Aufbau des Mofakurses stehen im Vordergrund. Probleme im Zusammenhang mit der Mobilität junger Menschen, Fragen zu Umwelt, Gesundheit und partnerschaftli­chem Verhalten werden erörtert. Versicherungsrechtliche Fragen werden geklärt und außerschuli­sche Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

Lehrerinnen und Lehrer, die bereits längere Zeit Mofakurse leiten, haben weiteren Informationsbedarf und den Wunsch, mit anderen Kursleite­rinnen und Kursleitern Erfahrungen auszutauschen. Dazu wird ihnen in der Fortbildungsveranstaltung genügend Zeit eingeräumt. Ein weiterer Schwerpunkt des Kurses ist die Technik des Mofas und des Mofarollers. DieTeilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten prakti­sche Anleitungen zur Beseitigung von kleinen Fehlern und für er­laubte Reparaturen. Juristische Aspekte beim Fahren mit Mofa und Roller, Partnerschaft im Straßenverkehr und Umweltbewusstsein sind weitereThemen des Kurses. Neue Medien werden vorgestellt und besprochen.

Der Mofakurs - ein wichtiger Bestandteil der schulischen VE

Die rechtliche Grundlage eines schulischen Mofakurses in RLP ist die 
Verwaltungsvorschrift  "Durchführung der Mofa-Ausbildung und Ausstellung der Ausbildungsbescheinigungen gemäß §5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Schulen".

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und Kultur und des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 06. Juli 2012 (MBWWK  9425 - 1B - 51 309/30).

Der Mofakurs als Teil der schulischen Verkehrserziehung fördert unter anderem:

  • sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr,
  • das Vermeiden, Erkennen, Beurteilen und Bewältigen von Gefahren,
  • auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln,
  • situationsorientiertes, angemessenes Verhalten,
    Mitverantwortung und Rücksichtnahme,
  • die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten als Verkehrsteilnehmer.

Manche Schülerinnen und Schüler merken im Mofakurs, wie wichtig es ist, gut lesen zu können ...

Oft sind die Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum auf das Mofa angewiesen, um ihre Lehrstelle zu erreichen.

Der schulische Mofakurs ist ein handlungsorientiertes Projekt mit Erlebnischarakter. Die Jugendlichen werden als zukünftige motorisierte Verkehrsteilnehmer ernst genommen und erhalten eine sehr gute Ausbildung. Hier erreicht man die Jugendlichen bevor sie zur "Problemgruppe der jungen Fahrer" werden können. 

Der Mofakurs ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft an Schulen im Sekundarbereich I, die meist ein ganzes Schuljahr dauert und von Lehrern angeboten wird, die dafür eine spezielle Ausbildung erhalten haben. Theoretische Inhalte werden mit fahrpraktischen Übungen verzahnt. Auch für Ganztagsschulen bietet sich hier ein gutes und lohnendes Betätigungsfeld. Schüler müssen sich an ihrer Schule erkundigen, ob dort Mofakurse stattfinden können.

Wer Mofa fährt, braucht zwar keinen Führerschein, muss aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen als Träger der Mofa-Ausbildung vor, wenn die zuständigen Landesbehörden diese anerkennen. Möglich ist der Erwerb der Mofaprüfungsbescheinigung in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. 

In Rheinland-Pfalz sind Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, nach einem intensiven Ausbilder-Kurs beim Pädagogischen Landesinstitut (PL) die Ausbildungsbescheinigung zu erteilen. Hier finden Sie eine Vorlage von der Verkehrswacht.

Die Grundlage dazu bietet die Fahrerlaubnisverordnung (§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas).

Die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs.2 durch Fahrlehrer sind die der Anlage 1 (zu § 5 Abs.2) festgehalten.

Mofakurs: "Mutterbilder" und "Bewegte Bilder" in der Prüfung

Bereits seit 2013 gibt es sogenannte "Mutteraufgaben". Das in den Vorbereitungsbögen und Übungsheften abgebildete "Mutterbild" wird in der Prüfung verändert. Die Änderungen beziehen sich aber nur auf die Bildelemente (z.B. Darstellung der Umgebung - Bebauung oder Hintergrund - oder die Typen und Farben der Fahrzeuge).
Beispiel: Aus dem roten Bus, der von links kommt, wird ein blauer Lkw oder ein grüner Pkw. Die Situation selbst bleibt gleich, ebenso die Fragestellung und die Antworten. So soll erschwert werden, dass Fragen auswendig gelernt werden.
Die betreffenden Fragen sind z.B. im Übungsfragenheft des Verkehrswacht Medien & Service-Center als Mutterbild gekennzeichnet. 

Ab Oktober 2014 gibt es zudem "bewegte Situationsdarstellungen" in der Prüfung. Das sind ca. 15 Sekunden lange Filmsequenzen, zu denen Fragen gestellt werden. Sie erlauben mehr Realitätsnähe durch dynamische Darstellungen und handlungsnähere Antworten.