Illustration: Logo Ganztagsschule Rheinland-Pfalz und ein Paragraph-Zeichen

Allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch

Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz kann hier eingesehen werden.

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:

  • Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
  • Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
  • Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

Die weiteren Artikel des GaFöG umfassen Finanzhilfen des Bundes für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter (weitere Informationen hierzu finden Sie unten unter "Beschleunigungsmittel" und "Basismittel") einer neuen Teilstatistik zum Zwecke der Berichterstattung zum Ausbaustand, der Beteiligung des Bundes an den laufenden finanziellen Belastungen der Länder und der Evaluation der durch das Gesetz entstehenden Investitions- und Betriebskosten.

Der Bund stellt den Ländern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch Finanzhilfen für den zusätzlichen qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von Ganztagsangeboten in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die sogenannten Beschleunigungsmittel (750 Millionen Euro) und die Basismittel (2,75 Milliarden Euro).

Weitere Informationen zu den beiden Programmen (Beschleunigungsmittel, Basismittel; FAQ):

Ganztagsangebote in Rheinland-Pfalz

Grafik: Logo 'Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz'. Zwölf Ocker-orange Dreiecke, stern-artig kreisförmig angeordet, Spitzen nach außen. Zweizeiliger Schriftzug 'GANZTAGSSCHULE' unterbricht den Kreis an den Stellen 15 Uhr und 16 Uhr. Unten in kleinerer Schriftgröße: 'in Rheinland-Pfalz'.

Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz im Jahr 2002 ein Ausbauprogramm zu schulischen Ganztagsangeboten gestartet. Die rheinland-pfälzische Ganztagsschule ist ein Erfolgsmodell und zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Bildungsangebots geworden. Sie genießt hohe Anerkennung und ist wichtig zur Sicherung von Chancengerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit.

Das Netz der Ganztagsschulen wurde seit Beginn des Ausbauprogramms kontinuierlich und bedarfsgerecht verdichtet. Von 961 Grundschulen haben 845 (= 87,92 %) ein Ganztagsangebot. 347 sind Ganztagsschulen in Angebotsform, acht sind Ganztagsschulen in verpflichtender Form und 490 sind Betreuende Grundschulen mit offenem Ganztagsschulangebot. Ergänzt wird dieses Angebot durch 105 Betreuende Grundschulen mit einer Übermittagsbetreuung. (Stand dieser Zahlen ist Februar 2022.)

Mit dem erreichten Ausbaustand und der breiten Palette unterschiedlicher Organisationsformen ist eine sehr gute Basis an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorhanden, um den ab 2026 vorgesehenen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter sowohl quantitativ als auch qualitativ erfüllen zu können. Der Ausbau der Ganztagsschulangebote geht in den kommenden Jahren weiter.

Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und zur sozialen Teilhabe. Ganztagsangebote für Grundschulkinder leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag, Kindererziehung und Berufstätigkeit besser vereinbaren zu können. Rheinland-Pfalz begrüßt deshalb die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter.