Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Was wird gefördert?
Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen:

  • vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme 
  • Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen 
  • „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs (bestehende fluorhaltige Kältemittel sind zwingend gegen Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen)

Wie wird gefördert? 

  • auf Zuschussbasis mit Festbeträgen

Nutzen Sie gerne den Förderrechner zur Kälte-Klima-Richtlinie um die Höhe Ihrer möglichen Förderung für Anlagen und etwaige Komponenten zu berechnen.

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderberechtigte
Unternehmen,gemeinnützige Organisationen,Kommunen,kommunale Gebietskörperschaften,Zweckverbände und Eigenbetriebe,Schulen,Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen