Suchtprävention im Setting Schule

Die Schule ist ein zentraler Lernort und sozialer Lebensraum, in dem Heranwachsende einen großen Teil ihrer Zeit verbringen. Damit bietet Schule systematische und nachhaltige Möglichkeiten zur Prävention von Suchtgefahren.
Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes. Grundlage der schulischen Suchtprävention ist die Verwaltungsvorschrift "Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten". 

Vorrangiges Ziel der Suchtprävention ist es, die Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um schädlichen Verhaltensweisen und negativen Auswirkungen von Suchtmittelkonsum vorzubeugen.  Maßnahmen zur Suchtprävention sollten möglichst evidenzbasiert sein und sich als Angebot zur Gesundheitsbildung von Schülerinnen und Schülern verstehen, die ihre Wirkung am besten in einem ganzheitlichen schulischen Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention entfalten.
Wichtigste Aufgabe ist dabei die Stärkung der Persönlichkeit durch die Förderung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenzen, um Kinder und Jugendliche widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren zu machen (Resilienz).

An den Maßnahmen schulischer Suchtprävention beteiligen sich nicht nur Lehrkräfte, sondern in multiprofessionellen Teams auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Eine besondere Aufgabe haben die speziell qualifizierten Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Sie initiieren und organisieren die suchtpräventiven Aktivitäten an der Schule und sind somit wichtige Schlüsselpersonen. Sie sind eingebunden in das Netz der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention (RAK). 

Informationen zum Cannabisgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit sowie zur Cannabisprävention für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Unterseite Cannabisprävention
Hier erhalten Sie auch einen Überblick über Angebote zur Suchtprävention in RLP sowie eine umfassende Materialsammlung.

„Unabhängig von der Verpflichtung jeder Lehrkraft, sich für Suchtprävention verantwortlich zu fühlen, wird an jeder Schule eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention bestellt; an größeren Schulen können sich mehrere Lehrkräfte diese Aufgabe teilen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass sie sich jederzeit an die Beratungslehrkraft oder eine andere Lehrkraft ihres Vertrauens wenden können.

2.1. Die Beratungslehrkraft für Suchtprävention hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Sie setzt sich dafür ein, dass Suchtvorbeugung in der Schule als pädagogische und strukturelle Aufgabe verstanden und in ein Gesamtkonzept eingebunden wird.
  • Sie arbeitet mit den örtlichen Beratungsstellen und den Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit zusammen.
  • Sie gibt der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der Gesamtkonferenz und den Kolleginnen und Kollegen fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit suchtpräventiven Maßnahmen.
  • Sie arbeitet mit Verbindungslehrkräften zusammen und bindet die Eltern und Sorgeberechtigten ein.
  • Sie ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und wird bei suchtbedingten Auffälligkeiten einbezogen. Dabei hat sie keine therapeutischen Aufgaben und ersetzt auch nicht die unmittelbare Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte in entsprechenden Beratungsstellen.
  • Sie regt Fortbildungsangebote zur Suchtprävention an der eigenen Schule an und unterstützt die Schulleitung bei der Durchführung.
  • Sie initiiert und unterstützt Programme zur Suchtprävention / Lebenskompetenzförderung innerhalb ihrer Schule.“

(lt. Abschnitt 2 Verwaltungsvorschrift Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten).

Die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“, kurz GASP, richtet sich an die Lehrkräfte für Suchtprävention und ist in ein Modulsystem gegliedert. Zielsetzung ist, dass alle Suchtpräventionslehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz an dieser „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ teilnehmen.

Die Grundausbildung besteht aus fünf Modulen A–E.

Die Module bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Es ist jederzeit möglich, in die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ einzusteigen. Die Dauer, bis alle Module bearbeitet sind, ist ebenfalls individuell gestaltbar.
Zu allen fünf Modulen gibt es unterschiedliche regionale und übergreifende Angebote, in denen entsprechende Teilnahmebescheinigungen erhältlich sind. Dies können Workshops, Fachtagungen oder auch andere Angebote sein.
Hat eine Suchtberatungslehrkraft in allen fünf Modulen Teilnahmebescheinigungen erworben, meldet sie dies dem Team Suchtprävention online. Daraufhin wird ein übergreifendes personalisiertes Zertifikat zur „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ ausgestellt.

Weitere Informationen zur Grundausbildung finden Sie auf der Themenseite Suchtprävention des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.

Die Regionalen Arbeitskreise (RAK) Suchtprävention leisten in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer gesundheitsfördernden und suchtvorbeugenden Infrastruktur in den Regionen. Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Schulpsychologischen Diensten, Jugendarbeit, Schule, Kindertagesstätten u.a. Einrichtungen / Personen haben sich in den Arbeitskreisen zusammengeschlossen, um suchtvorbeugende Maßnahmen in ihren Regionen aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeitskreise liegt in der suchtvorbeugenden Arbeit mit Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit und in der Schule. Viele Arbeitskreise bieten auch suchtvorbeugende Projekte in Kindertagesstätten an. Darüber hinaus führen die Arbeitskreise Informationsveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Seminare für pädagogische Multiplikator/innen durch. Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit in den Arbeitskreisen.

Die Federführung liegt in der Regel bei einer Fachkraft der örtlichen Suchtberatungsstelle oder des Jugendamtes.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Rahmenkonzeption der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention (PDF-Datei).

Weitere Informationen zu den Regionalen Arbeitskreisen und deren Ansprechpersonen finden Sie auf der Website Suchtprävention Rheinland-Pfalz des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.