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Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Umwelt und Forsten

1. Grundsätzliches
Die Agenda 21 formuliert die Verpflichtung, Nachhaltigkeit als Leitbild der wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zu etablieren. Schulische Umwelterziehung und außerschulische Umweltbildung werden daher konsequent zu einer Bildung für Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln sein.

Hier wollen die Landesforsten mit ihrem umfassenden Verständnis von Nachhaltigkeit bei der Arbeit in einem besonders naturnahen Ökosystem Wald einen Beitrag als außerschulischer Partner leisten.

Forstleute können verloren gegangene und neue Zugänge zur natürlichen Umwelt öffnen. Sie können am Beispiel des Waldes authentisch Wissen und Einsichten über ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Zusammenhänge und Vernetzungen vermitteln.

Dies kann die Voraussetzung für eine aktive Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Wertesystemen und den eigenen Handlungsmöglichkeiten junger Menschen schaffen und zu der notwendigen Entwicklung von Gestaltungskompetenz beitragen.


2. Personaleinsatz
Im Ganztagsschulangebot der Landesforsten werden Diplom-Forstwirte, Diplom-Forstingenieure (FH), sowie besonders qualifizierte Forstwirtschaftsmeister und Forstwirte eingesetzt. Die fachliche und pädagogische Eignung des Personals wird von Seiten des Forstamtes sichergestellt.

Bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen sorgt das Forstamt für gleichwertige Vertretung.

Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung des Unterrichtes obliegt dem Forstamt.

Im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, ist die Schulleiterin/der Schulleiter weisungsbefugt.


3. Kostenerstattung
Die Übernahme von pädagogischen Angeboten in der Ganztagsschule geht über das bisherige Engagement der Landesforsten als Partner der außerschulischen Umweltbildung (z.B. Waldführungen, Waldtage, Waldprojekte) hinaus. Für Dienstleistungen der Forstämter in der neuen Ganztagsschule wird eine Kostenerstattung vereinbart.

Es wird einheitlich ein Betrag von 28,86 € für die Einsatzstunde (45 Minuten im Bereich der Sonderschulen und der Sekundarstufe I sowie 50 Minuten im Bereich der Grundschulen) veranschlagt. Die Schule bucht die in Anspruch genommenen Stunden auf ihr Geldbudget (1 Lehrerwochenstunde = 1.280,-- €).

Das Forstamt führt den Nachweis über die geleisteten Schulstunden. Zum 31. Januar jedes Jahres sowie nach Abschluss jedes Schuljahres lässt das Forstamt den Nachweis von der Schulleitung zur Rechnungsstellung gegenzeichnen und sendet diese zur Begleichung der entstandenen Kosten an die Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion (ADD) in Trier.

Für die Abdeckung des Sachbedarfs ist der Schulträger nach den schulgesetzlichen Bestimmungen zuständig.


4. Vertragsschluss
Vertragsschließende sind das Forstamt, vertreten durch dessen Leitung, sowie die Ganztagsschule, vertreten durch deren Leitung.

Das Forstamt entwickelt und vereinbart die Angebotsinhalte in Abstimmung mit der Schulleitung. Die Dienstleistung wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung erbracht. Die Schule bietet die zur Erfüllung der Dienstleistung notwendigen Räume an, soweit die Vertragspflichten nicht am „außerschulischen Lernort Wald“ erfüllt werden.

Grundsätzlich beziehen sich die Angebote auf mindestens ein Schulhalbjahr. Beide Partner treffen eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Zeiten und weiterer Modalitäten der Leistungserstellung.

Ein Vertragsmuster wird Schulen und Forstämtern zur Verfügung gestellt.


Zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für einen unbefristeten Zeitraum und kann von den Kooperationspartnern jeweils ein halbes Jahr vor Ende eines Schuljahres gekündigt werden.

Die Vereinbarung gilt für alle Forstämter sowie für alle Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz.

 

Mainz, den, 20.11.2003

Ministerium für Bildung,  Frauen und Jugend
gez. Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig

Ministerium für Umwelt und Forsten
gez. Hendrik Hering Staatssekretär Staatssekretär