Übersicht Förderungen

Bereich BNE, Klima und Globales Lernen

Projektförderung für BNE-Schule

Ministerium für Bildung RLP

 

Was wird gefördert?

Förderung von BNE-Vorhaben in zertifizierten BNE-Schulen in RLP.

Beispiele:

  • Material- und Experimentierkisten für bestimmte Unterrichtsreihen
  • Spiele für die Erarbeitung von BNE in Unterrichtsinhalten
  • Filme mit Vorführrecht und Software mit Nachhaltigkeitsthemen
  • Workshops für Schülerinnen und Schüler (SuS)

 

Wie wird gefördert?

Projekte innerhalb der BNE werden in einer Höhe anteilig bis zu einem Betrag von max. 1000 € gefördert.

Antragstellung und Bewerbung erfolgen über das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz und die ADD.

Anerkannte BNE-Schulen können im Antragszeitraum (in der Regel Mitte Dezember bis Mitte Februar) die Vordrucke herunterladen, beziehungsweise erhalten diese via EPOS und senden alle Dokumente im Original an die jeweils zuständige ADD sowie digital an das Pädagogische Landesinstitut. 

Naturschutz/Schulgärten

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

 

Was wird gefördert?
Neu- oder Umgestaltung von Gärten (Gemeinschafts-, Schul-, Kita-, Generationen- und Bienengärten) als nachhaltige Lernorte, die ökologisches und soziales Lernen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verbinden. Die Erweiterung und Umgestaltung von Gärten ist als schlüssiges Projekt zu konzipieren, wobei auch die Förderung der Biodiversität zu berücksichtigen ist. Die Umsetzung muss sowohl ökologischen als auch pädagogischen Anforderungen Rechnung tragen. In Zusammenhang mit der Anlage eines Bienengartens können Fördermittel für die erforderliche Erstausstattung zur Bienenhaltung und zur Wildbienenansiedlung beantragt werden.

weitere Informationen hier

Beispiele:
Ein separater Gartenbereich mit Bienenwiese oder die Anlage eines Hochbeetes. Materialien können nur projektgebunden gefördert werden. Zur Beobachtung von Bienen können Minimikroskope oder Lehrtafeln/Infos zu Bienen gefördert werden. 

 

Stiftung Natur und Umwelt

 

Was wird gefördert?

Projekte zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Natur und Artenschutz. Da als Antragsteller Vereine (z.B. auch Fördervereine der Schule), Verbände und Kommunen berücksichtigt werden, können Projekte auf Initiative von Lehrkräften ggf. in Kooperation mit diesen initiiert werden. 

Beispiele:
Es können Projekte mit Modellcharakter sein oder Aktionen, die über den Natur- und Umweltschutz informieren, z.B. Ausstellungen, Wettbewerbe, Tagungen, Filme und Veröffentlichungen.

Wie wird gefördert?
Kleinprojekte bis 5000 € Fördersumme und Großprojekte. 

Entwicklungspolitisches Engagement

Ministerium des Inneren und für Sport

 

Was wird gefördert?
Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in RLP sowie in Entwicklungsländern. So können Schulen im Rahmen des Ruanda-Haushalts Projekte in Ruanda fördern lassen, welche die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation der Bevölkerung verbessern, wie Theater- und Sportprojekte sowie Schulbauten. In RLP können Schulen über antragstellende Vereine (Förderverein der Schule), Kommunen oder Pfarreien in RLP Zuschüsse z.B. für Kinoprojekte oder die Ausstattung eines Eine-Welt-Kiosks beantragen.

Weitere Beispiele:

  • Die Durchführung eines Eine-Welt-Kinofestivals, deren Vorführung mit Hilfe der Zuschüsse für die Einholung der Filmrechte, die Begleitung durch einen Referenten sowie eine Cateringversorgung ermöglicht und begleitet wird. Während der Vor- und Nachbereitung zum Film setzen sich SuS mit Themen, wie Migration und Fairer Handel, auseinander und stellen den Bezug zur persönlichen Welt her. 
  • Im Rahmen einer entwicklungspolitischen Projektwoche, in der sich SuS in Workshops, Vorträgen und Seminaren mit Themen der Entwicklungspolitik auseinandersetzen, können Zuschüsse für die Honorierung externer Referenten eingesetzt werden. 

Wie wird gefördert?
Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Eigenanteilfinanzierung mind. 10 %. 
Fördersumme in der Regel höchstens 5000 €. 

 

Engagement Global

 

Was wird gefördert?
Förderung von kleinen Projekten der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Förderfähige Arten von Aktivitäten: Durchführung von Tagungen, Seminaren, Workshops, um Wissen über die Zusammenhänge der EINEN Welt zu vertiefen. Thematisch werden Aktivitäten mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt gefördert; Aktivitäten, in denen globale Zusammenhänge sowie die Lebenssituation in Entwicklungsländern im Vordergrund stehen.

Beispiele:

  • Aktionen zum Handyrecycling,
  • Fairtrade-Workshops, Handyproduktion und die damit verbundenen Folgen im Land …, 
  • Wo kommt Schokolade her (GS)?
  • Arbeitswelt und Migration
  • Genderthemen in verschiedenen Ländern
  • aktuelle Themen, wie die Auswirkungen der politischen Situation in Brasilien 

Wie wird gefördert?
Förderzuschüsse bis zu 2000 €. Eigenanteilfinanzierung mind. 10% der beantragten förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Schulen, Kitas sowie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.

 

Brot für die Welt

 

Was wird gefördert?
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die außerschulische Akteure in Zusammenarbeit mit Schulen zum Globalen Lernen durchführen. Außerschulische Akteure unterstützen dabei den schulischen Bildungsauftrag.

Beispiele:

  • Themenbereiche: Globalität und Heterogenität der Welt, Wechselwirkungen zwischen globalen und lokalen Handlungen, Komplexität globaler Entwicklungen, Mehrperspektivität und Thematisierung von Unsicherheiten
  • Art der Aktivitäten: Einzelveranstaltungen, Projekttage oder auch eine längerfristige Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen

Wie wird gefördert?
Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit bis 500 €.

Anträge können nur von außerschulischen Trägern gestellt werden, z.B. Fördervereine der Schulen, kirchliche Einrichtungen. 

Demokratieförderung

Stiftung Mitarbeit

 

Was wird gefördert?
Projekte und Vorhaben, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten, werden vom Förderfonds Demokratie unterstützt. 

Beispiele:

  • Politische Bildung mit GrundschülerInnen zur Rechtsextremismusprävention 
  • Schulfilmwochen zum Thema: Radikalisierung, Extremismus und Rassismus
  • mit einem Verein drehen Grundschulkinder einen Film zu gesellschaftlichen Fragen: Meine Meinung! Deine Meinung! 
  • Im Rahmen eins Jugendkonvents gehen SuS der Frage nach: „Wie verändern Social Media und digitale Medien das Demokratieverständnis von jungen Menschen?

Wie wird gefördert?
Förderung bis zu 5000 €. Fördermittel werden an Vereine und Institutionen vergeben, mit denen Schulen als Kooperationspartner auftreten können.

 

Doris-Wuppermann-Stiftung

 

Was wird gefördert?
Projektideen oder Initiativen, die politische Beteiligung und Interessenvertretung fördern.

Beispiele:

  • Themenbereiche: Recht auf Arbeit und soziale Gerechtigkeit, fairer Handel, Anti-Rassismus, Schutz der Umwelt. 
  • Art der Aktivitäten: Initiativen, wie Politischer Podcast, Wanderausstellung, Fest für Kinderrechte, Schuldemokratiekonferenz.

Wie wird gefördert?
Förderung bis zum Höchstbetrag von 1500 €. Antragsberechtigt sind Schulen, Vereine und kommunale Jugendeinrichtungen, d.h. gemeinnützig anerkannte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

 

Klimaschutz – energetische Sanierung von Schulen

Die energetische Sanierung von Schulen wird durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. Eine dahingehende Beratung etc. ist nur durch fachlich spezialisierte Stellen, wie z.B. die Energieagentur RP oder kommunale Klimaschutzmanager zu leisten. – Schulträger und weitere Projektinteressierte wenden sich bitte daher zielgerichtet an diese Einrichtungen.

 

„Innovative Klimaschutz-projekte“ (Projektträger Jülich)

 

Was wird gefördert?
Klimaschutzprojekte, die zur Einsparung von Treibhausgasen führen. Sie müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung aufweisen. Gemeinsam mit Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungszentren und weiteren Institutionen entwickeln SuS klimafreundliche Ideen für die Zukunft.

Beispiele:

  • Projekt „Ausgepackt“: SuS entwickeln mit Institutionen, wie Verpackungen eingespart werden können, welche klimafreundlichen Verpackungsmaterialien es künftig geben könnte und wie Mehrweg stärker verbreitet werden könnte. An drei Modellschulen in der Region Bonn-Rhein-Sieg erprobt, wird das Modell bundesweit verbreitet.
  • Vom Planspiel zur Energiewende: SuS setzen sich mit Klimaschutz, Energiewende und Kommunalpolitik auseinander. Sie erhalten Einblick in kommunale Entscheidungsprozesse, so dass diese Kenntnisse im Planspiel in die Diskussion von Umsetzungsmöglichkeiten einfließen. Möglichst viele der geplanten Aktivitäten sollten umgesetzt werden. Das von der Klimaschutzagentur der Region Hannover entwickelte Projekt wird bundesweit mit Partnern fortgesetzt.

Wie wird gefördert?
Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zeitraum max. 3 Jahre. Eigenanteilfinanzierung mind. 10%. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Schulen haben die Möglichkeit, eine eigene Projektidee zu beantragen und Partner, wie Vereine, Verbände oder Kommunen hinzuzunehmen. Auch können Schulen in bestehende Projekte einsteigen, indem sie Kontakt mit dem entsprechenden Projektnehmer aufnehmen.

 

Energieagentur RLP 

 

Was wird gefördert?
Förderung eines Batteriespeichers, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilernetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (für Kommunen max. 10.000 €). Speicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Antragsberechtigt sind kommunale Einrichtungen, z.B. Schulen sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen. 
Weitere Informationen

 

 

Förderung des Bundes

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude).

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, u.a.:
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Außentüren, Toren
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen
  • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung
  • Austausch oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wie wird gefördert?
Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und zusätzlichen Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 %.

Neben den Einzelmaßnahmen sind auch umfassende Sanierungen mit folgenden Tilgungszuschüssen möglich:
  • KfW 70: 27,5 %
  • KfW 100: 20 %
  • KfW Denkmal: 17,5 %
Zu beachten: Ab Antragstellung ist ein Sachverständiger einzubeziehen. 
Weitere Informationen
 

 

Bundesumweltministerium „Kommunal-Richtlinie"

 

Was wird gefördert?
Mit der Kommunalrichtlinie werden kommunale Akteure darin unterstützt, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

Fördergegenstände sind u.a.:

  • Energiesparmodelle für Schulen und Kitas: Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern von Schulen und Kitas umgesetzt.
  • Beleuchtungstechnik
  • Belüftungsanlagen
  • Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen
  • Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen, Fach- und Technikräumen durch Geräte der höchsten Effizienzklasse

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Da in den technischen Anlagen und Gebäuden ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung vorliegt, wird den Trägern eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderquote gewährt. Im Rahmen der Umsetzung des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung erhöhen sich die Förderquoten aller Fördergegenstände um 10 Prozentpunkte (gilt bis 31.12.2021).

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas und Schulen bzw. deren Träger.
https://www.klimaschutz.de/foerderung 

 

 

 

Verschiedene Themenbereiche

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

 

Was wird gefördert?
Grenzüberschreitende Aktivitäten auf dem Programmgebiet INTERREG VA Großregion, wie die Organisation von Treffen, Seminaren, Veranstaltungen oder andere Angebote mit Schulen, Vereinen, Kommunen, Organisationen in der Großregion. Projekte, die die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg verbessern und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.

Beispiele:
Gemeinsame Produktion von Medienangeboten, gemeinsame Gedenkfeiern, Organisation gemeinsamer Sportveranstaltungen.

Wie wird gefördert?
Maximaler Förderbetrag 25000 € bei 90% der Gesamtkosten des Mikroprojektes. Projektdauer max. 18 Monate. Schulen, Vereine, Kommunen sowie sozial- und solidarwirtschaftliche Strukturen können eine Partnerschaft bilden und gemeinsam einen Antrag stellen. Sie müssen ihren Sitz im Programmgebiet von INTERREG VA Großregion haben. Die Kosten für die Durchführung des Mikroprojektes müssen für jede Maßnahme zwei oder mehreren Projektpartnern zugewiesen werden. 

Förderungen im Bereich Klimaschutz/Klimabildung

Förderungen im Bereich Klimaschutz und Klimabildung finden Sie auf den Seiten der Koordination Klimabildung