Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Lediglich eine Beteiligung an den Kosten des Mittagsessens ist erforderlich. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt.
Bei sozialer Bedürftigkeit ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass der Preis für ein Mittagessen aus dem Sozialfond des Landes subventioniert wird und für die Eltern dann lediglich 1 Euro beträgt. Diese Landesregelung unterstützt alle Eltern, die über ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit verfügen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten entsprechende Zuschüsse die Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben. Näheres erfragen Sie bitte in der Schule.
Die Ganztagsschule bietet Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot und vielfältige Fördermöglichkeiten, zum Beispiel:
- Angebote zur Berufsorientierung (SEK I)
- umfangreiche Sport- und Bewegungsangebote
- ein breites musisches Spektrum
- individuelle Förderungsmöglichkeiten
- Persönlichkeitsstärkung der Kinder durch
- gemeinschaftliches Lernen,
- Erfahren von individueller Hilfe,
- gefordert werden,
- aktives Mitwirken,
- Neues kennen lernen,
- gemeinsam Spaß haben.
Die Ganztagsschule findet an vier Tagen in der Woche von 8:00 bis 16:00 Uhr statt. In dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrern und pädagogischen Fachkräften sowie außerschulischen Kräften unterrichtet, gefördert und betreut. Die Verlässlichkeit des Angebots ermöglicht beiden Eltern oder Alleinerziehenden eine berufliche Tätigkeit.
An allen Ganztagsschulen wird ein Mittagessen angeboten. Dabei wird auf eine ausgewogene und gesunde Auswahl der Speisen geachtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist aus pädagogischen Gründen wünschenswert.
Eltern können in angemessenem Rahmen an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt.
Bei sozialer Bedürftigkeit ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass der Preis für ein Mittagessen aus dem Sozialfond des Landes subventioniert wird und für die Eltern dann lediglich 1 Euro beträgt. Diese Landesregelung unterstützt alle Eltern, die über ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit verfügen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten entsprechende Zuschüsse die Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben. Näheres erfragen Sie bitte in der Schule.
Es gibt verschiedene Formen der Abrechnung:
- Abrechnung über den Caterer (i. d. R. mit höheren Kosten verbunden, da diese auf die Teilnehmer umgelegt werden),
- Pauschalpreis pro Monat (Dauerauftrag/Einzugsermächtigung) zum Halbjahr bzw. Schuljahresende erfolgt eine genaue Abrechnung der eingenommenen Mahlzeiten, oder
- monatliche Abrechnung anhand der eingenommenen Mahlzeiten.
Die Form der Bestellung ist abhängig vom Caterer. Bei Firmen, die das Essen täglich anliefern, wird i.d.R. die Bestellung von der Schule im Laufe des Vormittags abgegeben. Dabei empfiehlt sich eine generelle Anmeldung der Kinder zum Essen. Bei Fehlen, z. B. bei Krankheit, kann dann das Essen im Sekretariat durch Anruf der Eltern abbestellt werden.
Die Betreuung/Unterrichtung der Kinder am Nachmittag kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich organisiert sein. Da es ein Teil des Ganztagskonzepts ist, die Schule zu öffnen, können zum einen Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden, zum anderen aber auch außerschulische Partner wie z.B. Sporttrainer/innen Musiklehrer/innen, Handwerksmeister/innen etc. Dabei liegt der unterrichtliche Anteil wie z. B. Fördern oder Lernzeit i.d.R. in der Hand der Lehrkraft.
Das ist von der Organisationsform der Ganztagsschule abhängig:
- rhythmisierte Form:
Hier gibt es Ganztagsklassen, bei denen der Regelunterricht und Ganztagsschul-Angebote über den ganzen Tag verteilt angeboten werden können. - additive Form:
Hier findet der Regelunterricht am Vormittag statt. Nach dem Mittagessen gibt es das Ganztagsschul-Angebot in Form von Lern- und Förderzeiten sowie zusätzlichen Angeboten im AG-Bereich.
Generell besteht nach der Anmeldung die Verpflichtung, ein Jahr an dem Angebot der Ganztagsschule teilzunehmen. An Nachmittagen, an denen Kommunions- oder Konfirmationsunterricht stattfindet, muss das Kind vom Ganztagsschul-Angebot befreit werden. Bei sonstigen Befreiungen (z. B. Arztbesuch) gelten die gleichen Regeln wie in der Halbtagsschule.
Bei allen Schulproblemen steht zunächst immer das Gespräch mit der Klassen- bzw. Fachlehrkraft an. Bei weitergehenden Problemen kann auch die Schulleitung eingeschaltet werden. An vielen Ganztagsschulen stehen auch Schulsozialarbeiter/innen für Gespräche zur Verfügung.
Ja. Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz bzw. nach dem Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst kann auch an einer Ganztagsschule ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden. Auf unserer Seite zum FSJ in der Ganztagsschule finden Sie verschiedene FSJ-Träger und BFD-Träger, an die Sie sich mit Ihrer Bewerbung wenden können. Informationen dazu erhalten Sie auch in den Ganztagsschulen.
Generell kann jeder mit einem selbstständigen Angebot an der Ganztagsschule (auch an mehreren) arbeiten.
Neben Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften werden außerschulische Kräfte an einer Ganztagsschule eingesetzt. So arbeiten beispielsweise
- in der Mittagsbetreuung Personen ohne pädagogische Ausbildung,
- in den Sport-AGs Übungsleiter/innen aus Sportvereinen,
- in Musik-AGs Musiklehrerinnen oder -lehrer der Musikschulen,
- in vielfältigen anderen Angeboten Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. entsprechendem Können; Einsatzbereiche sind u.a. im handwerklichen, im künstlerischen oder im IT-Bereich.
Wenn Sie ein attraktives Angebot haben, dann bewerben Sie sich doch bei einer Ganztagsschule in Ihrer Nähe. Eine Schule kann im Rahmen der Ganztagsschule mit interessierten Personen entsprechende Verträge abschließen. Fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte auch ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 bei.
- Sie wählen eine Veranstaltung aus dem Ganztagsschulfortbildungskalender aus oder aus dem Gesamtfortbildungsangebot des Pädagogischen Landesinstituts (Portal Fortbildung-Online).
- Sie informieren Ihre Schulleitung über Ihre Fortbildungsabsicht.
- Die Schulleitung genehmigt die Fortbildungsteilnahme.
- Sie vereinbaren mit ihr die Übernahme von Kosten, die Ihnen im Rahmen der Fortbildung entstehen, aus dem der Schule zur Verfügung gestellten Fortbildungsbudget.
- Die Schulleitung reicht die entsprechenden Formulare zur Beantragung beim PL ein.
- Nach Genehmigung der Teilnahme und der Zusage der Kostenübernahme melden Sie sich zur Fortbildung an.
- Nach Ihrer Teilnahme reichen Sie die Teilnahmebestätigung sowie die Originalbelege über etwaig entstandene Kosten bei der Schulleitung ein.