Chronische Erkrankungen im Schulalltag

Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen sind heute in der Regel intensiv im eigenständigen Umgang mit ihrer Erkrankung geschult und möchten so normal wie möglich behandelt werden. Absprachen der Lehrkräfte mit den Sorgeberechtigten und eventuell den behandelnden Ärzten sorgen zusätzlich für Sicherheit und Entlastung auf beiden Seiten.

Betroffene Schülerinnen und Schüler benötigen keine Sonderbehandlung und übermäßige Fürsorglichkeit. Sie müssen individuell gefördert und wann immer es möglich ist auch so gefordert werden, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler.

Allerdings können Auswirkungen der Krankheit und möglicher Therapien wie Müdigkeit, Mattigkeit, Konzentrationsprobleme, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, Schmerzen aber auch längere Krankenhausaufenthalte oder sonstige Fehlzeiten zu Problemen in der schulischen Leistung führen. Hier ist eine angemessene krankheitsbedingte Rücksichtnahme erforderlich (siehe Rubrik Nachteilsausgleich).

Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen sind oftmals auf die Einnahme von Medikamenten auch in der Schule angewiesen. In Fällen, wo sie selbst nicht dazu in der Lage sind, benötigen sie häufig Unterstützung durch Lehrkräfte.
Die Gabe von Medikamenten zählt zu den medizinischen Hilfsmaßnahmen, die keiner fachlichen Ausbildung oder lediglich einer kurzen Anleitung bedürfen und somit auch von Lehrkräften geleistet werden können.

Medizinische Hilfsmaßnahmen müssen Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern/Sorgeberechtigten der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen und einzelnen, namentlich benannten Lehrkräften der Schule sein. Dabei entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, ob sie vor dem Hintergrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zur Übernahme der medizinischen Hilfsmaßnahme bereit sind. Bei pädagogischen Fachkräften mit der entsprechenden medizinischen bzw. fachlichen Qualifikation gehören solche medizinischen Hilfsmaßnahmen zum Aufgabenbereich.

Notfallmedikamente

Im Gegensatz zur regelmäßigen Vergabe von Medikamenten stellt die Gabe von mitgeführten Notfallmedikamenten betroffener Schülerinnen und Schüler eine Erste-Hilfe-Leistung dar, die im Notfall Leben retten kann. Die Notfallsets sind für Laien entwickelt und dementsprechend einfach zu handhaben. Eine Falschdosierung ist ausgeschlossen.  Bereits im Vorfeld eines möglichen Notfalls sollten mit den Eltern betroffener Kinder entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, ggf. unter Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.  

Weitere Informationen zur Medikamentengabe und Notfällen in der Schule: