An allen Schulen bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für Verkehrserziehung. Wird jedoch keine Obfrau/Obmann durch die Schulleitung verpflichtet, muss dieses Amt durch die Schulleitung übernommen werden.
Ihre Aufgabe besteht darin:
- die Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in allen Fragen der Verkehrserziehung,
- die Organisation der verkehrserzieherischen Aktivitäten der Schule, insbesondere die Abstimmung der Integration, die Durchführung von Verkehrserziehungswochen oder -tagen,
- Hilfen und Anregungen bei der Schulwegsicherung,
- die Zusammenarbeit mit den Trägern der Schülerbeförderung und allen örtlichen Einrichtungen und Organisationen, die schulische Verkehrserziehung unterstützen.
In regionalen Obleutetagungen erhalten die beauftragten Lehrerinnen und Lehrer Informationen, Broschüren und ggf. praktische Anregungen, die sie ihrem Kollegium mitteilen können.