Vor der Sitzung des Landtags am Donnerstag (3. April) führte Hubig weiter aus: „Angesichts der Bedeutung und Entwicklung des Themas Handyverbot, Nutzung von Social Media und Bildschirmzeiten prüfen wir derzeit, ob und wie die Schulen durch einheitliche Empfehlungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen weiter unterstützt werden können und Leitlinien und weitere Orientierung erhalten.“
Die Schulen in Rheinland-Pfalz haben schon jetzt die Möglichkeit, die Handynutzung über die Schulordnung zu verbieten oder einzuschränken, wie die Ministerin erklärte. „Viele Schulen tun das bereits in eigener Verantwortung und erarbeiten dafür gemeinsam jeweils eigene Medienkonzepte, die eine Nutzung von mobilen Endgeräten einschränken oder sogar ein Verbot regeln.“ Im Sinne einer immer geforderten Selbständigkeit von Schulen ist es selbstverständlich, dass auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei der Erarbeitung von Regeln beteiligt würden, um die Akzeptanz von etwaigen Einschränkungen zu erhöhen. „Unabhängig davon können Lehrkräfte den Missbrauch von Smartphones schon heute unterbinden und sanktionieren, z. B. in Fällen von Cybermobbing, bei massiven Störungen des Unterrichts oder wenn das Smartphone benutzt würde, um bei Leistungsüberprüfungen zu schummeln.“ Die geltende Regelung gibt den Schulen die Möglichkeit, den notwendigen Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Missbrauch von Smartphones sicherzustellen.
„Digitale Geräte gehören zum Lebensalltag der Kinder und Jugendlichen. Deshalb ist es wichtig, dass sie von Anfang an Medienkompetenz vermittelt bekommen und in der Schule den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten erlernen. Auch die Eltern sind unbedingt bei Fragen der Handynutzung mit einzubinden. Bekannt sind aber auch negative Folgen von ausgeprägter Nutzung digitaler Medien und Angebote, z. B. für die Konzentrationsfähigkeit, die Aufnahmefähigkeit und das Lernvermögen, die mentale und körperliche Gesundheit“, erklärte Hubig weiter. Sie verwies darauf, dass auch unter Experten in vielen Fragen keine Einigkeit herrsche. So gebe es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich bereits die bloße Anwesenheit eines (ausgeschalteten) Smartphones negativ auf Lernleistungen auswirke. Ebenfalls umstritten sei die Frage, ob negative Auswirkungen von Smartphone-Nutzung allgemein evident seien oder bestimmte Alters- und Personengruppen besonders treffen. Hubig betonte deshalb: „Es sind noch viele Fragen zu klären – sowohl mit externen Fachleuten wie mit den Schulgemeinschaften. Genau das nehmen wir in Angriff.“
Unterstützung erhalten die rheinland-pfälzischen Schulen in diesen Fragen schon jetzt vom Ministerium für Bildung und dem Pädagogischen Landesinstitut über das Ratgeberportal „Schule.Medien.Recht“, zum Beispiel in Form einer Musternutzungsordnung.