Klima und Gesundheit
Der Klimawandel hat vielfältige direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit. Witterungs- und Klimaveränderungen können dazu führen,
- dass Infektionskrankheiten zunehmen,
- dass nicht-übertragbare Krankheiten wie Allergien zunehmen,
- dass sich die Symptome bei Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen verstärken,
- dass UV-Strahlung und bodennahes Ozon sich negativ auswirken.
Planetary Health
Das Planetary Health Konzept beleuchtet den Zusammenhang von Gesundheit und intakter planetarer Lebensgrundlagen: Es beschreibt, wie die Gesundheit der Menschen von der Gesundheit der Ökosysteme abhängt, denn nur wenn die Erde gesund ist, kann auch der Mensch gesund sein. Planetary Health umfasst ein breites Spektrum an Themengebieten und bietet einen Rahmen für ökologische, gesundheitsbezogene und sozialpolitische Zielsetzungen wie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie den European Green Deal.
Der Begriff Planetare Gesundheit bringt die gängige WHO-Definition von Gesundheit in Verbindung mit der Gesundheit aller Organismen und der Bedeutung weltweiter Ökosysteme. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die zum Schutz des Planeten Erde umgesetzt werden, auch gleichzeitig zum Schutz der menschlichen Gesundheit beitragen.
Das Themenfeld "Klima und Gesundheit" hat somit eine enge Verknüpfung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Mit Klimaschutz wird das Ziel verfolgt, den Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen zu reduzieren, um ein Voranschreiten des Klimawandels zu minimieren. Bei der Klimaanpassung geht es dagegen um den vorsorgenden Umgang mit nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels: Risiken minimieren, Schäden vermeiden und Anpassung an die zu erwartenden Veränderungen.
Klimaschutz und Klimaanpassung müssen integriert geplant und umgesetzt werden.
In den letzten Jahren war eine vermehrte Häufigkeit und Dauer von Hitzeereignissen für Deutschland zu verzeichnen. Hitze kann den menschlichen Organismus gesundheitlich stark belasten und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Davon sind auch Schule und Unterricht betroffen. Es gilt daher, gezielte Hitzevorsorge zu betreiben, um hitzebedingten Belastungen vorzubeugen.
Der Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit stützt sich maßgeblich auf die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums. Hitzeaktionspläne haben das Ziel, die menschliche Gesundheit durch verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen vor den Auswirkungen von Hitze zu schützen. Gleichzeitig soll die Bevölkerung informiert sowie sensibilisiert werden. Zusätzlich sollen die Interventionsmaßnahmen zu einer Entlastung des Gesundheitssystems während Hitzeperioden führen. Einen Überblick über die Maßnahmen finden Sie auf der Seite hitze.rlp.de.
Hitzeschutz in Schulen
Kinder reagieren besonders empfindlich auf Hitze – je jünger, desto empfindlicher und schutzbedürftiger sind sie.
Es gilt daher, gezielte Hitzevorsorge auch in Schulen zu betreiben, um hitzebedingten Belastungen bei den Schülerinnen und Schülern und beim Personal vorzubeugen.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit des Personals sowie der Schülerinnen und Schüler liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Das bedeutet, dass das Arbeiten sowie das Lernen so organisiert werden muss, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird. Diese Aufgabe kann auch an andere Personen delegiert werden.
Bauliche Maßnahmen sowie Sachausstattung der Schulen liegen in der Verantwortung des Schulträgers.
Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten die Schulen von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie dem Institut für Lehrergesundheit.
- Empfehlungen zur Information und Vorbereitung
Nutzung des Hitzewarnsystems vom DWD sowie des Hitzewarnsystem von RLP. Durch Abonnieren des Newsletters des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden Sie immer über eine bevorstehende Hitzewelle informiert.
- Empfehlungen für das Raumklima, das Gebäude und den Außenbereich:
- Lüften in den frühen Morgenstunden
- Fenster abdunkeln
- Wärmequellen wie Lampen, elektrische Geräte, z. B. PCs und Beamer, abschalten, wenn diese nicht benötigt werden
- Einrichtung von Schattenplätzen auf dem Pausenhof
- Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen:
- Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie des Personals zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlen
(z.B. regelmäßige Information für Eltern, Thematisierung im Unterricht, in Konferenzen und Besprechungen)
- Ausweichmöglichkeiten nutzen (z. B. in unteren Geschossen oder auf die Nordseite ausgerichteten Räumen)
- Rücksichtnahme bei Leistungsüberprüfungen (z.B. Verlagerung in kühlere Räumlichkeiten oder in die ersten Unterrichtsstunden)
-Trinken fördern: Schülerinnen und Schüler sollten ggf. zum Trinken (Wasser) aufgefordert werden; evtl. gemeinsame Trinkpausen einlegen.
- UV-Schutz beachten - Empfehlungen zur Anpassung der Unterrichtszeiten wie z. B.:
- Kognitiv anstrengende Aufgaben, wie Prüfungen, auf kühlere Morgenstunden legen.
- Körperlich anstrengende Tätigkeiten, wie Sportunterricht, auf den Vormittag legen.
- Sportfeste, wie Bundesjugendspiele, im Frühling oder im Frühsommer planen.
- Bei einer Hitzewarnung die Durchführung sportlicher Events kritisch prüfen.
- Hitzebedingte Beschwerden erkennen und angemessen handeln
auf plötzlich auftretende Symptome achten, wie z.B. starkes Schwitzen, Hautblässe, ein gerötetes Gesicht und/oder trockene Lippen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel etc. (Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag). Umgehend entsprechende Sofortmaßnahmen einleiten (s. DGUV-Information 204-037 – Erste-Hilfe Akute Hitzeerkrankungen).
- Hitzefrei:
Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- oder Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet. Das gesundheitliche Wohl der Schülerinnen und Schüler steht dabei im Vordergrund.
Grundlage hierfür ist Paragraph 26 Absatz 1 des Schulgesetzes im Zusammenhang mit einem Rundschreiben vom 27. Februar 1992. Danach entscheiden die Schulleitungen bei „besonderen Witterungsbedingungen“, ob sie Unterricht ausfallen lassen, die einzelnen Stunden verkürzen, oder partiell ausfallen lassen, z.B. den Sportunterricht. Außerdem können Schulen Grundsätze aufstellen zur Organisation des Unterrichts bei besonderen Witterungsbedingungen. Dazu zählt auch „Hitzefrei“. Nach dem Schulgesetz müssen der jeweilige Schulelternbeirat und die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher an den Schulen mit Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II diesen Grundsätzen zustimmen.
Organisationsmöglichkeiten:
Es können die letzten Schulstunden komplett entfallen oder einzelne Schulstunden von 45 auf 30 Minuten gekürzt werden, damit die Schülerinnen und Schüler bei großer Mittagshitze keinen Unterricht mehr haben, aber dennoch alle Unterrichtsfächer erteilt werden können.