Schulische Qualitätsentwicklung

In Rheinland-Pfalz sind laut §23, Absatz 2, des Schulgesetzes alle Schulen zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet, in deren Rahmen auch Verfahren der internen Evaluation zum Einsatz kommen sollen:

"Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte fest, um die Qualität schulischer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen dieser Ziele (interne Evaluation) und nehmen an den durch die Schulbehörden veranlassten Maßnahmen zur externen Evaluation, insbesondere an internationalen, länderübergreifenden und landesinternen Vergleichsuntersuchungen teil. Sie schließen Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde".

Auf den Bildungsserverseiten zum Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) finden Sie weitere Informationen zur schulischen Qualitätsentwicklung.

Qualitätsentwicklung in diesem Sinne umfasst weiterreichende Tätigkeiten als Evaluation und kann daher als ein der Evaluation übergeordnetes Konzept verstanden werden (vgl. Hense, 2006, S. 30).

Ablauf

Der Prozess der schulischen Qualitätsentwicklung kann wie folgt beschrieben werden: Eine Schule formuliert nach Analyse des IST-Standes (interne Evaluationsdaten, VERA, etc.) zu wesentlichen Entwicklungsfeldern Ziele nach dem SMART-Prinzip. Sie plant Maßnahmen zur Zielerreichung, dokumentiert sie und schließt auf dieser Grundlage Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht ab. In der EDISON-Schuldatenbank besteht die Möglichkeit, aktuell gültige Zielvereinbarungen zu hinterlegen, neue Zielvereinbarungen abzuschließen und Vorschläge zu dokumentieren, wie die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Weitere Erläuterungen zu Zielvereinbarungen in der schulischen Qualitätsentwicklung finden Sie hier.

Um an definierten Stellen im laufenden Umsetzungsprozess oder an dessen Ende feststellen zu können, ob die Schule ihre selbst gesetzten (vereinbarten) Ziele auch erreicht hat, setzt sie Verfahren der internen Evaluation ein. Dabei wird sie entsprechend ihrer Zielformulierung entweder stärker Instrumente anwenden, die den Prozess (z. B. Unterrichtsverlauf, Auswertungen von Hospitationen, Befragungen zum Unterricht) im Blick haben, oder solche, die Ergebnisse in Bezug auf das Produkt (z. B. Lernertrag, Klassenarbeiten, Tests) liefern. Danach beginnt für die Schule der Prozess „gemeinsam Ziele entwickeln, vereinbaren und erreichen“ von neuem.

Unterstützung bei schulischer Qualitätsentwicklung

Die Schulen erfahren bei ihrer Arbeit zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Unterstützung durch die Schulaufsicht in der Abteilung 3 - Schulen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Die Befragungsportale EVA Schule und InES online halten zahlreiche Fragebögen vor, die bei Evaluationsprozessen im Zuge der schulsichen Qualitätsentwicklung eingesetzt werden können. Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützungsangebote des InES-Teams.

Darüber hinaus steht Ihnen das Beratungsangebot der Beraterinnen und Berater für Schulentwicklung zur Verfügung. Für die Berufsbildenden Schulen verweisen wir zudem auf die Beratungs- und Fortbildungsstelle EvA am Pädagogischen Landesinstitut.