Die rheinland-pfälzische Ganztagsschule in Angebotsform in Stichworten

Weiterführende Informationen zu den formellen Grundlagen finden Sie im Personalkompendium und im Sachkompendium.


1. Bisherige Umsetzungsschritte des Ausbauprogramms

Zeitschiene:

  • 2001: Beschluss der Landesregierung zu einem Ausbauprogramm für Ganztagsschulen in Angebotsform
  • 2004: Verankerung der Ganztagsschule in Angebotsform im Schulgesetz (§ 14); Regelung der Zeitstruktur, der Teilnahmeverpflichtung, die Organisationsformen, die Vernetzung von Unterricht und weiteren schulischen Angeboten
  • 2002/2003: insgesamt 81 Ganztagsschulen
  • 2003/2004: insgesamt 163 Ganztagsschulen
  • 2004/2005: insgesamt 234 Ganztagsschulen
  • 2005/2006: insgesamt 304 Ganztagsschulen
  • 2006/2007: insgesamt 360 Ganztagsschulen
  • 2010/2011: insgesamt 537 Ganztagsschulen
  • 2011/2012: insgesamt 574 Ganztagsschulen
  • 2014/2015: insgesamt 604 Ganztagsschulen
  • 2015/2016: insgesamt 613 Ganztagsschulen
  • 2016/2017: insgesamt 619 Ganztagsschulen
  • 2017/2018: insgesamt 623 Ganztagsschulen
  • 2018/2019: insgesamt 628 Ganztagsschulen
  • 2019/2020: insgesamt 634 Ganztagsschulen
  • 2020/2021: insgesamt 642 Ganztagsschulen
  • 2021/2022: insgesamt 647 Ganztagsschulen
  • 2022/2023: insgesamt 653 Ganztagsschulen
  • 2023/2024: insgesamt 656 Ganztagsschule
  • 2024/2025: insgesamt 659 Ganztagsschulen

2. Pädagogisches Konzept

Illustrationsgrafik zum Ausfüllen des erweiterten Zeitrahmens der Ganztagsschule mit den vier Gestaltungselementen (Säulen)

Grundlagen:

  • Ausrichtung an den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler
  • Kompetenzen und Engagement der Lehrkräfte werden genutzt
  •  Pädagogisches Fachpersonal, z. B. außerschulische Partner aus der Region ergänzen und unterstützen
  • Erweiterter Zeitrahmen ermöglicht Förderkonzept (vgl. §1 Absatz 1 Schulgesetz)
    Beispiele für Förderbedarfe: Sprachförderung, Leseförderung, Förderung der Berufsfähigkeit, mathematisch-naturwissenschaftlicher Forscher- und Entdeckerdrang, Fremdsprachenkompetenz, Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern.

Vier verbindliche Gestaltungselemente:

  • Unterrichtsbezogene Ergänzungen (sinnvolle Einheit von Regelbetrieb und Nachmittag)
  • Themenbezogene Vorhaben und Projekte
  • Förderung
  • Freizeitgestaltung

Weitere Ausführungen

Beispiele für Angebote in Ganztagsschulen

Die Beispiele – unterteilt nach Schularten – finden Sie hier


3. Qualität in der Ganztagsschule

Das pädagogische Ganztagskonzept berücksichtigt insbesondere nachfolgende Aspekte:

  • Im Vordergrund steht der Förderaspekt
  • Möglichkeiten zur Mitgestaltung schulischer Angebote
  • Angebote zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit
  • Organisation der Lernzeit (Hausaufgaben)
  • Phasenwechsel der Anspannung und Entspannung, Aktivität und Rückzug
  • Eröffnung neuer Erfahrungsräume (außerschulische Lernorte, Mittagessen)
  • Die Zusammenarbeit von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und außerschulischer Partner ist durch eine ausgeprägte Kommunikationskultur und großen Teamgeist gekennzeichnet, dies zeigt sich z. B. bei der Besetzung von Steuerungs- oder Planungsgruppen
  • Auch das Pädagogische Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil
  • Intensive Kooperation mit den Eltern
  • Regelmäßige interne Evaluation
  • Die Verzahnung des Regelunterrichts mit dem Nachmittag zeigt sich auch im Einsatz der Lehrkräfte
  • Schule nutzt Möglichkeiten zur Außendarstellung (Internetpräsenz, Wettbewerbe, …)

Mit zwölf Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens über den ganzen Tag setzt die Kultusministerkonferenz wichtige Impulse. Den entsprechenden Beschluss können Sie hier einsehen (Download PDF-Datei).

Die KMK-Empfehlungen umfasst wichtige Hinweise und Anregungen für die pädagogische Konzeption der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Ganztagsschulkonzept eröffnet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Empfehlungen in den schuleigenen Konzeptionen umzusetzen.


4. Organisationsmodelle

Ein Teil der Ganztagsschulen in Angebotsform organisiert ein Additum im Anschluss an den Unterricht nach der Stundentafel. Im Additum finden Lern- und Übungsphasen, Förderung, Projektarbeit und Arbeitsgemeinschaften statt. An anderen Schulen sind Ganztagsklassen mit einem rhythmisierten Angebot eingerichtet. An diesen Schulen sind Unterricht und die genannten pädagogischen Angebote über den Ganztag verteilt, d. h. Unterricht gibt es in der Regel am Vor- und Nachmittag rhythmisiert.

 


5. Personalzuweisung

Bei der Ganztagsschule in Angebotsform Form handelt es sich um ein schulisches Bildungsangebot. Deshalb ist das Land bei dieser Ganztagsschulform Personalkostenträger und übernimmt 100 Prozent der Kosten für das pädagogische Personal. 
Auf Basis der am Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Schüler errechnet sich das Ganztagsbudget, mit dem die Schulen orientiert an den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler und basierend auf den Ressourcen vor Ort die Personalisierung des Ganztags gestalten. Hier haben die Schulen die Möglichkeit, neben den schulischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften auch externes Personal vertraglich zu binden und so außerschulische Expertise zu nutzen bzw. ihre schulischen Angebote in den Sozialraum zu öffnen.
 

Berechnung des Lehrkraftwochenstundenkontingents

Grundschulen:

  • Mindestteilnehmerzahl: 36 Sch
  • Sockelzuweisung: 26 LWS
  • ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 36 = 0,5 LWS

Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:

  • zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für zwei Gruppen entsprechen 16 LWS;
  • zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen für zwei Gruppen, die zur Hälfte angesetzt werden, entsprechen 8 LWS;
  • ein Zuschlag in Höhe von 4 LWS zum Ausgleich der unterschiedlichen Stundentafeln in den Klassenstufen 1/2 und 3/4.

Insgesamt ergeben sich somit 28 LWS auf der Basis von 45 Minuten pro Unterrichtsstunde. In der Grundschule wird eine Unterrichtsstunde mit 50 Minuten berechnet. Deshalb ergeben sich 25,2 LWS, gerundet 26 LWS als Sockelzuweisung für eine Grundschule.

Schulen der Sekundarstufe I:

  • Mindestteilnehmerzahl: 54 Sch
  • Sockelzuweisung: 32 LWS
  • ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 54 = 0,5 LWS

Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:

  • zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für drei Gruppen entsprechen 24 LWS;
  • zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen entsprechen 8 LWS.

Erfolgt an einem Ganztagsschulstandort ein Schulartwechsel, wird z. B. aus einer Hauptschule eine Integrierte Gesamtschule, berechnet sich das Personalbudget nach der Zahl aller Ganztagsschülerinnen und -schüler  in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an diesem Standort. Es steht also ein Gesamtbudget für beide Schularten zur Verfügung.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen:

  • Mindestteilnehmerzahl: 26 Sch

Danach beträgt die Zuweisung 6,25 LWS pro Klasse (Klassenteiler 13) mehr als die Zuweisung für die Halbtagsform. Ferner erhält die Ganztagsschule zusätzlich 8 Wochenstunden pro Klasse für Pädagogische Fachkräfte.

Schwerpunktschulen:

  • Bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung können zusätzlich 0,25 LWS pro Gutachtenkind, das am Ganztagsangebot teilnimmt, veranschlagt werden.

Praxistag:

  • Für die Vor- und Nachbereitung sowie für Begleitung und Unterstützung des Praxistages erhalten die GTS ein Zusatzbudget von 2 LWS für je 18 teilnehmende Schülerinnen und Schüler, die nicht als GTS-Schüler gezählt werden.

6. Anrechnungsstunden

Die Schulen erhalten für die Bewältigung der organisatorischen Aufgaben eine Anrechnungspauschale, die sich nach der Zahl der für das Ganztagsschulangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler richtet (siehe dazu Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung, Anlage 1 zu § 8 Ziffer 1.1.11)


7. FSJ/BFD und Erzieher/innen im Anerkennungspraktikum

Auch Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr können das Personal der Ganztagsschule unterstützen. Ganztagsschulen, die eine Helferin / einen Helfer einsetzen, erhalten auf Antrag bei der Ganztagsschulgruppe der ADD in Trier im Rahmen der für diesen Zweck verfügbaren Mittel ein Zusatzbudget in Höhe der vertraglich festgelegten Umlage.

Jede Ganztagsschule kann eine Helferin/einen Helfer ohne Anrechnung auf ihr Personalbudget beanspruchen und zusätzlich eine Erzieherin oder ein Erzieher im Anerkennungspraktikum.

Verzichtet sie auf den Einsatz einer Erzieherin / eines Erziehers im Anerkennungspraktikum, hat sie die Möglichkeit, zwei Helfer/innen ohne Anrechnung einzusetzen. In begründeten Ausnahmefällen können auch zusätzliche Helfer/innen eingestellt werden.


8. Ganztagsschulspezifischer Flächenbedarf

Die Förderung ganztagsspezifischer Flächenbedarfsmaßnahmen ist im Rahmen der Schulbaurichtlinie möglich.


9. Finanzhilfen

Gegenstand der Förderung sind insbesondere für die Gestaltung der Ganztagsschulangebote notwendige Neubau-, Ausbau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen. Förderfähig sind aber auch Ausstattungsinvestitionen und die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen, z. B. Architektenhonorare.

Die Finanzhilfen werden einerseits als Pauschalen und andererseits als Zuwendungen unter Anwendung der Schulbaurichtlinie gewährt. Die Pauschalen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

  • 50.000 Euro für jede Grundschule,
  • 75.000 Euro für jede Schule in der Sekundarstufe I,
  • 60.000 Euro für jede Förderschule,
  • 125.000 Euro für verbundene Grund- und Realschulen plus

Schulen an denen eine Ganztagsschule in Angebotsform errichtet wird, erhalten zusätzlich einen einmaligen Landeszuschuss von 5.000 Euro. Der Landeszuschuss wird fällig und von der ADD angewiesen, wenn die Schule Beschaffungen finanzieren möchte, die insbesondere den Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal zur Verfügung gestellt werden. Zu solchen Beschaffungen gehören z. B. Einrichtungsgegenstände für Teamräume oder für eine Teeküche.


10. Fördermittel für Leseecken an Ganztagsschulen

Im Rahmen der unter Nummer 9 genannten Pauschale ist eine Förderung für eine Leseecke möglich.


11. Mittagessen

Jede Ganztagsschule in Angebotsform bietet an allen vier Tagen, für die das Ganztagsschulangebot eingerichtet ist, ein (warmes) Mittagessen an. Unter Umständen besteht dieses Angebot auch am fünften Tag.

Für Organisation und Bereitstellung des Mittagessens ist der Schulträger zuständig.

Um möglichst allen Kindern die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, können sozial Bedürftige Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragen. Damit übernimmt der Bund die Förderung, die das Land RLP seit dem Schuljahr 2006/2007 den Schulträgern durch den Sozialfond "Förderung der Mittagsverpflegung von Ganztagsschülerinnen und -schüler aus sozial bedürftigen Familien" gewährt.


12. Fortbildungsbudget / zusätzlicher Studientag

Alle Ganztagsschulen in der Angebotsform erhalten nach Vergabe der Option vom Februar bis zum Errichtungstermin und zusätzlich für das jeweils aktuelle Schuljahr ein Fortbildungsbudget in Höhe von 1.500 Euro. Damit können in Abstimmung mit dem PL zusätzliche schulinterne Fortbildungsmaßnahmen bei den Serviceeinrichtungen oder bei sonstigen Trägern (z. B. Universitäten, Verbände, Gewerkschaften, Firmen usw.) „eingekauft“ werden. Dies gilt auch für optionierte Schulen. 

Im Sachkompendium finden Sie hierzu weitere Informationen.


13. Ausblick

Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie etwa die verstärkte Berufstätigkeit beider Elternteile wirken sich auch auf den Bedarf von Familien an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten aus. Dies schlägt sich insbesondere auch in der gestiegenen Inanspruchnahme ganztägiger Angebote nieder. Den steigenden Bedarfen entspricht das Land seit Beginn des Ausbauprogramms für Ganztagsschulen im Jahr 2002 mit einem kontinuierlich fortgeführten bedarfsgerechten Ausbau und der Verdichtung des Netzes ganztägiger Angebote an Schulen.
Der erweiterte Zeitrahmen der Ganztagsschulen erlaubt die individuelle Unterstützung sowie die besondere Förderung von Neigungen und Begabungen. Deshalb wird die Ganztagsschule auch künftig ein zentrales Element des schulischen Bildungsangebotes in Rheinland-Pfalz bleiben.


14. Besondere Bausteine

Sprachkompetenz an Ganztagsschulen – Deutsch plus

Um die Sprachkompetenz sowie die interkulturelle Kompetenz bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und das entsprechende Bewusstsein bei Lehrkräften und pädagogischen Partnern zu befördern, bietet das Pädagogische Landesinstitut den Kurs „Deutsch plus Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund“ an.

Der Kurs ist konzipiert als Tandem-Fortbildung für Lehrkräfte und pädagogische Partner an Ganztagsschulen (GS und Orientierungsstufe), um eine stärkere Verzahnung von Vor- und Nachmittag bei der Sprachförderung zu erreichen.

Die Fortbildungsreihe Deutsch Plus umfasst sechs Tage.

Die Themen der Fortbildung sind:

  1. Zahlen und Fakten zur Bedeutung und Folgen von Migration
  2. Interkulturelle und schulbezogene Kommunikationssituationen
  3. Zweitspracherwerb und Mehrsprachigkeit
  4. Methodik und Didaktik in der Sprachförderung
  5. Didaktische Umsetzung des Rahmenplans Deutsch als Zweitsprache
  6. Möglichkeiten der Sprachförderung in den Fächern Sachkunde, Mathematik und Musik

Berufsorientierung an der Ganztagsschule in Angebotsform

Berufsorientierung zu ermöglichen ist eine zentrale Aufgabe der Schule. Gestützt wird dies durch die Rahmenvereinbarung zur "Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung" sowie die Verwaltungsvorschrift "Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufsvorbereitung und Studienorientierung".

Eine systematisch Umsetzung der vertieften Berufsorientierung ist im erweiterten Zeitrahmen der Ganztagsschule u.a. durch folgende Bausteine möglich: 

  • wöchentlicher Praxistag
  • BO-Camp, Berufswahlkompass, Lernwerkstatt, Azubi als Experten in der Schule, Schüler begleiten Azubi in den Betrieb, Junior-Firmen, Betriebserkundungen für Lehrkräfte
  • Job-Fux, Berufseinstiegsbegleiter
  • 10-Punkte-Programm "Medienkompetenz macht Schule"
  • Xpert, ECDL-Zertifizierungen
  • Berufsorientierungsmessen der Schulen (Regionale Fachtagungen)
  • Kooperationen mit Betrieben vor Ort

Zusätzlich werden angeboten:

  • an zehn Realschulen plus das Projekt „Keine(r) ohne Abschluss


Das besondere zehnte Schuljahr „Keine/r ohne Abschluss“

Es ist unbestritten, dass Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher in der Regel kaum eine faire Chance auf einen Berufseinstieg haben. Das rheinland-pfälzische Schulprojekt "Keine(r) ohne Abschluss"  erprobt daher seit dem Schuljahr 2009/2010 an inzwischen zehn Realschulen plus einen neuen Weg: Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss nach der neunten Klasse haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Förderung die Berufsreife zu erwerben. So können die Jugendlichen gezielt und mit Unterstützung der Schulgemeinschaft ihr fachliches Können verbessern und steigern sowie ihre Persönlichkeit weiterentwickeln.

An jedem Standort haben etwa 16 Schülerinnen und Schülern Gelegenheit in einem "besonderen 10. Schuljahr" die Berufsreife zu erwerben. Grundlage der Arbeit sind individuelle Förderpläne; sie bestimmen die Handlungsabläufe und Aktivitäten, dabei werden ausgehend von den Stärken der Jugendlichen konkrete Ziele zur Förderung formuliert. Die Lerninhalte werden in einem fächerübergreifenden Unterricht und im Rahmen von Jobtime in Betrieben vermittelt. Die enge Verzahnung der berufsorientierenden und allgemeinbildenden Inhalte wird durch den hohen Praxisanteil unterstrichen, denn die  Jugendlichen sind bis zu drei Tagen in der Woche in Praktikumsbetrieben.

Weitere Informationen zum besonderen zehnten Schuljahr "Keine/r ohne Abschluss" finden Sie auf der Projekt-Internetpräsenz koa.rlp.de.