Rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung über die Beteiligung Bildender Künstler an Maßnahmen der Ganztagsschulen
Rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung über die Beteiligung Bildender Künstler an Maßnahmen der Ganztagsschulen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend, nachfolgend "Land" genannt, und dem Berufsverband Bildender Künstler Rheinland Pfalz im Bundesverband e.V. nachfolgend „BBK“ genannt wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
1 Allgemeines
1.1.
Der Wert und die Notwendigkeit der Vermittlung bildnerisch-künstlerischer und damit kritischer Sichtweisen und Ausdrucksfähigkeiten ist gerade in einer Zeit medialer Überflutung als notwendiger Bestandteil der Bildung Jugendlicher anerkannt.
1.2.
In Rheinland-Pfalz ansässige "anerkannte" Künstlerinnen und Künstler können mit dem Land, vertreten durch die Schulleitung der jeweiligen Ganztagsschule (Schule), nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung Honorarverträge zur Gestaltung von Angeboten für Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen abschließen.
2. Verträge
2.1.
Die / Der Bildende Künstlerin / Künstler verpflichtet sich, die frei vereinbarten Angebote selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Soweit Angebote auch in den Zeiten der Schulferien vorgehalten werden sollen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit dem Träger der Ferienbetreuung. Das Land verpflichtet sich durch die jeweilige Schulleitung der Künstlerin/dem Künstler den jeweils frei vereinbarten Honorarsatz zu zahlen. Honorarsätze sollten sich an durchschnittlichen Stundensätzen (Honorarsatz pro Schulstunde) orientieren, die auch im außerschulischen Bereich für entsprechende Leistungen der Künstlerin / des Künstlers gezahlt werden. Eine Schulstunde umfasst im Primarbereich 50, im übrigen 45 Minuten. Die Höhe des Honorarsatzes sollte auch unter Berücksichtung des Materialaufwands und sonstigen Verwaltungsbedarf der Honorarkraft vereinbart werden. Für die Nutzung der Schulräume sind die Bestimmungen maßgebend, die zwischen Schule und Schulträger gelten. Angebotsstunden, die kurzfristig aus Gründen, die die Künstlerin / der Künstler nicht zu vertreten hat, ausfallen, sind zu vergüten.
2.2.
Das jeweils zustehende Honorar wird nach monatlicher Abrechnung und entspr. Prüfung am Ende des entsprechenden Monats ausgezahlt, sofern in der örtlichen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wird.
2.3.
Im Honorarvertrag wird der Honorarsatz sowie Ziele, Art, Umfang und Inhalte der Angebote näher bestimmt.
3. Projektverantwortung
3.1
Die Angebote sind schulische Veranstaltungen, auch wenn sie außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden. Die Vertragspflichten können auch in Absprache mit der Schulleitung an außerschulischen Lernorten erfüllt werden. Die Gestaltung der Inhalte und die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Angebote liegt in der Verantwortung der Künstlerinnen und Künstler.
3.2
Die Vertretung im Verhinderungsfall ist besonders zu vereinbaren.
3.3
Bei der Durchführung der Angebote gelten die Bestimmungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
3.4
Beginn und Ende der Aufsichtspflicht der beauftragten Künstlerinnen und Künstler bestimmen sich nach dem stundenplanmäßigen Beginn bzw. Ende des Angebotes, soweit sich im Einzelfall aus Vertrag und/oder den Umständen nichts anderes ergibt (z.B. Ausflugsfahrten oder vergleichbare Sachverhalte). Die Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers für die genutzten Schulräume und das Außengelände bleibt unberührt.
4 Zusammenarbeit
Schule und Künstlerinnen und Künstler stehen hinsichtlich der Planung und Durchführung der Angebote in engem Kontakt.
Die Vernetzung mit dem pädagogischen Konzept der Schule und den schulischen Veranstaltungen kann durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis- und Versetzungskonferenzen) der Lehr- und Leitungskräfte der Schule mit den Künstlerinnen und Künstlern oder in Einzelabsprachen gewährleistet werden.
Für das Land Rheinland Pfalz
Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig
Staatssekretär
Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend
Für den Berufsverband Bildender Künstler im Bundesverband e.V. Detlof Graf von Borries
Vorsitzender