Nachteilsausgleich
„Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu berücksichtigen und ist ihnen der zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderliche Nachteilsausgleich zu gewähren.“ (§3 Absatz 5 Satz 3 SchulG)
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich sowie zu Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern finden Sie auf der Website des Bildungsservers Inklusion.
Teilhabe erkrankter Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht durch Einsatz eines Telepräsenzroboters (Avatar)
Das Digitale Kompetenzzentrum im Pädagogischen Landesinstitut stellt Telepräsenzroboter (Avatare) bereit, um Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen virtuell die Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Der Avatar wird dazu im Klassenzimmer aufgestellt und ist über ein Tablet mit dem kranken Kind verbunden. Die Avatare haben eine eingebaute Kamera und ein Mikrofon, damit das Kind den Unterricht in Echtzeit verfolgen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Digitalen Komeptenzzentrums.