Erste Hilfe

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
Die Erste Hilfe umfasst nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das zur Leistung der ersten Hilfe erforderliche Personal zur Verfügung steht.

Verantwortlichkeit der Schulleitung
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen. Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.

Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Reanimationsregisters erleiden in Deutschland mindestens 50.000 Menschen pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Nur 10 Prozent der Betroffenen überleben.
Wenn mehr Menschen unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen der Patientinnen und Patienten verdoppeln bis verdreifachen.
2014 hat daher die Kultusministerkonferenz die Empfehlung ausgesprochen, zur Erhöhung der Laienreanimationsquote in Deutschland Module zum Thema „Wiederbelebung“ im Umfang von zwei Unterrichtsstunden jährlich ab der Klassenstufe 7 einzuführen und Lehrkräfte entsprechend zu schulen. 

In Rheinland-Pfalz erfolgt diese Umsetzung mit breiter Unterstützung verschiedener Fachverbände, Organisationen und Stiftungen:

  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten (Landesverband Rheinland-Pfalz)
  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (Landesverband Rheinland-Pfalz)
  • Landesärztekammer
  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (ASB, DLRG, DRK, JUH, Malteser Hilfsdienst)
  • Björn Steiger Stiftung 
  • Stiftung Paula Wittenberg
  • Herbert und Veronika Reh Stiftung
  • Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
  • Hand aufs Herz Trier e.V.
  • Universitätsmedizin Mainz, Klinik für Anästhesiologie

Wie können Schulen teilnehmen?
Schulen in ganz Rheinland-Pfalz haben mit "Retten macht Schule" die Möglichkeit, interessierte Lehrkräfte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren schulen zu lassen, sodass diese anschließend ihren Schülerinnen und Schülern selbstständig die Herzdruckmassage und die Laien-Defibrillation vermitteln können. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Die teilnehmenden Schulen erhalten

  • Schulungsmaterial sowie didaktisch aufbereitetes Lehrmaterial
  • Übungspuppen im halben Klassensatz
  • einen Laien-Defibrillator (Automatisierte Externe Defibrillatoren - AED) mit Wandschrank
  • ein AED-Trainingsgerät

Die AED-Geräte sind speziell auch für nicht ausgebildete Laien konzipiert und unterstützen Ersthelfende bei der Wiederbelebung mit Hilfe von Abbildungen und per Sprachfunktion.
In den Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Mainz-Bingen und der Stadt Mainz besteht zudem die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler direkt durch Träger bzw. Medizinstudierende ausbilden zu lassen.

    Informationen und Ansprechpersonen

    Es ist anzustreben, dass alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, ebenfalls qualifiziert sein. Ersthelferin und Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.
    Um die Erste Hilfe in Schulen in Rheinland-Pfalz sicher zu stellen, stehen folgende Lehrgänge zur Auswahl:

    1) Erste-Hilfe-Ausbildung
    Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst als Grundausbildung 9 Unterrichtseinheiten und fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien.

    2) Erste-Hilfe-Training
    Das Erste-Hilfe-Training gilt als Fortbildung und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Das Training ist zielgruppenorientiert ausgerichtet und es stehen optionale Themen zur Verfügung.

    3) Erste-Hilfe-Training am langen Nachmittag
    Alternativ zum Ersten Hilfe-Training können Lehrkräfte nach wie vor das Training am langen Nachmittag (Zeiteinsatz ca. 4 – 4,5 Stunden) durchführen.
    Die Inhalte sind schulspezifisch ausgerichtet und können dem spezifischen Bedarf und Anforderungen der Teilnehmenden aus der Schule angepasst werden. Die erworbene Qualifikation ist gleichwertig mit der Qualifikation Erste-Hilfe-Training.

    Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz und die ADD empfehlen für die Durchführung von Erste-Hilfe-Fortbildungen einen Drei-Jahres-Rhythmus. Die Anbieter rechnen unter Vorlage des genehmigten Antrags direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.

    Antragsverfahren zur Kostenübernahme
    Die Schulen beantragen die Kostenübernahme unter Verwendung des Antragsformular (s. Homepage Unfallkasse) direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Ersten-Hilfe-Trainings und des Trainings am Langen Nachmittag für alle Lehrkräfte, PES-Kräfte und Pädagogische Fachkräfte. Kosten für Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, werden ebenfalls übernommen.

    Kosten für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie Betreuungskräfte werden nicht übernommen.

    Weitere Informationen

    Auch Schülerinnen und Schüler können in der notwendigen Zahl, etwa ab Klassenstufe 8, sofern sie noch mindestens zwei Jahre der Schule zur Verfügung stehen, z.B. für die Erste Hilfe oder für den Schulsanitätsdienst ausgebildet werden. Der Schulsanitätsdienst ergänzt und sichert die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die in Erster Hilfe ausgebildet wurden, stellen dann gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern die Erstversorgung ihrer Mitschüler und Lehrer im Falle von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher. Die Schulsanitäter vertiefen und erweitern ihr Wissen in Erster Hilfe ständig und werden vom Lehrpersonal darin beraten und unterstützt.

    Arbeitshilfe "Schulsanitätsdienst: Aufbau – Begleitung- Beratung" 
    Zielgruppe der Arbeitshilfe sind Lehrkräfte, die einen Schulsanitätsdienst an ihrer Schule aufbauen möchten oder diesen als Kooperationslehrkraft bereits leiten. Zudem richtet sich die Arbeitshilfe auch an verbandsinterne Mitarbeiter/-innen, die Schulen beim Aufbau eines Schulsanitätsdienstes unterstützen. Neben den Grundlagen des Schulsanitätsdienstes enthält die Arbeitshilfe viele Tipps für die Praxis mit Druckvorlagen, Formularen und Mustertexten.

    Download: Arbeitshilfe "Schulsanitätsdienst: Aufbau – Begleitung- Beratung" (pdf-Datei)

    Ermächtigte Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge
    Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge und Schulsanitätsdienste sind verschiedene Hilfsorganisationen und private Bildungsträger.
    Die Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGH) zusammengeschlossen. 

    Bundesförderung für Schüler-Kurse
    Das Bundesministerium des Inneren fördert unter Berufung auf das Zivilschutzgesetz §18 die Ausbildung in von Schülerinnen und Schülern in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten. Pro Kalenderjahr soll rund ein Prozent der Schülerschaft in den allgemeinbildenden Schulen eines Bundeslandes so ausgebildet werden (rd. 4.500 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz).

    Die Kurse, die für Schule und Schülerinnen und Schüler kostenlos sind, umfassen 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8,9 oder10 und beinhalten neben Maßnahmen in medizinischer Erstversorgung von Verletzten (Erste Hilfe) zusätzlich Hinweise beispielsweise zum Notruf, der Rettung aus dem Gefahrenbereich und zum Selbstschutz im eigenen privaten Umfeld.  

    Die Downloads enthalten Informationen und Empfehlungen  zum Umgang mit Zecken bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.

    Downloads:

    Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (26.03.2010):
    "Gesetzliche Schülerunfallversicherung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz an Schulen" (Landesrecht RLP)

    GUV Information: Erste Hilfe in Schulen
    Die Broschüre nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Außerdem werden Hinweise für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls und den Transport von Verletzten gegeben. Erarbeitet von der Fachgruppe „Bildungswesen“, Sachgebiet „Sicherheits- und Gesundheitserziehung“, des Bundesverbandes der Unfallkassen – mit Zustimmung der Kultusminister und Senatoren der Länder. 
    Download der Broschüre "Erste Hilfe in Schulen" (pdf-Datei)

    Erste Hilfe als Thema in der Grundschule
    Die Handreichung des Jugendrotkreuzes unterstützt Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler altersgemäß für Notsituationen im Alltag zu sensibilisieren und sie Schritt für Schritt an die Erste Hilfe heranzuführen.
    Download der Broschüre "Erste Hilfe für den Bildungsplan - Impulse für die Grundschule" (pdf-Datei)