Zahlen und Fakten (Quelle: Bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA 2022)
- 84% der Befragten haben eine positive Einstellung gegenüber der Organ- und Gewebespende
- nur 44 Prozent tragen einen Organspendeausweis mit sich oder haben ihre Entschiedung anderweitig dokumentiert.
- Etwa 8.500 Menschen in ganz Deutschland warten auf ein Organ.
- 2022 gab es bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender.
Transplantationsgesetz (TPG)
In Deutschland werden seit 1963 Organtransplantationen erfolgreich durchgeführt. Es gelang aber erst nach vielen vergeblichen Versuchen und umfangreichen Diskussionen am 01.12.1997 ein bundesweit geltendes Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft treten zu lassen. 2007 erfolgten die notwendigen Anpassungen an die durch die Europäische Union vorgegebenen Regelungen zur Gewebespende und zur Sicherheit bei der Übertragung von Organen und Geweben.
Das TPG sieht seit 2012 die „Entscheidungslösung“ als Weiterentwicklung der „erweiterten Zustimmungslösung“ vor. Danach soll jeder Mensch über 16 Jahre regelmäßig - nach ergebnisoffener Aufklärung - über die Organspende zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung über die Organspende nach seinem Tode aufgefordert werden. Bereits mit 14 Jahren können Jugendliche sich verbindlich gegen und mit 16 Jahren für eine Organspende aussprechen.
Umso wichtiger ist es, sich schon früh mit der Thematik zu beschäftigen und eine eigene Meinung zu bilden. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Information auch schon in der Schule.