Zahngesundheit

Alle Studien der letzten Jahre stellten neben einer sehr deutlichen Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland eine zunehmende Polarisierung fest. Das heißt, dass in manchen Altersgruppen etwa 20 Prozent der Schüler bis zu 80 Prozent der Karies haben. Beide Feststellungen, der erfreuliche Kariesrückgang einerseits und die Polarisierung andererseits, treffen auch auf Rheinland-Pfalz zu. Der gesetzliche Auftrag an die an der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe Beteiligten ist im § 21 des Sozialgesetzbuches V fixiert: „Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko sind spezifische Programme zu entwickeln." Dies gilt für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr.

Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 11. August 1997 (Aktenzeichen1544 A - 05 215/30, GAmtsbl. S. 545)

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe ist seit langem eine wichtige Aufgabe der Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärztinnen und -ärzten sowie den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen. Sie wendet sich an die Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und hat die Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen zum Ziel. Diese Maßnahmen haben noch an Bedeutung gewonnen, seitdem 1996 für Versicherte, die nach dem 31. Januar 1978 geboren sind, gesetzlich der Anspruch auf Zahnersatz erheblich eingeschränkt wurde.

Das Land Rheinland-Pfalz hat der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Zahnmedizinischen Vorsorge e.V. (LAGZ, Frauenlobplatz 2, 55118 Mainz), in der sich die zuständigen Institutionen zusammengeschlossen haben, die Durchführung dieser gruppenprophylaktischen Maßnahmen übertragen. Vertragszahnärztinnen und -ärzte führen die erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den drei in Rheinland-Pfalz tätigen Zahnärztinnen und -ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch.

Aus schulischer Sicht ist insbesondere der Primarbereich betroffen. Hier kommen die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 21. Juli 1988 (§ 54) sowie die Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 13. Dezember 1991 (§ 78) zum Tragen.

Aufgrund der gesundheitspolitischen Bedeutung, die prophylaktischen Maßnahmen auf zahnmedizinischem Gebiet zweifelsohne zukommt, erklärt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung hiermit entsprechende Untersuchungen, die möglichst in der ersten Klasse stattfinden sollen, für verbindlich. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, die Vertragszahnärztinnen und -ärzte bei der Durchführung dieser und gruppenprophylaktischer Maßnahmen (z. B. zahnärztliche Unterrichtsveranstaltungen) zu unterstützen.

Grundlage für die Auswahl sind die kariesepidemiologischen Daten aus den Reihenuntersuchungen der 1. Klassen, die inzwischen flächendeckend in allen Grundschulen und in allen Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen erfolgen. Die Prozentzahl der nicht naturgesunden Gebisse und der Kinder mit hohem Kariesrisiko dienen als Kriterium.

Um die Motivation für die Schulen von Anfang an zu fördern, ist zudem an die Schulen das Angebot zur freiwilligen Teilnahme am Intensivprogramm erfolgt. Auf der Grundlage des Kriteriums und der Bewerbungen legen dann die LAGZ und das Ministerium gemeinsam die entsprechenden Schulen (ca. 80 in Rheinland-Pfalz) fest.

Schulen sollen jeweils einen Ansprechpartner (Multiplikator) benennen, der von der LAGZ zu speziellen Fortbildungsveranstaltungen eingeladen wird.
 

Das Betreuungsprogramm 

1. Besuch  der Schulzahnärztin/des Schulzahnarztes nach Schuljahresbeginn (August bis Oktober):
Prophylaxegespräch mit Erläuterung der anschließenden Untersuchung , erste Untersuchung, Zahnputzübung (insgesamt 2 Schulstunden  pro Klasse)

2. Besuch  Januar bis Februar:
Mundhygieneübung, Prophylaxegespräch, erste Fluoridierung (insgesamt 2 Schulstunden pro Klasse)

3.  Besuch nach Ostern bis Juni:
zweite Untersuchung , zweite Fluoridierung, Prophylaxegespräch, Zahnputzübung (insgesamt 2 Schulstunden pro Klasse)

Damit stehen pro Schuljahr und Klasse jeweils 3 x 2 Schulstunden zur Verfügung.

Hier finden Sie das Gesamtprogramm der Schulzahnpflege zum Download (pdf-Datei).

Weitere Informationen

Maskottchen der Zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe "May Schrubbel"

Informationen zur Zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe erhalten Sie auf der Website der LAGZ RLP e.V.