Ganztagsangebote – verschiedene Modelle
In Rheinland-Pfalz gibt es im Bereich der allgemeinbildenden Schulen drei Ganztagsschulformen:
- die Ganztagsschule in Angebotsform,
- die Ganztagsschule in verpflichtender Form und
- die Ganztagsschule in offener Form.
Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz im Jahr 2002 ein Ausbauprogramm zum Ganztagsschulangebot gestartet und gilt damit als Land der Ganztagsschulen. Das Netz der Ganztagsschulen wurde seither immer weiter verdichtet. Mittlerweile gibt es in jeder Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde, großen kreisangehörigen Stadt und kreisfreien Stadt mindestens ein Ganztagsangebot.
Bei der Ganztagsschule in Angebotsform und der Ganztagsschule in verpflichtender Form handelt es sich um schulische Bildungsangebote. Weil es sich um ein schulisches Bildungsangebot handelt, ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler bis auf das Mittagessen, das vom Schulträger bereitgestellt wird, kostenlos.
Darüber hinaus gibt es mit den Angeboten der Schulkindbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder (Horte) und der Betreuenden Grundschule noch weitere Bildungs- und Betreuungsangebote, die einen Beitrag zu einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur leisten.
Ganztagsschule in Angebotsform
Die Ganztagsschule in Angebotsform zeichnet sich durch eine Zeitstruktur aus, in der unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Bereich eng verzahnt sind. Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen Förderangebote, Lern- und Übungszeiten, Projekte sowie Arbeitsgemeinschaften, z. B. in Naturwissenschaften, Sport, Musik oder Kunst.
An Ganztagsschulen in Angebotsform können Schülerinnen und Schüler am erweiterten Zeitrahmen teilnehmen, die verbindlich für ein Schuljahr für die Teilnahme am Ganztag angemeldet sind. Das Ganztagsangebot erstreckt sich in der Regel auf Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Vergleichbar zum Unterrichtsvormittag ist für die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages eine verlässliche Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler erforderlich. Aus diesem Grund besteht für die am Angebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler bei diesen Ganztagsschulformen eine Teilnahmeverpflichtung.
Ein Teil der Ganztagsschulen in Angebotsform organisiert ein Additum im Anschluss an den Unterricht nach der Stundentafel. Im Additum finden Lern- und Übungsphasen, Förderung, Projektarbeit und Arbeitsgemeinschaften statt. An anderen Schulen sind Ganztagsklassen mit einem rhythmisierten Angebot eingerichtet. An diesen Schulen sind Unterricht und die genannten pädagogischen Angebote über den Ganztag verteilt, d. h. Unterricht gibt es in der Regel am Vor- und Nachmittag rhythmisiert.
Das schulische Bildungsangebot in Form der Ganztagsschule gewährleistet eine hohe Qualität, weil der in § 1 Schulgesetz formulierte Anspruch auf individuelle Förderung im Vordergrund steht. Die Ganztagsschulen in Angebotsform gestalten ihr schuleigenes pädagogisches Konzept unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler. Für das Konzept ist ein Rahmen vorgegeben. Dieser definiert vier verbindliche Gestaltungselemente:
- unterrichtsbezogene Ergänzungen,
- themenbezogene Vorhaben und Projekte,
- Förderung und
- Freizeitgestaltung.
In der Praxis führt jede Schule den Unterricht nach der Stundentafel mit Angeboten aus den vier Gestaltungselementen zu pädagogisch sinnvollen Lernarrangements zusammen. Wichtig ist, dass alle Elemente ausgewogen im pädagogischen Konzept berücksichtigt sind.
Ganztagsschule in verpflichtender Form
Die Ganztagsschule in verpflichtender Form zeichnet sich durch eine Zeitstruktur aus, in der unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Bereich eng verzahnt sind. Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen Förderangebote, Lern- und Übungszeiten, Projekte sowie Arbeitsgemeinschaften, z. B. in Naturwissenschaften, Sport, Musik oder Kunst.
An Ganztagsschulen in verpflichtender Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schule besuchen, verpflichtend am ganztägig organisierten Schulbetrieb teil. Das Ganztagsangebot erstreckt sich in der Regel auf Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Ganztagsschule in offener Form
An den Ganztagsschulen in offener Form ist die Teilnahme an der außerunterrichtlichen Betreuung für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, weil es sich dabei nicht um ein Angebot mit schulischem Bildungs- und Erziehungsauftrag, sondern um ein Betreuungsangebot handelt. Das Angebot kann zeitlich flexibel wahrgenommen werden, weil es keinen mit dem Unterrichtsvormittag vergleichbaren schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag umfasst. Die Personalkosten der offenen Ganztagsschulen werden von einer Kommune oder einem freier Träger finanziert. Das Land gewährt den Trägern Zuschüsse. Neben einem angemessenen Eigenanteil, den die Träger erbringen, können sie zur Finanzierung des Angebotes Elternbeiträge erheben. Dabei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Der zeitliche Umfang des Betreuungsangebotes richtet sich in der Regel nach den Bedarfen vor Ort.
Sonstige Ganztagangebote
Betreuende Grundschule
Bei der Betreuenden Grundschule handelt es sich um ein freiwilliges schulisches Betreuungsangebot, das die Eltern entlasten soll. Da im Gegensatz zu dem pädagogischen Angebot der Ganztagsschule in Angebotsform und der Ganztagsschule in verpflichtender Form bei diesen Angeboten der Betreuungsauftrag im Vordergrund steht, kann die Teilnahme zeitlich flexibel erfolgen. Eine verbindliche Anwesenheit, wie sie für die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Ganztagsschule erforderlich ist, gibt es bei diesen Betreuungsangeboten nicht. Entsprechend flexibel und niedrigschwellig können diese Angebote genutzt werden. Die Mindestgruppengröße beträgt acht Kinder.
Die Dauer der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem erhobenen Bedarf, den Unterrichtszeiten der Schule und dem Schülertransport. Sie kann vor und nach dem Unterricht eingerichtet werden. Angebote der Betreuenden Grundschule sind deshalb als bedarfsgerechte Ergänzung des Angebotes der Ganztagsschulen zum Beispiel am Freitagnachmittag geeignet.
Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder einem freien Träger eingerichtet werden.
Angebote der Schulkindbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder
Nicht zu den im Schulgesetz geregelten Ganztagsschulen gehören Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch Schulkinder nachmittäglich betreut werden.
Soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im Rahmen der Schule erfolgt, ist für diese nach § 17 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTaG) ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen zu schaffen. Es handelt sich bei Horten um ein qualifiziertes pädagogisches Angebot nach § 45 SGB VIII. Grundlage für die pädagogische Arbeit in Horten sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sowie die Qualitätsempfehlungen. Das Hortangebot steht den Kindern nachmittags sowie grundsätzlich in den Ferien zur Verfügung. Meist gibt es eine Schließzeit von drei Wochen in den Sommerferien. Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Einrichtung. Das Hortangebot ist in der Regel beitragspflichtig für Eltern.
Ist der Hort im Bedarfsplan des jeweiligen Jugendamtes aufgenommen, beteiligt sich das Land entsprechend der Regelungen des KiTaG an den Personalkosten. Träger von Horten sind freie oder kommunale Träger.
Weitere Informationen zu diesen Angeboten finden Sie auf kita.rlp.de.