Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Die Kreisgruppen des LJV sind aktive Partner bei der Umsetzung der Vereinbarung. Sie unterstützen den LJV vor Ort und – nach Absprache – auf Landesebene.
1. Ziel
Ziel der Vereinbarung ist es, in einer Vielzahl natur- und umweltrelevanter Projekte qualifizierte Jägerinnen und Jäger in den GTS einzusetzen.
Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf den Themenbereichen "Freilebende Tierwelt, Biotop-, Natur- und Umweltschutz", um so junge Menschen für die Abläufe in der Natur zu sensibilisieren. Methoden des projekt- und erfahrungsorientierten Lernens haben dabei eine zentrale Bedeutung.
Das Thema "Jagd" kann auch einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Thematisierung von Gegenständen des geltenden Waffenrechts und deren Gebrauch im Rahmen des Ganztagsschulangebots des LJV auszuschließen ist.
2. Leistungsinhalt
LJV-Kreisgruppe und GTS vereinbaren aufgrund eigener Angebote der Kreisgruppen für jedes Projekt den Zeitraum, den zeitlichen Umfang sowie Tag und Uhrzeit der Durchführung. Als Schulstunde (Ustd.) gilt die Zeiteinheit 45 Minuten im Bereich der Sekundarstufe I und der Sonderschulen, 50 Minuten im Bereich der Grundschulen.
3. Pädagogisches Personal
Besonders qualifizierte Jägerinnen und Jäger können Projekte an den GTS durchführen. Ein Projekt wird in der Regel durchgehend von ein und derselben Person durchgeführt. Als besonders qualifiziert gelten Personen, die mit Erfolg an einer Jägerprüfung teilgenommen haben, darüber hinaus regelmäßig entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen und bereits über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulen verfügen.
4. Projektgestaltung
Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung und Durchführung der Projekte mit den GTS obliegt den örtlich zuständigen Kreisgruppen des LJV und wird jeweils in einem zwischen LJV-Kreisgruppe und GTS abzuschließenden Projektvertrag festgehalten.
5. Lernorte
Die Projekte werden in der Regel in schulischen Räumen durchgeführt. Die Vertragspflichten können aber auch in Absprache mit der Schulleitung an außerschulischen Lernorten erfüllt werden.
6. Aufsicht
Die Dienstaufsicht über die eingesetzten Personen nimmt die/der Schulleiter/in der GTS wahr. Die Projekte sind schulische Veranstaltungen. Die Fachaufsicht führt der LJV.
Die/der jeweilige Vertragspartnerin/Vertragspartner der Schule ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts durch das von ihr/ihm eingesetzte Personal im Einvernehmen mit der Schule verantwortlich. In Fällen der Nicht- oder Schlechtleistung sowie sonstigen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Projekts wird die jeweilige Vertragspartnerin / der jeweilige Vertragspartner der Schule von dieser unverzüglich informiert.
7. Konferenzen
Den eingesetzten Personen soll das Recht eingeräumt werden, an Lehrerkonferenzen mit Ausnahme von Zeugnis- und Versetzungskonferenzen mit beratender Stimme teilzunehmen.
8. Vertretung
In einem Vertretungsfall benachrichtigt die LJV-Kreisgruppe oder die von ihr beauftragte Person unverzüglich die GTS.
Bei einer kurzfristigen Verhinderung einer eingesetzten Person – bis zu drei Arbeitstagen Dauer – übernimmt die GTS nach vorheriger Absprache mit der LJV-Kreisgruppe die Gestaltung des ausgefallenen Zeitraums in eigener Verantwortung. Der LJV leistet Hilfestellung, soweit er es vermag.
Bei einer längerfristigen Verhinderung – von vier Arbeitstagen Dauer und mehr – ist die LJV-Kreisgruppe für eine angemessene Vertretung allein verantwortlich.
9. Finanzielle Abwicklung
Das Land zahlt der LJV-Kreisgruppe über die ADD die für die Umsetzung des Projektes entstandenen Kosten, die nach einem von der LJV-Kreisgruppe zu erstellenden Kostenplan zu erstatten sind.
Die Kostenerstattung bezieht sich auf jede Schulstunde, in er eine oder mehrere Personen von der LJV-Kreisgruppe im Rahmen der Durchführung eines Projektes eingesetzt sind.
Für die Vergütung ist die Qualifikation der eingesetzten Personen entscheidend:
a) 26,00 € pro Schulstunde werden erstattet bei überwiegendem Einsatz von besonders qualifizierten Personen (siehe Punkt 2. „Pädagogisches Personal“).
b) 14,00 € pro Schulstunde werden erstattet bei Einsatz von bei der LJV-Kreisgruppe ehrenamtlich tätigen Personen.
Zusätzlich wird ein pauschaler Kostenzuschlag für Verwaltungsaufwand und Regelung der Vertretung in Höhe von 5 % der Stundensätze gewährt. Die Summe wird zum Ende eines jeden Monats, in dem die Projekte durchgeführt werden, fällig. Am Schuljahresende erfolgt ein Abgleich zwischen ADD und LJV.
10. Bankverbindung
Die Zahlung der Projektvergütung erfolgt auf das im Projektvertrag zwischen LJV-Kreisgruppe und GTS angegebene Konto. Inhaber des Kontos ist die örtlich zuständige LJV-Kreisgruppe.
11. Freundschaftsklausel
In allen Fragen, die sich in der Praxis der Kooperation zwischen LJV und GTS ergeben sowie bezüglich der Auslegung dieser Vereinbarung verständigen sich die Vertragspartner.
12. Überprüfung der finanziellen Abwicklung
In regelmäßigen Abständen soll die finanzielle Abwicklung überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kostenerstattung an die LJV-Kreisgruppen und der Stundensätze für die eingesetzten Personen. Dabei sollen Möglichkeiten der Vereinfachung mit in Betracht gezogen werden.
13. Inkrafttreten und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt jeweils für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli) und verlängert sich um ein Schuljahr, wenn sie nicht spätestens bis zum 30. April des laufenden Schuljahres gekündigt wird.
Mainz/Gensingen
Für das Land Rheinland-Pfalz
In Vertretung der Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig
Staatssekretär
Für den Landesjagdverband
Rheinland-Pfalz e.V.
Kurt Alexander Michael
LJV-Präsident