Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was wird gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG ist eine Zusammenfassung früherer Förderprogramme der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. 

Beispiele
Möglichkeiten der Förderung bestehen beim Einsatz neuer oder der Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen der Gebäudehülle oder bei der Verbesserung von Anlagentechnik.

Die für Schulen relevanten Teilförderprogramme wären:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Darunter fielen:

  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
  • Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, beispielsweise raumlufttechnische Anlagen
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind
  • energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen

Wie wird gefördert?
Die Fördersummen unterscheiden sich je nach Maßnahme stark voneinander und stellen komplexe Anforderungen.
Hier ein Beispiel für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
"Bei Nichtwohngebäuden bezieht sich der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten auf die Nettogrundfläche der thermisch konditionierten Gebäudezonen, die von der Umsetzung der Einzelmaßnahme betroffen sind (z. B. Fenstertausch). Dabei wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht. Dies gilt auch bei Erweiterungen mit bis zu 50 m² zusammenhängender Nettogrundfläche (z. B. beheizter Anbau an ein Nichtwohngebäude), bei Ausbau vormals unbeheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) sowie bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Wohn- oder Nichtwohnflächen."

Bitte nehmen Sie daher direkt mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kontakt auf. 

Fördergeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderberechtigte
alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden