Cannabisprävention
Das Cannabisgesetz (kurz: CanG) des Bundesministeriums für Gesundheit ermöglicht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen für Personen ab 18 Jahren und ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Sowohl volljährige Schülerinnen und Schüler als auch jüngere Schülerinnen und Schüler sollen für die Risiken, die mit dem Cannabiskonsum verbunden sind, verstärkt sensibilisiert werden.
Gesundheitliche Folgen
Jugendliche sind durch den Konsum von psychoaktiven Substanzen deutlich gefährdeter als Erwachsene – das gilt auch für den Konsum von Cannabis. In der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter finden im Gehirn wichtige Reifungs- und Umbauprozesse statt, die durch das Konsumieren von Cannabis gestört werden können.
Ein früher Cannabiskonsum geht mit umfassenden gesundheitlichen Risiken einher. Die Forschung belegt ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösen, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen besteht darüber hinaus ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und anderen illegalen Drogen. Intensiv Cannabiskonsumierende brechen häufiger die Schule ab und weisen ungünstigere Bildungsabschlüsse als Nichtkonsumierende auf. Darauf weisen die DGKJ, die BAG KJPP, der BKJPP und der BVKJ in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Cannabisgesetz hin.
Einer zielgerichteten, wirkungsorientierten und nachhaltigen Prävention im Setting Schule kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Im Folgenden informieren wir Sie über die umfangreichen Präventionsangebote in Rheinland-Pfalz.
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
- Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.. B. unerlaubter Handel).
- Wenn Kinder oder Jugendliche gegen das Verbot verstoßen, soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren.
- Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Kinder oder Jugendlichen geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.
Welche Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche legt das Cannabisgesetz fest?
- Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Vereinsmitglieder und nur für den eigenen Bedarf mit strikter Alterskontrolle.
- Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf maximal 10 Prozent bei Weitergabe in Anbauvereinigungen sowie auf 30 g pro Monat.
- Ausbau der Präventionsangebote durch die BZgA.
- Ausbau der Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Kinder und Jugendliche.
- Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen.
- Keine Zulassung von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
- Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis:
- kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren;
- kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr;
- kein Konsum in Schulen und in deren Sichtweite,
- kein Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in deren Sichtweite. - Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
- Verpflichtende Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau durch Erwachsene sowie durch Anbauvereinigungen, um einen Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter zu verhindern
- Strafbewehrung für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Kinder oder Jugendliche.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.
Prävention in der Schule ist wirksam, wenn mit bestimmten Methoden in bestimmten Altersgruppen gearbeitet wird:
- Universelle Präventionsangebote wirken insbesondere, wenn sie sich an jüngere Klassenstufen (1-7) richten und verhaltens- und verhältnisbezogen vorgehen. Im Mittelpunkt stehen die Förderung von sozialen Kompetenzen sowie die Stärkung der Schülerinnen und Schüler gegen soziale Einflussnahme. Ergänzende Elternarbeit sowie die verhältnisbezogene Förderung weiterer Schutzfaktoren in der Schule und in der Kommune verstärken die Effekte.
- Bei Jugendlichen der Klassenstufen 8 und 9 zeigen verhaltensbezogene Angebote kaum bzw. keine Effekte auf den Konsum.
Die Gehirnforschung erklärt diesen Effekt dadurch, dass die Entwicklung des präfrontalen Cortex, der für Steuerung und Selbstkontrolle zuständig ist, nicht parallel zur Hirnentwicklung in anderen Bereichen verläuft. So ist das Verhalten Jugendlicher in dieser Phase särker unter Kontrolle von Emotionen und dem sozialen Umfeld, verbunden mit einer hohen Risikobereitschaft.
Neben der frühzeigigen Durchführung verhaltensbezogener Prävention wirken in dieser Phase insbesondere verhältnispräventive Maßnahmen in Familie und Gesellschaft. - Bei konsumerfahrenen älteren Schülerinnen und Schülern (ab Klassenstufe 10) können die Förderung von Selbstkontrollstrategien (universelle Prävention) sowie motivierende Kurzinterventionen (selektive Prävention) zu einer Reduktion des Konsums führen .
Quelle: BZgA-Expertise zur Suchtprävention 2020. Die Expertise steht bei der BZgA kostenlos zum Download zur Verfügung.
Online-Kurs: Cannabis und Schule - Wissen, verstehen, handeln
Der modular aufgebaute Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“ umfasst sieben Wissensmodule mit Hintergrundinformationen rund um das Thema Cannabis und den Konsum unter Jugendlichen. In weiteren sieben Praxismodulen wird das gelernte Wissen in den beruflichen Alltag übertragen: Durch alltagsnahe Beispiele und praktische Tipps zum Umgang mit Cannabis erwerben die Teilnehmenden hilfreiche Kompetenzen zum adäquaten und präventionsorientierten Handeln.
Wissensmodule:
- Wie verbreitet ist Cannabis?
- Warum konsumieren Jugendliche Cannabis?
- Was ist Cannabis und wie wird es konsumiert?
- Wie wirkt Cannabis im Körper und warum?
- Welche Auswirkungen kann regelmäßiger Cannabiskonsum haben?
- Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Lage
- Wie hat sich die Verwendung von Cannabis über die Jahre entwickelt?
Praxismodule:
- Was ist gute Cannabisprävention?
- Wie kann mit dem Thema Cannabis an Schulen umgegangen werden?
- Worauf kommt es im Gespräch mit Jugendlichen über Cannabis an?
- Warum und wie sollten Eltern in die Cannabisprävention eingebunden werden?
- Wie kann Cannabisprävention an der Schule umgesetzt werden?
Der Online-Kurs wurde im Rahmen des Projekts „Cannabisprävention – ein interaktives virtuelles Lernerlebnis“ in Kooperation mit der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) vom Bayrischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) als virtuelle, asynchrone und lebensweltnahe Fortbildungsmöglichkeit zur Sensibilisierung und Aufklärung einzelner Adressatengruppen zum Thema Cannabis und dessen Prävention entwickelt.
Gefördert wird das Projekt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP). Das Angebot steht bundesweit zur Verfügung.
Eine Vorschau zum Kurs sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Lernplattform der BAS.
Die Cannabisprävention ist als Teil der schulischen Suchtprävention seit langem in den bestehenden Strukturen integriert. Unter Berücksichtigung der BZgA-Expertise besteht sie aus mehreren Bausteinen, die von Schulen für die unterschiedlichen Altersstufen und Bedarfe vor Ort genutzt werden können.
Koordiniert werden die suchtpräventiven Angebote von der Suchtprävention Rheinland-Pfalz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung; die universellen Präventionsprogramme werden zum großen Teil vom Pädagogischen Landesinstitut, Abteilung Schulpsychologie angeboten. Darüber hinaus stehen bundesweite Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.
Universelle Präventionsangebote (Sozialkompetenz, Persönlichkeitsentwicklung) | Cannabisspezifische Präventionsangebote | Ergänzende Angebote |
Klasse2000 (Grundschule) | Cannabis - Quo vadis? Interaktiver Workshop für Jugendliche | SKOLL- Selbstkontrolltraining für den verantwortungsbewussten Umgang bei |
Ich und Du und Wir (Grundschule) | Der grüne Koffer | FreD - ein Angebot für erstauffällige |
Programm zur Primärprävention PRoPP (Klasse 5-6) | Quit the shit Informations- und Beratungsservice speziell für Cannabiskonsumierende | MOVE - Programm zur motivierenden Gesprächsführung |
Prävention im Team (PiT) | Studienweg risflecting® | |
BEWARE - Bewusstsein, Aufklärung, Resilienz (Klasse 5-10) | ||
fit4future (Kids und Teens; Klasse 1-10) |
Informationsportale zu Cannabis
- www.cannabispraevention.de, (Informationen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern)
- https://www.drugcom.de/drogen/alles-ueber-cannabis/
- www.infos-cannabis.de, Übersicht der BzgA auf zahlreiche Angebote (Infos, Prävention, Selbsttests, Beratung), Verlinkungen für verschiedene Zielgruppen, aktuelle Informationen zur Gesetzeslage.
Materialien und Unterrichtseinheiten
- Schule und Cannabis - Regeln, Maßnahmen, Frühintervention. Ein Leitfaden für Schulen und Lehrkräfte (BZgA)
- Der Cannabis Case - Materialpaket für den Unterricht mit zwei Videos (BZgA)
- Cannabis Kompakt - Schulbasierte Cannabisprävention ab Klasse 8 (BZgA)
- Materialien für die Suchtprävention in den Klassen 8 bis 12 (BZgA)
- Der Cannabiskonsum von Jugendlichen als Herausforderung für die pädagogische Arbeit. (drugcom)
- ABGEFAHREN - Informationen und Tipps zum Umgang mit Suchtmitteln auf Klassenreisen
- Care-Instructions - Für einen bewussten Umgang mit Cannabis (DHS)
- Infomaterial - DHS Cannabis – die Sucht und ihre Formen
- Infomaterial - DHS Kiffen ist riskant (in leichter Sprache)
- Methodenmappe Cannabis (Villa Schöpflin)
- Wirkungsorientierte Prävention des Konsums von Cannabis und anderen illegalen Drogen (BZgA)
Beratung und Intervention
- https://www.suchtberatung.digital/ Professionelle Onlineberatung bei Fragen zum eigenen Cannabiskonsum oder Hilfebedarf.
- https://www.drugcom.de/beratung/chat/ Moderatorengestützte Chatberatung
- https://www.kmdd.de/fobicannabispraevention Webbasierte Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende (Keine Macht den Drogen e.V.)
- https://www.kmdd.de/angebote/elternabende Webbasierte Angebote für Eltern (Keine Macht den Drogen e.V
- https://www.elternberatung-sucht.de/online-beratung/ Anonyme und kostenfreie Onlineberatung für Eltern
- Suchtberatung Rheinland-Pfalz
- Bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline: 01806 - 31 30 31
- Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222
Daten, Fakten und Berichte
- Qualitätsstandards für die Cannabisprävention (BZgA, 2021)
- DHS Jahrbuch Sucht 2023 (DHS, 2023)
- Ergebnisse der Deutschen Stichprobe der Europäischen Online Drogenstudie (EWSDCan, 2023)
- Themenschwerpunkt Cannabis, Zahlen, Fakten, Publikationen (IFT, 2023)
- Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland, Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends (BZgA, 2022)
- Reitox-Jahresbericht für Deutschland 2022 (DBDD, 2022)
- Expertise zur Suchtprävention 2020, (BZgA, 2020)
- Cannabis: Potential und Risiken (CaPRis, 2018)