Am 1. März ist es so weit: Alle 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte sowie 84 Verbandsgemeinden, 17 verbandsfreie Gemeinden, acht Ortsgemeinden und ein Schulzweckverband von zwei Kommunen erhalten ihre erste Jahresüberweisung auf Basis der „Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Vereinbarung soll die Inklusion im Schulbereich weiter vorangetrieben werden. 10 Millionen Euro jährlich stellt das Land den Kommunen damit zusätzlich zur Verfügung. Mit dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Bertram Fleck, dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling, und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, Axel Haas, hat Bildungsministerin Vera Reiß heute konkrete Auswirkungen dieses Schrittes in den Kommunen vorgestellt.
„Mit der gemeinsamen Vereinbarung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern weiter voranzubringen. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention ins Zentrum der Politik gerückte Aufgabe der Inklusion fordert alle Ebenen des Staates und alle Teile der Gesellschaft. Wir wollen als Landesregierung die Kommunen künftig bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zusätzlich finanziell unterstützen. Wir würden uns allerdings auch wünschen, dass der Bund die Belastungen der Kommunen auf diesem Feld ebenfalls stärker anerkennt und ihnen direkt mehr unter die Arme greift“, unterstrich Bildungsministerin Reiß. Dieser Forderung schloss sich auch der Mainzer Oberbürgermeister Ebling an. Landrat Fleck unterstrich: „Die Umsetzung der Inklusion muss künftig ein Schwerpunkt der kommunalen Sozial- und Bildungspolitik sein. Die Inklusion stellt die Regelsysteme und viele Bereiche der Daseinsvorsorge vor neue Herausforderungen. Hier sehen wir als Landkreis eine große Chance, die bedarfsgerechte Förderung von Kindern und Jugendlichen so weiterzuentwickeln, dass sie möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt eingebunden in den Gemeinden des Kreises leben können.“
Am 11. November 2014 hatten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die damalige Bildungsministerin Doris Ahnen, Landrat Dr. Winfried Hirschberger vom Landkreistag Rheinland-Pfalz, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis vom Städtetag Rheinland-Pfalz, und Bürgermeister Ralph Spiegler vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz die Vereinbarung unterzeichnet. Sie soll den erwarteten Ausbau des Angebots an gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern entsprechend der Nachfrage besser absichern. Die zusätzliche Landesleistung in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich ist ein Teil der im Landesetat von Rheinland-Pfalz durch die BAföG-Neuregelung pro Jahr frei werdenden Mittel von rund 35 Millionen Euro. Entsprechend der Vereinbarung werden sieben Millionen Euro (70 Prozent) auf die Landkreise und kreisfreien Städte, die ja auch Träger der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe sind, aufgeteilt. Die Verteilung richtet sich nach der Gesamtschülerzahl in den Schulen des jeweiligen Kreises und der jeweiligen Stadt. Die restlichen 30 Prozent (drei Millionen Euro) werden auf die Kommunen mit Schwerpunktschulen verteilt. Auch hier ist der Maßstab für die Verteilung die Gesamtschülerzahl. Bei der Verwendung der zusätzlichen Mittel haben die Kommunen freie Hand – einzige Vorgabe ist: Sie müssen für den in der Vereinbarung beschriebenen Zweck eingesetzt werden.
Landrat Fleck unterstrich, im Vordergrund der Planungen und Aktivitäten im Rhein-Hunsrück-Kreis stünden die inklusiven Entwicklungen der Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen: „Während im Kita-Bereich bereits erste Erfolge in der konzeptionellen Umsetzung mit Unterstützung der ,kommunalen Familie‘ und freien Trägern erzielt werden konnten, stoßen wir im Schulbereich als Kreisverwaltung aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten an Grenzen.“ Im Rhein-Hunsrück-Kreis liegen insgesamt neun Schwerpunktschulen. Nur die vier weiterführenden Schwerpunktschulen befinden sich in Trägerschaft des Kreises. Der Landrat hielt aber ausdrücklich fest: „Der Landkreis wird seine inklusiven Angebote in der Region stärken. Mit den Geldern aus dem Fonds werden Hilfen für seelisch beeinträchtigte Kinder sowie Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf finanziert. Dazu gehören auch Einsätze der Integrationshelferinnen und -helfer an Schulen. Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung wird unterrichtsergänzend von Sozialpädagoginnen und-pädagogen soziale Gruppenarbeit und Hausaufgabenbetreuung an Nachmittagen geleistet. Der Landkreis hat mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben freie Träger beauftragt. Dies sind der Verein der Schmiedelanstalten e. V., der Internationale Bund und der ISA-Kompass. Die freien Träger haben flächendeckend 26 Fachstellen an Schulstandorten mit entsprechend qualifiziertem Personal eingerichtet. Die Fachstellen organisieren zum einen ambulante Unterstützung, zum anderen aber auch stationäre Maßnahmen – zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, die in Wohngruppen leben“. Wichtig, so Bertram Fleck, werde auch die Intensivierung der Kooperation von Schulen mit stationären Einrichtungen sein, deren Kompetenzen hilfreich im Prozess der Inklusion sein können. Der Rhein-Hunsrück-Kreis erhält aus dem 10-Millionen-Topf etwas mehr als 252.000 Euro in diesem Jahr.
In der Stadt Mainz gibt es sechs Schwerpunkt-Grundschulen und vier weiterführende Schulen, die diese Aufgabe bereits übernommen haben. Die Landeshauptstadt erhält auf Basis der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusätzliche Mittel von knapp 595.000 Euro. Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling setzt vor allem auf den Ausbau der sozialintegrativen Angebote zur Unterstützung von Schulen: „Das Mainzer Konzept der Schulsozialarbeit an Grundschulen versteht sich als Teil eines inklusiven Konzeptes, das in der Umsetzung besonders benachteiligten und beeinträchtigten Kindern die Teilhabe am schulischen Leben ermöglichen soll. Schule ist in diesem Zusammenhang viel mehr als eine Bildungseinrichtung. Im Idealfall entwickeln Lehrkräfte, Förderkräfte und Schulsozialarbeiterinnen beziehungsweise Schulsozialarbeiter für einzelne Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ein Setting in der Schule, das diesen einen geordneten Schulbesuch und eine gute Entwicklung ermöglicht. Dies gelingt am besten, wenn nicht die Frage nach Zuständigkeiten, sondern die Suche nach gemeinsam getragenen Lösungen im Vordergrund steht.“
Die Notwendigkeit einer breiten Basis für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Inklusion hob auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, Axel Haas, hervor: „Eine gute Zusammenarbeit in diesem Bereich gibt es bei uns in der Verbandsgemeinde beispielsweise mit den Krankenkassen, mit dem Christlichen Jugenddorf Rheinpfalz und mit der Förderinitiative Donnersberg, die Fachkräfte für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen stellt.“ Von den sechs Grundschulen der Verbandsgemeinde seien zwei Schwerpunktschulen, nämlich die Grundschule Kirchheimbolanden und die Sprengel-Grundschule Bolanden-Dannenfels. „In der Grundschule Bolanden werden seit dem Jahr 2003 behinderte Kinder inklusiv unterrichtet. So gab es neben körperlich behinderten Kindern im Rollstuhl unter anderem auch Kinder mit zum Teil ganz erheblichen Hörproblemen“, berichtete Axel Haas und ergänzte: „Unsere Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass der gemeinsame Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler einer Schwerpunktschule eine positive Bereicherung ist.“ Zum 1. März fließende zusätzliche Mittel in Höhe von gut 8.700 Euro sollten unter anderem verwendet werden für die Anschaffung spezieller Sportgeräte, die bewegungs- oder Balance fördernd im Unterricht eingesetzt werden können, oder beispielsweise auch zur Anschaffung eines Sandkastens zum Nachfahren von Buchstaben.
„Wir haben gemeinsam schon viel erreicht“, betonte abschließend Bildungsministerin Reiß und ergänzte: „Wir haben mit der grundsätzlichen Festlegung, dass die Eltern von Kindern mit Behinderungen über den geeigneten schulischen Förderort für ihre Kinder entscheiden, eine ganz wichtige Entscheidung getroffen. So entscheiden die Betroffenen auch über das Ausbautempo der Inklusion. Wir haben mit derzeit 270 Schwerpunktschulen eine gute Basis und mit dem Konzept eines schrittweisen und am Bedarf orientierten weiteren Ausbaus dieses Netzes eine gute Strategie. Aktuell stellt das Land für die schulische Inklusion 710 Vollzeitlehrerstellen zur Verfügung und wir werden diese personelle Unterstützung weiter steigern – entsprechend dem Bedarf. Wir unterstützen außerdem über unser eigenes finanzielles Engagement hinaus auch die Kommunen dabei, dass sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Herausforderungen beim weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots besser meistern können. Kurz gesagt: Die Inklusion in Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg.“