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Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Rahmenvereinbarung zwischen

  • dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Frau Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig, und
  • der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten Herrn Ökonomierat Norbert Schindler, MdB,

über die Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) als Projektträger und den Ganztagsschulen (GTS) in Rheinland-Pfalz.

Die LandFrauen Rheinland-Pfalz sind aktive Partnerinnen bei der Umsetzung der nachstehenden Vereinbarung. Sie unterstützen die Landwirtschaftskammer vor Ort und auf Landesebene.

1. Ziel

Ziel der Vereinbarung ist es, in einer Vielzahl land- und hauswirtschaftlicher Projekte Meisterinnen und Meister der Grünen Berufe einschließlich der Hauswirtschaft als Partner in der GTS einzusetzen.

Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf den Themenbereichen "Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt", wobei die Methoden des projekt- und erfahrungsorientierten Lernens eine zentrale Bedeutung haben. 

Die Vermittlung von Alltagskompetenzen und der aktive Erzeuger-Verbraucher-Dialog tragen dazu bei, junge Menschen in ihrer Verbraucherkompetenz zu sensibilisieren.

2. Pädagogisches Personal

Die Meisterinnen und Meister der Grünen Berufe einschließlich der Hauswirtschaft können eigene Projekte an den GTS durchführen. Ein Projekt wird in der Regel von ein und derselben Person durchgeführt.

3. Projektumfang

LWK und GTS vereinbaren für jedes Projekt den Zeitraum, den zeitlichen Umfang sowie Tag und Uhrzeit der Durchführung.

Als Schulstunde gilt die Zeiteinheit 45 Minuten im Bereich der Sekundarstufe I sowie der Förderschulen, 50 Minuten im Bereich der Grundschulen.

4. Projektgestaltung

Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung und Durchführung des Projektes mit der GTS obliegt der LWK und wird im Projektvertrag festgehalten.

5. Lernorte

Die Projekte werden in der Regel in schulischen Räumen durchgeführt. Die Vertragspflichten können aber auch in Absprache mit der Schulleitung an außerschulischen Lernorten erfüllt werden.

6. Aufsicht

Die Dienstaufsicht über die eingesetzten Personen nimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der GTS wahr. Die Projekte sind schulische Veranstaltungen.

Die Fachaufsicht obliegt der LWK.

7. Konferenzen

Den eingesetzten Personen soll das Recht eingeräumt werden, an den Lehrerkonferenzen mit Ausnahme von Zeugnis- und Versetzungskonferenzen mit beratender Stimme teilzunehmen.

8. Vertretung

In einem Vertretungsfall benachrichtigt die LWK oder die von ihr beauftragte Person unverzüglich die GTS und benennt die Ersatzkraft.

Bei einer kurzfristigen Verhinderung – bis zu drei Projekttagen – sorgt grundsätzlich die GTS nach vorheriger Absprache mit der LWK für eine Vertretung. Die LWK leistet Hilfestellung, soweit sie es vermag.

Bei einer längerfristigen Verhinderung – ab dem vierten Projekttag – ist die LWK für eine angemessene Vertretung verantwortlich.

Die Kündigung eines Projekts ist zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen möglich.

9. Finanzielle Abwicklung

Das Land zahlt über die ADD der LWK die für die Umsetzung des Projektes entstandenen Kosten, die nach einem von der LWK zu erstellenden Kostenplan zu erstatten sind.

Die Kostenerstattung bezieht sich auf jede Schulstunde, in der eine oder mehrere Personen von der LWK im Rahmen der Durchführung eines Projekts vermittelt sind.

Für die Vergütung ist die Qualifikation der eingesetzten Personen entscheidend:

a) 40,00 € pro Schulstunde werden erstattet bei überwiegendem Einsatz von Personen mit anerkannten Hochschul- oder Fachhochschulabschlüssen.

b) 30,00 € pro Schulstunde werden erstattet bei überwiegendem Einsatz von Personen mit dem Abschluss Meisterin/Meister oder einen gleichwertigen Abschluss.

c) 18,00 € pro Schulstunde werden erstattet bei überwiegendem Einsatz von Fachkräften mit nachgewiesener Grundausbildung.

Zusätzlich wird ein pauschaler Kostenzuschlag für Verwaltungsaufwand und Regelung der Vertretung in Höhe von 5 % der Stundensätze gewährt.

Die Summe wird zu jedem 15. eines Monats, in dem die Projekte durchgeführt werden, fällig. Am Schuljahresende erfolgt ein Abgleich zwischen ADD und LWK. Kosten für Materialeinsatz, z. B. Lebensmittel, werden mit der Schule im Projektvertrag geregelt.

10. Bankverbindung

Die Zahlung der Projektvergütung erfolgt an die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG, IBAN: DE95 5609 0000 0002 0166 63; BIC: GENODE51KRE. Inhaber des Kontos ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

11. Freundschaftsklausel

In allen Fragen, die sich in der Praxis der Kooperation zwischen LWK und GTS ergeben sowie bezüglich der Auslegung dieser Vereinbarung, verständigen sich die Vertragspartner.

In regelmäßigen Abständen soll die finanzielle Abwicklung überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kostenerstattung an die LWK und der Stundensätze für die eingesetzten Personen. Dabei sollen Möglichkeiten der Vereinfachung mit in Betracht gezogen werden.

12. Inkrafttreten und Kündigung

Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und wird für Neuverträge angewendet.

Sie gilt jeweils für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli) und verlängert sich um ein Schuljahr, wenn sie nicht spätestens bis zum 30. April des laufenden Schuljahres gekündigt wird.

 

Mainz, den 12. September 2017

Für das Land Rheinland-Pfalz
Dr. Stefanie Hubig
Ministerin für Bildung

Für die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Ökonomierat Norbert Schindler, MdB
Präsident

Für die LandFrauen RheinlandPfalz
Rita Lanius-Heck
Präsidentin des LandFrauenverbandes
Rheinland-Nassau

Ilse Wambsganß
Präsidentin des LandFrauenverbandes Pfalz e.V.