Informationen rund um Fortbildungen des Pädagogischen Landeinstituts Rheinland-Pfalz

Anmeldeverfahren

Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online im Portal Fortbildung-Online an. Bitte verwenden Sie den Anmeldebutton neben der ausgewählten Veranstaltung - als registrierte Nutzering bzw. registrierter Nutzer müssen Sie Ihre Daten nicht bei jeder Anmeldung erneut eingeben. 

Da eine nachvollziehbare Bestätigung Ihrer Schulleitung benötigt wird, sind Anmeldungen per E-Mail oder Telefon leider nicht möglich.

Zur Vereinfachung Ihres Anmeldevorgangs wird die Möglichkeit zur Anmeldung per Fax nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Bei Fragen zu den einzelnen Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.

Reisekosten für Landesbedienstete

Landesbediensteten werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das IPEMA-Portal.

Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise zum Vorgehen und zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Kostenzuordnung, die Sie unter Ziffer 2.8.3 „Abrechnung von Reisen für das Pädagogische Landesinstitut“ des Portalhandbuch-Lehrer_20.08.2020 auf dem IPEMA-Portal finden. Nur so ist eine korrekte Verbuchung und Erstattung der Reisekosten gewährleistet. Eine Prüfung oder Buchung von Haushaltsstellen erfolgt seitens des LfF nicht mehr.

Eine Verpflegung von Amts wegen erfolgt nicht. Aus ökologischen und finanziellen Gründen regen wir an, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Informationen zum Landesreisekostengesetz RLP finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie auch die ergänzenden Hinweise zur Kostenerstattung bei Reisen zu Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung (siehe weiter unten unter Rechtliche Grundlagen).

Reisekosten für Nicht-Landesbedienstete

Für Teilnehmende, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.

Personen, die nicht im Landesdienst stehen und eine Dozententätigkeit wahrnehmen, erhalten ihr Honorar auf Grundlage einer Rechnungsstellung an das PL (bitte PL-Nummer angeben). Fahrtkosten (gem. Belegen ÖPNV oder 30 ct je KM) und Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand (>8 h 12 €, >24 h 24 €) können ausgewiesen werden.

Verpflegungsleistungen bei PL-Veranstaltungen

Um jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin die Möglichkeit zur individuellen Verpflegung zu geben, entfällt seit 2015 in Abstimmung mit dem damaligen MBWWK die Verpflegung von Amts wegen. Dafür erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ungekürztes Tagegeld im Rahmen des LRKG. 

Die Teilnehmenden erhalten vor Ort Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass die Mensa am PL-Standort Speyer mit Beginn des Schuljahrs 2023/2024 nicht mehr zur Verfügung steht.

Zielgruppe

Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsangebote sind Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte. Entsprechend der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sind ggf. auch weitere Zielgruppen wie Eltern, Schülerinnen und Schüler angesprochen.