Die Rahmenverträge zur Beschaffung von digitalen Endgeräten, wie Tablets und Notebooks, sowie der WLAN-Ausstattung von Schulen werden auch im Jahr 2024 weitergeführt. Das ermöglicht staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträgern, weiterhin zügig und problemlos Tablets und Notebooks für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen.
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