Nutzungsordnung für private digitale Endgeräte
Die Regelung für die private Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen muss Teil der Schulordnung sein und darf dieser nicht widersprechen. Um sie optimal umzusetzen, sollten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte in die Erstellung eingebunden werden. Dies fördert allseits die Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten. Eine Beteiligung könnte in Form einer Projektwoche oder einer schulischen Gesamtkonferenz stattfinden, an der neben den Lehrkräften auch Schüler/-innen- und Elternvertretungen teilnehmen. Nach dem Beschluss der Ordnung sollten alle Beteiligten informiert werden, bevor die Ordnung in Kraft tritt. Beachten Sie dazu die Hinweise aus der Broschüre "Verantwortungsvoll im digitalen Alltag. Ein Orientierungsrahmen zur Nutzung privater digitaler Endgeräte an Schulen in Rheinland-Pfalz" (pdf-Download siehe Kasten).
Weiterführende Informationen über die Smartphone-Nutzung in der Schule befinden sich in Baustein 2.4 - Schülereigene mobile Endgeräte, Baustein 5.6. - Jugendgefährdende Inhalte, Baustein 5.8. - Umgang mit Rechtsverletzungen und Baustein 5.9 - Smartphones und andere smarte Endgeräte in der Schule.
Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage durch Ihre Schule:
Dieses Muster ist der Broschüre "Verantwortungsvoll im digitalen Alltag. Ein Orientierungsrahmen zur Nutzung privater digitaler Endgeräte an Schulen in Rheinland-Pfalz" (pdf-Download siehe Kasten) entnommen und kann von jeder Schule verwendet und entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten modifiziert werden. Beachten Sie dazu die Hinweise des Orientierungsrahmens.
TIPP: Markieren und kopieren Sie den kompletten Text, fügen Sie diesen in ein Dokument mit dem Layout Ihrer Schule ein und entfernen Sie die nicht benötigten Passagen. Der Wortlaut in den übernommenen Passagen bleibt dabei unverändert.
Quellenangabe: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum], CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP
Für die Praxis
Regelung für die private Nutzung digitaler Endgeräte der [Name der Schule]
Präambel
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von jeglichen digitalen Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts und auch bei allen weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Ziel der Ordnung ist der verantwortungsbewusste Umgang mit digitalen Endgeräten und deren sinnvoller Einsatz im Unterricht.
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OPTIONAL: Lehrkräfte sollen die digitalen Geräte zur Förderung der Medienkompetenz in ihrem Unterricht ab Klasse 7 aufsteigend einsetzen, ohne die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern davon abhängig zu machen. Schülerinnen und Schüler nehmen an [beispielsweise eine AG Informatik oder Projektwoche Medienkompetenz oder andere Kurse] teil, bevor ihnen die Erlaubnis erteilt wird, das Smartphone in der Schule zu nutzen.
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Die Schule gibt sich für den Umgang mit digitalen Endgeräten folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der digitalen Geräte ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, diese ist Bestandteil der Hausordnung der Schule.
§ 1
Alle digitalen Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und werden außer Sichtweite sicher verwahrt. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.
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OPTIONAL: Bei Prüfungen können die Geräte vorher eingesammelt werden.
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Lehrkräfte sind in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.
§ 2
OPTIONAL: In der Großen Pause und/oder in der Mittagspause dürfen die Geräte in speziellen Räumen // an festgelegten Orten auf dem Schulgelände // auf dem Schulhof ... ist in dieser Zeit für alle Beteiligten der Schulgemeinschaft die private Nutzung erlaubt.
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- Ausnahmen von § 1 gelten (außerdem) [diese Liste ist nicht abschließend und kann durch die Schule in eigener pädagogischer Verantwortung erweitert werden, insbesondere können der Schulleitung oder einzelnen Lehrkräften bzw. aufsichtsführenden Personen Kompetenzen für die Zulassung von Ausnahmen delegiert werden. Weiterhin können etwa für Klassenfahrten oder Schulausflüge abweichende Regeln beschlossen werden.
- bei persönlichen oder medizinischen Notfällen oder aus gesundheitlichen Gründen.
- bei unvorhergesehenen Ereignissen, die die Nutzung eines Gerätes als Kommunikationsmittel (insbesondere zur Kommunikation mit den Eltern, beispielsweise bei einer unvorhergesehenen Änderung des Stundenplans oder bei Ausfällen des Nahverkehrs) erforderlich macht.
- wenn eine Lehrkraft die Geräte in ihren Unterricht integrieren möchte. Dann kann sie die Nutzung freigeben. In dieser Zeit ist die Nutzung nur für schulische Zwecke gestattet. Die private Nutzung ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler tragen dabei selbst Sorge für die Funktionsfähigkeit der Geräte und stellen sicher, dass die Geräte vor unrechtmäßiger Nutzung Dritter geschützt sind. Die Lehrkräfte ermöglichen die stetige Teilhabemöglichkeit aller Kinder am Unterrichtsgeschehen, unabhängig von der Verfügbarkeit eines privaten digitalen Endgeräts.
§ 3
Ist die Nutzung der Geräte nach § 2 erlaubt, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler keine Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstigen personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern es nicht ausdrücklich von der Lehrkraft oder den Betroffenen erlaubt wird.
Darüber hinaus sind selbstverständlich auch im digitalen Raum Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen immer untersagt und können neben einem Nutzungsverbot und sonstigen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden oder sonstigen rechtswidrigen Bilder, Videos oder Texte selbst anzufertigen, auf ihre digitalen Endgeräte zu laden, solche weiter zu versenden oder anderweitig zu verbreiten.
§ 4
Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen § 1, kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden. Hierfür schaltet die Schülerin oder der Schüler das Gerät aus und übergibt es der Lehrkraft. Es wird nach dem Unterricht / nach dem Schulschluss/ … wieder ausgehändigt. Bei wiederholten Verstößen kann es bis zum Ende des Schultages einbehalten werden und kann im Sekretariat / bei der Lehrkraft / …. abgeholt werden.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann die Lehrkraft je nach Vergehen pädagogische Maßnahmen ergreifen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Vergehen kann die Lehrkraft oder die Schulleitung zu Ordnungsmaßnahmen greifen.
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OPTIONAL: Nutzt eine Schülerin oder ein Schüler das Gerät während einer Prüfung regelwidrig oder liegt es eingeschaltet auf dem Tisch, so kann dies als Täuschungsversuch gewertet und die Schülerin oder der Schüler kann von der weiteren Bearbeitung der Arbeit oder des Tests ausgeschlossen werden.
[Hier evtl. Konsequenzen nennen:]
Die Arbeit wird dann als ungenügend bewertet.
oder
Die Arbeit muss dann nachgeschrieben werden.
oder
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Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder oder sonstige rechtswidrige, Videos oder Texte auf dem Gerät einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Gerät einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden. Die potentiell beanstandungswürdigen Inhalte dürfen nicht weitergeleitet oder sonst zur Beweissicherung verwertet werden.
In besonders schwerwiegenden Fällen leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z. B. Jugendamt).
§ 5
Die Lehrkraft haftet für eingezogene private digitale Endgeräte nicht. Dies gilt nicht, wenn die Lehrkraft vorsätzlich oder grob fährlässig handelt.
Sie ist verpflichtet, stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und die Interessen der Schülerinnen und Schüler und der Schule in Einklang zu bringen.
Die Lehrkraft hat nicht das Recht, in die Inhalte des Gerätes ohne Einwilligung einzusehen. Allerdings kann sie bei einem konkreten Verdacht auf rechtswidrige Inhalte alle erforderlichen Schritte wie in § 4 beschrieben einleiten.
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Quelle: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum],
CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP
Erklärung
Ich/wir habe/n die Smartphone-Ordnung gelesen und akzeptiere/n sie.
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Datum, Unterschrift der Schülerin/des Schülers
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Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten

