Übersicht Förderungen
Bereich BNE, Klima und Globales Lernen
Ministerium für Bildung RLP
Was wird gefördert?
BNE-Vorhaben von zertifizierten BNE-Schulen in RLP (mehr zur Zertifizierung erfahren).
Beispiele:
- Material- und Experimentierkisten für bestimmte Unterrichtsreihen,
- Spiele für die Erarbeitung von BNE in Unterrichtsinhalten,
- Filme mit Vorführrecht und Software mit Nachhaltigkeitsthemen,
- Workshops für Schülerinnen und Schüler (SuS),
- ...
Wie wird gefördert?
Projekte innerhalb der BNE werden anteilig bis zu einem Betrag von maximal 1000 Euro gefördert. Antragstellung und Bewerbung erfolgen über das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz und die ADD.
Anerkannte BNE-Schulen können im Antragszeitraum (in der Regel Mitte Dezember bis Mitte Februar) die Vordrucke online herunterladen oder erhalten diese via EPOS und senden alle ausgefüllten und gezeichneten Dokumente im Original an die jeweils zuständige ADD sowie digital an das Pädagogische Landesinstitut. Download der BNE-Fördermittel-Unterlagen 2025 hier (zip-Datei, drei Unterlagen, jeweils im PDF- und im Word-Format).
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Was wird gefördert?
Neu- oder Umgestaltung von Gärten (Gemeinschafts-, Schul-, Kita-, Generationen- und Bienengärten) als nachhaltige Lernorte, die ökologisches und soziales Lernen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verbinden. Die Erweiterung und Umgestaltung von Gärten ist als schlüssiges Projekt zu konzipieren, wobei auch die Förderung der Biodiversität zu berücksichtigen ist. Die Umsetzung muss sowohl ökologischen als auch pädagogischen Anforderungen Rechnung tragen. In Zusammenhang mit der Anlage eines Bienengartens können Fördermittel für die erforderliche Erstausstattung zur Bienenhaltung und zur Wildbienenansiedlung beantragt werden.
weitere Informationen hier
Beispiele:
Ein separater Gartenbereich mit Bienenwiese oder die Anlage eines Hochbeetes. Materialien können nur projektgebunden gefördert werden. Zur Beobachtung von Bienen können Minimikroskope oder Lehrtafeln/Infos zu Bienen gefördert werden.
Stiftung Natur und Umwelt
Was wird gefördert?
Projekte zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Natur und Artenschutz. Da als Antragsteller Vereine (z.B. auch Fördervereine der Schule), Verbände und Kommunen berücksichtigt werden, können Projekte auf Initiative von Lehrkräften ggf. in Kooperation mit diesen initiiert werden.
Beispiele:
Es können Projekte mit Modellcharakter sein oder Aktionen, die über den Natur- und Umweltschutz informieren, z.B. Ausstellungen, Wettbewerbe, Tagungen, Filme und Veröffentlichungen.
Wie wird gefördert?
Kleinprojekte bis 5000 € Fördersumme und Großprojekte.
Ministerium des Inneren und für Sport
Was wird gefördert?
Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in RLP sowie in Entwicklungsländern. So können Schulen im Rahmen des Ruanda-Haushalts Projekte in Ruanda fördern lassen, welche die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation der Bevölkerung verbessern, wie Theater- und Sportprojekte sowie Schulbauten. In RLP können Schulen über antragstellende Vereine (Förderverein der Schule), Kommunen oder Pfarreien in RLP Zuschüsse z.B. für Kinoprojekte oder die Ausstattung eines Eine-Welt-Kiosks beantragen.
Weitere Beispiele:
- Die Durchführung eines Eine-Welt-Kinofestivals, deren Vorführung mit Hilfe der Zuschüsse für die Einholung der Filmrechte, die Begleitung durch einen Referenten sowie eine Cateringversorgung ermöglicht und begleitet wird. Während der Vor- und Nachbereitung zum Film setzen sich SuS mit Themen, wie Migration und Fairer Handel, auseinander und stellen den Bezug zur persönlichen Welt her.
- Im Rahmen einer entwicklungspolitischen Projektwoche, in der sich SuS in Workshops, Vorträgen und Seminaren mit Themen der Entwicklungspolitik auseinandersetzen, können Zuschüsse für die Honorierung externer Referenten eingesetzt werden.
Wie wird gefördert?
Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Eigenanteilfinanzierung mind. zehn Prozent. Fördersumme in der Regel höchstens 5.000 Euro.
Engagement Global
Engagiert die Welt gestalten – unkomplizierter Einstieg in die staatliche Förderung: bis zu 10.000 Euro für entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland.
Was wird gefördert?
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.
Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen – das kann ein Schulprojekt zur Wasserversorgung, ein Aktionstag zum Fairen Handel, eine Infoveranstaltung über die Lebenssituation in einem Land des globalen Südens sein, oder auch Workshops zu einer globalen fairen Landwirtschaft in einem Gemeinschaftsgartenprojekt. Die neuen Ideen und Informationen sollen es den Menschen ermöglichen, diese für ihr eigenes Engagement für eine gerechtere und nachhaltigere Welt zu nutzen. Die Projekte können dabei sowohl online als auch in Präsenz (oder im Hybrid-Format) durchgeführt werden.
Wie wird gefördert?
Mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger unterstützt Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt - zum Beispiel durch Seminare oder Workshops - vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Engagiert ist ein Programm für Einsteiger*innen in die entwicklungspolitische Bildungsarbeit und fördert möglichst unbürokratisch und schnell.
Brot für die Welt
Was wird gefördert?
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die außerschulische Akteure in Zusammenarbeit mit Schulen zum Globalen Lernen durchführen. Außerschulische Akteure unterstützen dabei den schulischen Bildungsauftrag.
Beispiele:
- Themenbereiche: Globalität und Heterogenität der Welt, Wechselwirkungen zwischen globalen und lokalen Handlungen, Komplexität globaler Entwicklungen, Mehrperspektivität und Thematisierung von Unsicherheiten
- Art der Aktivitäten: Einzelveranstaltungen, Projekttage oder auch eine längerfristige Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen
Wie wird gefördert?
Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit bis 500 Euro.
Anträge können nur von außerschulischen Trägern gestellt werden, z.B. Fördervereine der Schulen, kirchliche Einrichtungen.
Stiftung Mitarbeit
Was wird gefördert?
Projekte und Vorhaben, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten, werden vom Förderfonds Demokratie unterstützt.
Beispiele:
- Politische Bildung mit GrundschülerInnen zur Rechtsextremismusprävention
- Schulfilmwochen zum Thema: Radikalisierung, Extremismus und Rassismus
- mit einem Verein drehen Grundschulkinder einen Film zu gesellschaftlichen Fragen: Meine Meinung! Deine Meinung!
- Im Rahmen eins Jugendkonvents gehen SuS der Frage nach: „Wie verändern Social Media und digitale Medien das Demokratieverständnis von jungen Menschen?
Wie wird gefördert?
Förderung bis zu 5000 €. Fördermittel werden an Vereine und Institutionen vergeben, mit denen Schulen als Kooperationspartner auftreten können.
Doris-Wuppermann-Stiftung
Was wird gefördert?
Projektideen oder Initiativen, die politische Beteiligung und Interessenvertretung fördern.
Beispiele:
- Themenbereiche: Recht auf Arbeit und soziale Gerechtigkeit, fairer Handel, Anti-Rassismus, Schutz der Umwelt.
- Art der Aktivitäten: Initiativen, wie Politischer Podcast, Wanderausstellung, Fest für Kinderrechte, Schuldemokratiekonferenz.
Wie wird gefördert?
Förderung bis zum Höchstbetrag von 1500 €. Antragsberechtigt sind Schulen, Vereine und kommunale Jugendeinrichtungen, d.h. gemeinnützig anerkannte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die energetische Sanierung von Schulen wird durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. Eine dahingehende Beratung etc. ist nur durch fachlich spezialisierte Stellen, wie z.B. die Energieagentur RP oder kommunale Klimaschutzmanager zu leisten. – Schulträger und weitere Projektinteressierte wenden sich bitte daher zielgerichtet an diese Einrichtungen.
„Innovative Klimaschutz-projekte“ (Projektträger Jülich)
Was wird gefördert?
Klimaschutzprojekte, die zur Einsparung von Treibhausgasen führen. Sie müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung aufweisen. Gemeinsam mit Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungszentren und weiteren Institutionen entwickeln SuS klimafreundliche Ideen für die Zukunft.
Beispiele:
- Projekt „Ausgepackt“: SuS entwickeln mit Institutionen, wie Verpackungen eingespart werden können, welche klimafreundlichen Verpackungsmaterialien es künftig geben könnte und wie Mehrweg stärker verbreitet werden könnte. An drei Modellschulen in der Region Bonn-Rhein-Sieg erprobt, wird das Modell bundesweit verbreitet.
- Vom Planspiel zur Energiewende: SuS setzen sich mit Klimaschutz, Energiewende und Kommunalpolitik auseinander. Sie erhalten Einblick in kommunale Entscheidungsprozesse, so dass diese Kenntnisse im Planspiel in die Diskussion von Umsetzungsmöglichkeiten einfließen. Möglichst viele der geplanten Aktivitäten sollten umgesetzt werden. Das von der Klimaschutzagentur der Region Hannover entwickelte Projekt wird bundesweit mit Partnern fortgesetzt.
Wie wird gefördert?
Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zeitraum max. 3 Jahre. Eigenanteilfinanzierung mind. 10%. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Schulen haben die Möglichkeit, eine eigene Projektidee zu beantragen und Partner, wie Vereine, Verbände oder Kommunen hinzuzunehmen. Auch können Schulen in bestehende Projekte einsteigen, indem sie Kontakt mit dem entsprechenden Projektnehmer aufnehmen.
Energieagentur RLP
Was wird gefördert?
Förderung eines Batteriespeichers, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilernetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (für Kommunen max. 10.000 €). Speicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Antragsberechtigt sind kommunale Einrichtungen, z.B. Schulen sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen.
Weitere Informationen
Förderung des Bundes
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Weitere Informationen |
Bundesumweltministerium „Kommunal-Richtlinie"
Was wird gefördert?
Mit der Kommunalrichtlinie werden kommunale Akteure darin unterstützt, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Fördergegenstände sind u.a.:
- Energiesparmodelle für Schulen und Kitas: Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern von Schulen und Kitas umgesetzt.
- Beleuchtungstechnik
- Belüftungsanlagen
- Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen
- Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen, Fach- und Technikräumen durch Geräte der höchsten Effizienzklasse
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Da in den technischen Anlagen und Gebäuden ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung vorliegt, wird den Trägern eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderquote gewährt. Im Rahmen der Umsetzung des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung erhöhen sich die Förderquoten aller Fördergegenstände um 10 Prozentpunkte (gilt bis 31.12.2021).
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas und Schulen bzw. deren Träger.
https://www.klimaschutz.de/foerderung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Was wird gefördert?
Grenzüberschreitende Aktivitäten auf dem Programmgebiet INTERREG VA Großregion, wie die Organisation von Treffen, Seminaren, Veranstaltungen oder andere Angebote mit Schulen, Vereinen, Kommunen, Organisationen in der Großregion. Projekte, die die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg verbessern und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.
Beispiele:
Gemeinsame Produktion von Medienangeboten, gemeinsame Gedenkfeiern, Organisation gemeinsamer Sportveranstaltungen.
Wie wird gefördert?
Maximaler Förderbetrag 25000 € bei 90% der Gesamtkosten des Mikroprojektes. Projektdauer max. 18 Monate. Schulen, Vereine, Kommunen sowie sozial- und solidarwirtschaftliche Strukturen können eine Partnerschaft bilden und gemeinsam einen Antrag stellen. Sie müssen ihren Sitz im Programmgebiet von INTERREG VA Großregion haben. Die Kosten für die Durchführung des Mikroprojektes müssen für jede Maßnahme zwei oder mehreren Projektpartnern zugewiesen werden.
Förderungen im Kontext (schulischer) Klimabildung und Klimawandelanpassung finden Sie auf den Seiten zur Klimabildung Rheinland-Pfalz (bildung.rlp.de/klima) unter "Förderungen".