Gegenstände und Zwecke von internen Schulevaluationen

Im Bildungsbereich richten sich Evaluationen vielfach auf Programme („Unterrichtssequenzen“, „Kurse“, „Angebote“, „Projekte“). Kennzeichnend für Programme ist, dass sie auf einem (möglichst schrifltich formulierten) Konzept basieren und aus Interventionen oder einem Bündel von Maßnahmen bestehen, die zu gewünschten Resultaten führen sollen (vgl. Beywl/Balzer, 2016, S. 194; Böttcher/Hense, 2016, S. 127).

Solche „sichtbaren“ Programme sind in der Schule vor allem in Kontext schulsicher Qualitätsarbeit vorhanden (z. B. Leseförderung, Gewaltprävention, Berufsorientierung, Arbeit mit digitalen Medien u.v.m.).  Auch der alltägliche Unterricht weist Grundelemente eines Programms auf: "Lernausgangslagen, die auf Ziele hin verändert werden sollen, sowie darauf zugeschnittene Methoden/Interventionen, die das Lernvermögen der Schülerinnen und Schüler mobilisieren und schließlich zu Lernresultaten führen sollen" (Beywl/Balzer, 2016, S. 194). Ebenso ist die der Programmlogik zugrunde liegende Denkfigur auch auf Gegenstände wie Produkte (z.B. Lehrbücher) oder Schule als Organisation anwendbar (Böttcher/Hense, 2016, S. 127). Die Bewertung von Personen ist dagegen kein Gegenstand schulinterner Evaluation, sondern eher Bestandteil diagnostischer Verfahren (vgl. ebd., S.121).

In Kürze finden Sie hier eine Übersicht zu verschiedenen Varianten und Reichweiten schulinterner Evaluation.

Interne Evaluation kann zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden (vgl. Beywl/Balzer, 2016, S. 193f.): Für die pädagogische Praxis sind vor allem formative Evaluationen hilfreich sind. Formative Evaluationen sollen dabei helfen, den Evaluationsgegenstand zu stabilisieren und zu verändern und hat somit primär den Zweck der Verbesserung. Auch summative Evaluationen, die eine Bilanz zum Evaluationsgegenstand ziehen, können zur Anwendung kommen. Typische Zwecke sind hier die Vorbereitung von Richtungsentscheidungen (z.B. Fortführung oder Einstellung des schulischen Streitschlichter-Programms) oder Legimitation (z. B. Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht).