Landesprogramm Gesunde Schule Rheinland-Pfalz

Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für Bildung und Bildung ist eine wichtige Voraussetzung für das Gesundheitsbewusstsein und das Gesundheitsverhalten. Gesundheit ist somit eine zentrale Ressource für die Erreichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen. Dies gilt unmittelbar für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte und weiteres Personal. Gute Schulen setzen bewusst  auf Gesundheitsförderung und Prävention. Denn sie wissen, dass erfolgreiches Lernen und Arbeiten leichter fällt, wenn Lehrende und Lernende gesund sind und sich wohl fühlen.

Das Landesprogramm "Gesunde Schule Rheinland-Pfalz" ist ein Programm zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen. Es soll Schulen im Sinne der Schulentwicklung auf dem Weg zu einer gesunden Schule unterstützen. Eine gesunde Schule wird dabei als eine Schule verstanden, die Bildung und Erziehung, Lehren und Lernen, Führen und Management sowie Schulkultur und Schulklima durch geeignete Maßnahmen gesundheitsförderlich gestaltet und so die Bildungsqualität insgesamt verbessert.

Das Konzept der gesunden Schule Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für eine Schulentwicklung, bei der Unterricht und Erziehung, Lehren und Lernen, Führung und Management sowie Schulkultur und Schulklima durch geeignete Maßnahmen gesundheitsförderlich gestaltet und so die Bildungsqualität insgesamt verbessert wird.

Eine gesunde Schule

  • fördert bei den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen und Haltungen, die ihre Bereitschaft zum lebenslangen Lernen stärken und sie befähigen, in einer sich verändernden Gesellschaft ein erfolgreiches und gesundes Leben zu führen. 
  • schafft Möglichkeiten zur Entwicklung vertrauensvoller sozi­aler Bindungen und weist ein positives Schulklima mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt, Vertrauen sowie einer offenen und freundlichen Grundstimmung auf.
  • gibt hilfreiche und positiv erlebte Rückmeldungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in Form von Zuwendung, Information und Anerkennung,  vermittelt Sicherheit und fördert Entwicklungen.
  • basiert auf gemeinsamen Überzeugungen, Werten und Regeln. Diese bilden die Voraussetzung für Zusam­menhalt und Zusammenarbeit. Eine intensive kollegiale Zusammenarbeit – als ein Kennzeichen guter Schulen – ist das Ergebnis eines Konsenses über grundlegende pädagogische Zielorientierungen und Konzepte in der Schule.
  • fördert die Identifikation durch ein klares Profil an Werten und Zielen, sodass sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte mit ihrer Schule emotional verbunden fühlen können. 
  • wird mitarbeiterorientiert geführt. Die Schulleitung ermöglicht Partizipation, unterstützt in­dividuell, hat das Wohlbefinden sowie die Gesundheit von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern im Blick und bemüht sich um klare Ziele und Transparenz.

nach Gerold Brägger, Peter Paulus, Norbert Posse

Download des Gesamtkonzeptes "Gesunde Schule Rheinland-Pfalz".

 

Das Landesprogramm wird durch ein breites Bündnis verschiedener Kooperationspartner getragen. Neben dem Ministerium für Bildung, dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gehört dazu das GKV-Bündnis für Gesundheit Rheinland-Pfalz. Das GKV-Bündnis unterstützt die im Land vertretenen Krankenkassen und Krankenkassenverbände bei der Umsetzung des gesetzlich begründeten Präventionsauftrags nach §§ 20, 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Träger des Landesprogramms bilden eine Verantwortungspartnerschaft für die Förderung der Gesunden Schule RLP.  Dabei verstehen sie sich als Kooperationspartner aller Schulen im Land. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Präventionsauftrags und der Landesrahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie Gesundheit gemäß § 20 f SGB V bildet das Landesprogramm "Gesunde Schule" ein Dach für gemeinsame Initiativen der Träger insbesondere im Hinblick auf die systematische Integration der Gesundheitsförderung und Prävention in die Lebenswelt Schule und die Schulentwicklung sowie die Förderung aller schulischen Akteurinnen und Akteure. Ziel ist die flächendeckende Verankerung und Umsetzung der Leitidee der gesunden Schulen in Rheinland-Pfalz.

Allen interessierten Schulen wird durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen der Träger bei vorgegebenen Ressourcen eine Mitgliedschaft im Landesprogramm ermöglicht. 

 

IQES-Qualitätstableau gesunder Schulen

Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung entscheidet sich eine Schule im Landesprogramm Gesunde Schule, für eine gesundheitsförderliche Schulentwicklung passgenaue Strukturen aufzubauen, Prozesse einzuleiten oder langfristig abzusichern und sich dabei am Konzept der "Gesunden Schule Rheinland-Pfalz" zu orientieren.  Eine integrierte Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen im Sinne einer Organisationsentwicklung wird nachhaltig implementiert, indem gesundheitsförderliche Prozesse unter Beachtung der im Landesprogramm "Gesunde Schule" formulierten Prinzipien dauerhaft strukturell verankert werden. 

Das ganzheitliche Qualitätsmodell der "Gesunden Schule" verknüpft Gesundheitsförderung und Qualitätsentwicklung in den 10 Elementen gesunder Schulen miteinander (nach Gerold Brägger und Norbert Posse: Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen (IQES). Das damit verbundene Qualitätstableau beschreibt in acht Dimensionen vierzig Qualitätsbereiche gesunder Schulen.

Jede Schule setzt nach Analyse der Ausgangssituation (Standortbestimmung) eigene Schwerpunkte in den Qualitätsbereichen, legt eigene Qualitätsziele und Maßnahmen zur Umsetzung fest und überprüft nach Umsetzung die Wirksamkeit. 

 

Das Landesprogramm umfasst verschiedene Bausteine, um Schulen auf dem Weg zur gesunden Schule zu unterstützen:

Alle Schulen im Land Rheinland-Pfalz können am Landesprogramm „Gesunde Schule“ teilnehmen.

Bedingungen für die Teilnahme:

  • Beschluss der Gesamtkonferenz über die Teilnahme am Landesprogramm "Gesunde Schule"
  • Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am Landesprogramm
  • Grundlage der Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms ist der Ansatz der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung mit der Leitidee der "Gesunden Schule" mit dem Ziel, die eigene Schule zu einer gesunden Schule zu entwickeln, die sowohl die Gesundheitsressourcen und Potenziale des Systems Schule als auch der Schülerinnen und Schüler sowie des Personal stärkt. 
  • Die "Gesunde Schule" wird in das Leitbild der Schule integriert.
  • Strukturen zur Umsetzung:
    - Steuerungsgruppe "Gesunde Schule" wird eingerichtet (mit möglichst allen an Schule Beteiligten)
    - Benennung von zwei verantwortlichen Personen für die Mitgliedschaft im Programm, davon mindestens ein Mitglied der (erweiterten) Schulleitung
    - Regelmäßige Selbstevaluationen (z.B. InES, EVA Klasse etc)
  • Beteiligung an externen Evaluationen und Befragungen, die im Auftrag der Steuerungsgruppe des Landesprogramms durchgeführt werden.

  • Teilnahme an Netzwerk- und Fortbildungsveranstaltungen

  • Darstellung der Teilnahme am Programm in geeigneter Form (Schulhomepage, Newsletter etc)

Antrag

Schulen, die eine Mitgliedschaft beantragen möchten:

  • melden sich (nach Beschluss der Gesamtkonferenz) bei der Landeskoordination "Gesunde Schule" an.
  • unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung, die mit dem Landesprogramm abgeschlossen wird und schicken diese im Anschluss an die Landeskoordination.

Die Landeskoordination:

  • bestätigt nach Prüfung der Kooperationsvereinbarung die Mitgliedschaft durch die Unterschrift und sendet ein unterschriebenes Exemplar an die Schule.
  • informiert die Schule über die weiteren Schritte sowie Beratungs- und Fortbildungs- sowie Unterstützungsangebote.  

Damit ist die Schule dann eine Schule im Landesprogramm "Gesunde Schule" - zunächst in der Einstiegsphase (Phase 1).

Das GKV-Bündnis für Gesundheit in Rheinland-Pfalz unterstützt Schulen auf dem Weg zur "Gesunden Schule" und stellt hierfür über einen Zeitraum von zwei Jahren 200.000 Euro für Gesundheitsförderung in Schulen zur Verfügung (100.000 Euro pro Jahr).

Bis zu 10.000 Euro pro Schule

Jede geförderte Schule erhält eine maximale Fördersumme von 5.000 € Euro pro Jahr. Gefördert werden Projekte an Schulen für den Zeitraum von 2 Jahren, d.h. bis zu 10.000 Euro insgesamt. Ein Eigenanteil ist in Form von Personal- und Sachkosten einzubringen.

Antragsfrist

Die Antragsfrist gilt vom 01.11.2025 bis zum 30.11.2026.

Weitere Hinweise zum Antrag und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des GKV-Bündnis.

Digitale Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm am

  • 30. Oktober 2025, 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
  • 4. November 2025, 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Microsoft Teams – Besprechung
Besprechungs-ID: 365 806 733 901 4
Kennung: zi28Gx3o

 

Zur Einschätzung und Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung stehen die Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zur Verfügung (Download). Sie wurden erstmals 2003 von einer Arbeitsgruppe des Beratenden Arbeitskreises des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und des bundesweiten Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erarbeitet und seither kontinuierlich weiterentwickelt.

Gemeinsam mit den Good Practice-Beispielen regen sie dazu an, bestehende Maßnahmen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu intensivieren und neue Maßnahmen zu initiieren. In Kombination mit den Good Practice-Beispielen bieten die Kriterien einen  Leitfaden zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit.

Grüne Liste Prävention - evaluierte Maßnahmen für ein gesundes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen

Die Grüne Liste Prävention  ermöglicht die gezielte Suche und bedarfsorientierte, passgenaue Auswahl nach deutschlandweit verfügbaren, wirksamkeitsgeprüften Präventionsprogrammen bzw. empfehlenswerten Präventionsansätzen für Kinder/Jugendliche, Familie, Kindergarten/Schule und Nachbarschaft/Kommune. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrer Evaluation in drei Evidenzgrade eingestuft:
(1) Effektivität theoretisch gut begründet,
(2) Effektivität wahrscheinlich und
(3) Effektivität nachgewiesen.
Die Einstufung erfolgt anhand Bewertungskriterien in den Bereichen Konzept-, Umsetzungs- und Evaluationsqualität. Handlungsfelder sind vor allem die Förderung von psychosozialer Gesundheit, ausreichender Bewegung und gesunder Ernährung bei Kindern und Jugendlichen oder deren Schutz vor Gewalt.
Das Register wurde 2011 auf Initiative des Landespräventionsrates Niedersachsen (LPR) im Rahmen des kommunalen Präventionssystem „Communities That Care“ aufgebaut und wird seit 2016 in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover geführt und gepflegt.

Anbieterqualifikation

Wenn Schulen Maßnahmen mit Unterstützung externer Anbieter durchführen, müssen im Sinne aller Beteiligten Qualitätsstandards gesichert sein. Für Schulen ist es häufig schwer bis unmöglich, die Qualität eines Anbieters einzuschätzen. Dafür bietet der Leitfaden Prävention (GKV-Spitzenverband) einen Rahmen, sowohl für individuumsbezogene verhaltenspräventive Maßnahmen als auch für verhältnispräventive Maßnahmen.

Allen Schulen im Land stehen vielfältige unterstützende Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Sie finden diese - themenbezogen - hier auf dem Bildungsserver, beim Pädagogischen Landesinstitut, bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung.

Landeskoordination Gesunde Schule: 

Cordula Sorg
Pädagogisches Landesinstitut
Abteilung 2 Schulleitung und Schulentwicklung
Referat 2.01 Schulentwicklung, Evaluation, Landeskoordination Gesunde Schule RLP
Butenschönstraße 2
67346 Speyer
Telefon: 06232-659-172
cordula.sorg(at)pl.rlp.de


Ministerium für Bildung

Ute Schmazinski
Referatsleiterin Gesunde Schule, Grundsatzangelegenheiten Gesundheitsförderung und Prävention
Gendersensible Bildung und Vielfalt
Telefon 06131 16 4574
ute.schmazinski(at)bm.rlp.de