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Rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung über die Beteiligung von Autorinnen und Autoren an Maßnahmen der Ganztagsschulen

Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Bildung, nachfolgend "Land" genannt, und

  • dem Verband deutscher Schriftsteller (VS), Landesverband Rheinland-Pfalz in ver.di,
  • dem Literaturwerk Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (ehemals: Förderkreis deutscher Schriftsteller Rheinland-Pfalz e.V.);
  • dem Literarischen Verein der Pfalz e.V.

wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:

 

1. Allgemeines

1.1.    Lesekompetenz bei Kindern und Jugendlichen entsteht nicht zuletzt durch Freude am Lesen. Bei der Vermittlung von Lesekompetenz und Lesemotivation kommt der Kooperation der Schule mit dem außerschulischen Bereich ein hoher Stellenwert zu. Die Zusammenarbeit der Schule mit Autorinnen und Autoren hat hierbei eine langjährige und gute Tradition. Der kreative Umgang mit Texten und die Vermittlung der Freude an Literatur sind dabei Bestandteile der Leseförderung als ein Schwerpunkt der schulischen Qualitätsentwicklung.

1.2.    In Rheinland-Pfalz  ansässige Autorinnen und Autoren können mit dem Land, vertreten durch die Schulleitung der jeweiligen Ganztagsschule (Schule), nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung Honorarverträge zur Gestaltung von An-geboten für Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen abschließen.

2. Verträge

2.1.    Die Autorin / der Autor verpflichtet sich, die frei vereinbarten Angebote selbst-ständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Soweit Angebote auch in den Zeiten der Schulferien vorgehalten werden sollen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit dem Träger der Ferienbetreuung. Das Land verpflichtet sich, durch die jeweilige Schulleitung der Autorin / dem Autor den jeweils frei vereinbarten Honorarsatz zu zahlen. Honorarsätze sollten sich an durchschnittlichen Stundensätzen (Honorarsatz pro Schulstunde)  orientieren, die auch im außerschulischen Bereich beispielsweise in Volkshochschulen und Bibliotheken für entsprechende Leistungen der Autorin / des Autors gezahlt werden. Eine Schulstunde umfasst im Primarbereich 50, im Übrigen 45 Minuten. Für die Nutzung der Schulräume sind die Bestimmungen maßgebend, die zwischen Schule und Schulträger gelten.

Angebotsstunden, die kurzfristig aus Gründen ausfallen, die die Autorin / der Autor nicht zu vertreten hat, sind zu vergüten.

2.2.    Das jeweils zustehende Honorar wird nach monatlicher Abrechnung und entsprechender Prüfung am Ende des entsprechenden Monats ausgezahlt, sofern in der örtlichen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wird

2.3.    Im Honorarvertrag werden der Honorarsatz sowie Ziele, Art, Umfang und Inhalte der Angebote näher bestimmt.

3. Projektverantwortung

3.1    Die Angebote sind schulische Veranstaltungen, auch wenn sie außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden. Die Vertragspflichten können in Absprache mit der Schulleitung an außerschulischen Lernorten erfüllt werden. Die Gestaltung der Inhalte und die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Angebote liegen in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren.

3.2    Die Vertretung im Verhinderungsfall ist besonders zu vereinbaren.

3.3    Bei der Durchführung der Angebote gelten die Bestimmungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

3.4    Beginn und Ende der Aufsichtspflicht der beauftragten Autorinnen und Autoren bestimmen sich nach dem stundenplanmäßigen Beginn bzw. Ende des Angebotes, soweit sich im Einzelfall aus Vertrag oder den Umständen nichts anderes ergibt (z.B. Ausflugsfahrten oder vergleichbare Sachverhalte).  Die Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers für die genutzten Schulräume und das Außengelände bleibt unberührt.

4. Zusammenarbeit

Schule und Autorinnen und Autoren stehen hinsichtlich der Planung und Durchführung der Angebote in engem Kontakt.

Die Vernetzung der Angebote mit dem pädagogischen Konzept der Schule und den schulischen Angeboten kann durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis- und Versetzungskonferenzen) der Lehr- und Leitungskräfte der Schule mit den Autorinnen und Autoren oder in  Einzelabsprachen gewährleistet werden.

 

Mainz, den 10. Januar 2018

Für das Land Rheinland Pfalz:
Dr. Stefanie Hubig
Ministerin
Ministerium für Bildung

Für den Verband deutscher Schriftsteller (VS), Landesverband Rheinland-Pfalz in ver.di:
Michael Landgraf
Vorsitzender

Für den Literaturwerk Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
Brigitta Dewald-Koch
Vorsitzende

Für den Literarischen Verein der Pfalz e. V.
Birgit Heid
Vorsitzende