Thema "DIGITALISIERUNG INKLUSIV - digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit"
Der Anspruch an inklusive Digitalisierung in den Bereichen Bildung und Arbeit ist eine an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen angepasste digitale Barrierefreiheit und Nutzbarkeit, die das gemeinsame Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglicht. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung, als auch die Zugänglichkeit zu digitalen Technologien sowie die Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.
Ziel ist es, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe in den Bereichen Bildung und/oder Arbeit zu ermöglichen, um ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.
Bundesteilhabepreis 2025:
DIGITALISIERUNG INKLUSIV - digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit
Bewerbungsschluss: 20. Dezember 2024
Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung und Arbeit, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtliche Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien, deren Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung und Arbeit liegt und die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Die inklusive Digitalisierung sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte in jedem Fall das Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit stehen.
Die Preisverleihung wird im 2. Quartal 2025 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.
Weitere Informationen: