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Rahmenvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. und dem Land Rheinland-Pfalz über Projektleistungen der Mitglieder der LAG an Ganztagsschulen

1.
Die Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. (Projektträger) und allen Ganztagsschulen (GTS) in Rheinland-Pfalz.  

2.
Die Vereinbarung wird von der LAG allen Mitgliedern als verbindliche Rahmenbedingung für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen Projektträger und GTS empfohlen.  

3.
Vertragspartner sind die Projektträger und das Land, vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der GTS. 

4.
Die Projektleistungen im pädagogischen Angebot der GTS werden ausschließlich von Lehrkräften mit einer Ausbildung im künstlerischen und/ oder (kultur-) pädagogischen Bereich oder von Lehrkräften mit Eignungsnachweis durch jahrelange Praxis erbracht. 

5.
Aus Gründen der pädagogischen Kontinuität setzt der Projektträger grundsätzlich die gleiche fest angestellte Lehrkraft ein. Eine Ausnahme ist z. B. der Vertretungsfall, in dem eine andere Lehrkraft eingesetzt wird. Die eingesetzten Lehrkräfte müssen persönlich geeignet sein. 

6.
Projektträger und GTS vereinbaren, in welchem zeitlichen Umfang pro Woche die Projektleistung erbracht wird. Die Vereinbarung gilt für maximal jeweils ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli). 

7.
Die Zeiteinheiten, in denen die Projektleistung zu erbringen ist, werden zwischen dem Projektträger und GTS verbindlich festgelegt. Änderungen erfolgen einvernehmlich. 

8.
Die GTS stellt die zur Erfüllung der Projektleistung notwendigen Räume zur Verfügung. Für Lehr- und Lernmittel gelten die schulgesetzlichen Bestimmungen. 

9.
Die Projektleistung ist im Rahmen einer schulischen Veranstaltung zu erbringen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der GTS führt die Dienstaufsicht über die eingesetzten Lehrkräfte. 

10.
Als Schulstunde gilt die Zeiteinheit 45 Minuten im Bereich der Sekundarstufe I und der Sonderschulen, 50 Minuten im Bereich der Grundschulen. 

11.
Das Land zahlt für die Projektleistung des Projektträgers die entstandenen Kosten. Diese entsprechen der Vergütung, die der Projektträger der Lehrkraft, die überwiegend eingesetzt ist, für die entsprechende Projektleistung beim Projektträger zahlt. Die Vergütung beträgt 42 € je Schulstunde für Lehrkräfte mit nachgewiesenem Ausbildungsabschluss im angebotenen Bereich sowie 32 € für Lehrkräfte, die durch jahrelange Praxis im schulischen oder außerschulischen Bereich ihre Eignung erreicht haben. Ferner wird ein pauschaler Kostenzuschlag in Höhe von 5% der Vergütung berechnet (4% für die Vertretung im Krankheitsfall und 1% für zusätzlichen Verwaltungsaufwand). 

Die vereinbarten Entgelte werden dem Projektträger anteilig zum 15. eines jeden Monats vergütet. 

12.
Der Projektträger leitet der ADD über die GTS eine Berechnung der Vergütung nach Ziffer 11 zu.

 

 

Mainz, 3. März 2022       

Für das Land Rheinland-Pfalz
Bettina Brück, Staatssekretärin im Ministerium für Bildung

Für die LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. 
Lukas Nübling, Geschäftsführer

 

Downloads:

  • Muster Kostenberechnung DownloadDownload (PDF, ca. 190 KB)
  • Vorlage Projektvertrag: DownloadDownload (PDF, ca. 113 KB)