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Gibt es einen Rechtsanspruch auf BNE in der Schule?

Dieser Frage ging Greenpeace Deutschland nach und gab ein Rechtsgutachten zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Auftrag. Bestehende rechtlichen Grundlagen wurden analysiert und Handlungsspielräume für Lehrkräfte und die Bildungspolitik aufgezeigt ...
Illustration: ein offenes Buch mit weiteren BNE-bezogenen Icons drumherum

Worauf basiert der Rechtsanspruch?

Spannend ist, dass nicht die Agenda 2030 die rechtliche Grundlage bildet, sondern die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese enthält die Pflicht, Kindern die Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln. Deutschland und die anderen Vertragsstaaten sind also durch die Kinderrechtskonvention (UN-KRK, Artikel 28 und 29 Absatz 1) rechtlich dazu verpflichtet, BNE umzusetzen. Auch das deutsche Grundgesetz (Artikel 20a) formuliert eine staatliche Verantwortung für den Schutz der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen.

Was bedeutet der Rechtsanspruch, um ein BNE-Angebot beispielsweise in Schulen und Bildungseinrichtungen umzusetzen?

  • Das Rechtsgutachten belegt, dass BNE keine freiwillige Zusatzaufgabe ist, sondern auf verbindlichen Vorgaben beruht.
  • Lehrkräfte und Bildungspolitik können sich sicher fühlen, BNE in der Schule beziehungsweise in den Unterricht zu integrieren, weil sie wissen, dass ihr Vorgehen rechtlich abgesichert ist.
  • Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf BNE und Deutschland ist verpflichtet, ihnen ein entsprechendes Angebot zu ermöglichen.
  • In Fällen von Widerstand oder Ablehnung haben Bildungspolitik und Lehrkräfte nun die Möglichkeit, auf das Gutachten zu verweisen und damit ihr Handeln rechtlich zu begründen.
  • Für die eigene Professionalität und den Austausch im Kollegium können Lehrkräfte Argumente anführen, die über persönliche Überzeugungen hinausgehen und objektive rechtliche Verbindlichkeit besitzen. Gleiches gilt für Aktive in der Bildungspolitik.

Reichweite des Rechtsanspruchs

Die Pflicht zur Umsetzung von BNE gilt unabhängig davon, wie in Deutschland die Zuständigkeiten verteilt sind. In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung von BNE in der Schule zuständig. Dabei hat die Implementierung möglichst fächerübergreifend und interdisziplinär zu erfolgen – nicht nur auf Gesetzesebene, sondern gerade auch in den Bildungs- und Lehrplänen. Einige der für das Rechtsgutachten untersuchten Bundesländer setzen BNE bereits vollumfänglich um und können als Vorbilder genutzt werden.

Hintergrundinformationen

Das Rechtsgutachten wurde von drei Expertinnen und Experten erstellt: der Verwaltungsrechtlerin Ronja Hoffmann, dem Schulrechtler Ulrich Wollenteit und dem Völkerrechtler Ammar Bustami aus der Kanzlei Rechtsanwälte Günther Partnerschaft. Das Rechtsgutachten sowie weiterführende Informationen dazu stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.greenpeace.de/ueber-uns/umweltbildung/rechtsgutachten-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung 

[Eine Meldung des BMBF-BNE-Portals, im Original hier.]

(Siehe hierzu auch unsere Seite zu den rechtlichen Grundlagen der BNE)

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Die Übersicht über alle unsere letzten Nachrichten rund um Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) finden Sie auf dieser Übersichtsseite hier.

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