Hygiene und Infektionsschutz in der Schule

Schulen sind Orte des täglichen Lernens, Zusammenlebens und Austauschs. Durch den engen Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern sowie mit Lehrkräften und weiterem schulischen Personal bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern.
Ein wirksamer Infektionsschutz ist daher eine zentrale Voraussetzung, um die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu schützen und einen möglichst störungsfreien Schulbetrieb sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen: Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das IfSG verfolgt das Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er berücksichtigt, dass Kinder und Jugendliche täglich in engen Kontakt miteinander und mit dem schulischen Personal stehen. 

Hygieneplan an Schulen in Rheinland-Pfalz
Das IfSG verpflichtet Schulen und Gesundheitsämter zu einer engen Zusammenarbeit im Bereich Hygiene und Prävention. Jede Schule ist verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen, in dem innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene verbindlich festgelegt sind. Die Überwachung der hygienischen Maßnahmen erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der hygienischen Anforderungen liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Für die Schulen in Rheinland-Pfalz steht ein aktueller Rahmenhygieneplan (pdf-Datei) zur Verfügung, der von jeder Schule an die jeweiligen räumlichen, organisatorischen und personellen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden kann.

Infektionsschutzbelehrungen
Zur frühzeitigen Vermeidung von Infektionsausbrüchen sieht das IfSG die regelmäßige Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor. Diese dienen dazu, Risiken zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu verhindern. 

Einen Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz, Vordrucke für Anschreiben zur Hygienebelehrung sowie für die Belehrung von Eltern stellt die ADD auf der Website der ADD zur Verfügung.
Das Institut für Lehrergesundheit (IfL) berät und unterstützt Schulen bei der Organisation und Durchführung der Infektionsschutzbelehrung. Die Vermittlung der erforderlichen Wissensinhalte erfolgt über die Homepage des IfL

Empfohlene Impfungen 
Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind auf der Website des RKI zu finden.