Rahmenbedingungen zu Schul-Sponsoring und Sponsoring-Vereinbarung

Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage durch Ihre Schule:

Dieses Muster kann von jeder Schule benutzt und entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten modifiziert werden. Fügen sie dazu die entsprechenden Absätze in ein Dokument mit dem Layout Ihrer Schule ein. 

TIPP: Markieren und kopieren Sie den kompletten Text, fügen Sie diesen in ein Dokument mit dem Layout Ihrer Schule ein und entfernen Sie die nicht benötigten Passagen. Der Wortlaut in den übernommenen Passagen bleibt dabei unverändert.

Quellenangabe: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum], CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP

Rahmenbedingungen zu Schul-Sponsoring

1. Allgemeine Rahmenbedingungen zum Schul-Sponsoring

Im Rahmen der vom Schulträger zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nehmen die Schulen ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten selbständig und selbstverantwortlich wahr. Sie können Zuwendungen Dritter zur Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit einwerben (Sponsoring), soweit dies mit dem Auftrag der Schule vereinbar ist; die Belange des Schulträgers müssen dabei berücksichtigt werden.

Wird die Schule bei der Erfüllung ihres Auftrags durch Zuwendungen Dritter unterstützt, so kann hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. Hierfür kann eine Vereinbarung mit einer Sponsorin / einem Sponsoren geschlossen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend nach Anhören des Schulausschusses über das Sponsoring (§ 23 Abs. 4 Schulgesetz i. V. m. § 103 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien - Übergreifende Schulordnung, § 68 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen, § 60 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen, § 83 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen).

Werbung und die Verteilung von Werbematerial auf dem Schulgelände sind nicht zulässig. Anzeigen in Schulzeitungen sind zulässig.

2. Vertrags- und Schriftform

Alle Zuwendungen Dritter zur Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit und sonstige Sponsoring-Projekte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die durch die Schulleitung unterzeichnet wird. Der Inhalt der Vereinbarung entspricht dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und diesen Rahmenbedingungen.

3. Verwendung der Zuwendungen

Die gesponserten Produkte müssen für die Durchführung des Unterrichts oder die unterrichts- und lernbezogene Nutzung verwendet werden. Dies gilt beispielsweise für Gegenstände für den Sportunterricht oder Angebote zur Berufsorientierung. Ein eventueller Werbeeffekt – z. B. der wohlwollende Hinweis auf die Sponsorin oder den Sponsor – muss hinter dem pädagogischen Nutzen deutlich zurückbleiben. Es gilt das allgemeine Gebot zurückhaltender Werbeeffekte, abgeleitet aus dem Gebot der Unparteilichkeit. Auf jeden Fall vermieden werden soll der Anschein einer Instrumentalisierung durch einzelne wirtschaftliche Interessen. In der Regel sollte sich der Werbeeffekt nur auf das Unternehmen beziehen und nicht auf seine Produkte

4. Neutralitätsgebot

Weltanschauliche, religiös orientierte oder parteipolitische Werbung ist auf Grund des Neutralitätsgebots für Schulen generell unzulässig.

5. Datenschutz

Werden personenbezogene Daten erhoben, ist die Weitergabe dieser Daten untersagt. Alle Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes sowie vorhandene schulrechtliche datenschutzrechtliche Vorschriften finden Anwendung.

6. Haushaltsrechtliche Behandlung und Folgekosten

Es ist ratsam, beim Finanzamt Auskünfte zu den steuerlichen Anforderungen einzuholen, da das Sponsoring in vielen Fällen steuerrechtliche Fragen nach sich zieht. Außerdem sollte geklärt werden, ob Geldleistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Vor der Entscheidung für oder gegen das Sponsoring ist zu klären, ob Folgekosten entstehen und wer sie trägt. Sofern durch Folgekosten die Belange des Schulträgers berührt werden, ist das Einvernehmen mit ihm herzustellen.

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Quelle: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum],
CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP


Sponsoring-Vereinbarung zwischen

der [Name der Schule]

vertreten durch die Schulleitung [Vorname Name]

im folgenden Schule genannt

und

[Name des Sponsoring-Partners]

vertreten durch [Vorname Name]

im folgenden Sponsor genannt.

Präambel

Zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags wird die Schule durch Zuwendungen der Sponsorin oder des Sponsors unterstützt. Dadurch wird [Details angeben] verbessert sowie [Details angeben] umgesetzt und die Belange des Schulträgers werden berücksichtigt. Die Sponsorin oder der Sponsor erhofft sich durch die Zuwendung [Details angeben (z. B. Imagegewinn, Öffentlichkeitsarbeit)]. Sie / Er erhält durch das Sponsoring keinerlei Rechte, die Schule und ihre Tätigkeiten zu beeinflussen.

1. Leistung der Sponsorin oder des Sponsors

Die Sponsorin oder der Sponsor verpflichtet sich an die Schule zur Durchführung des in der Präambel formulierten Zwecks folgenden Beitrag zu leisten:

[Details angeben (z. B. Zur Verfügungstellung folgender Sportkleidungsstücke / Sportgeräte / Gegenstände)]

2. Fälligkeit der Leistung

OPTIONAL: Die unter 1. genannte Leistung der Sponsorin oder des Sponsors wird bis zum [Datum] erbracht.

und / oder

OPTIONAL: Die unter 1. vereinbarten Geldleistungen sind bis spätestens bis zum [Datum] auf das Konto [Bankverbindung] zu überweisen.

und / oder

OPTIONAL: Die unter 1. vereinbarten Sachleistungen werden bis spätestens bis zum [Datum] geleistet (ggfs.:) und gehen in das Eigentum der Schule über.

Entstehen darüber hinaus für die Durchführung der Vereinbarung Kosten (z. B. Druckkosten), werden diese von der Sponsorin oder dem Sponsor getragen.

3. Leistung der Schule

Die Schule verpflichtet sich zur Durchführung folgender Maßnahmen: [Hier sollte die Leistung genau beschrieben werden. Bitte beachten Sie: zulässig ist ein neutraler und zurückhaltender Hinweis auf der Schulhomepage an einer diskreten Stelle. Abzuraten ist von einer Verlinkung auf die Internetpräsenz des Sponsors. Hierdurch ergäbe sich eine Zugangserleichterung auf das Unternehmen, was kein „dezenter“ und „angemessener“ Hinweis mehr wäre. Außerdem könnte durch den Link der Anschein erweckt werden, die Schule unterstütze den Betrieb in gewerblicher Art und Weise. Dies widerspricht der nicht-kommerziellen Ausgestaltung der Schulhomepage.]

4. Laufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung beginnt mit dem [Datum] und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen (oder:) und endet am [Datum].

OPTIONAL: Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von [14 Tagen / 1 Monat] zum Ablauf eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Im Falle einer Kündigung verzichten beide auf Rückforderungen für bereits gewährte Leistungen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn

  • ein Vertragspartner seinen Pflichten aus diesem Vertrag auch nach schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder
  • das in der Präambel bezeichnete Projekt wegen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden kann.
5. Gewährleistung und Haftung Die Schule übernimmt keine Gewährleistung für die vo

Die Schule übernimmt keine Gewährleistung für die von der Sponsorin oder vom Sponsor verfolgten Ziele. Eine Haftung der Schule ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6. Weitere Vereinbarungen

[Details einfügen]

7. Vertragsänderungen / Salvatorische Klausel

Änderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Soweit einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht beeinträchtigt. Beide Vertragsparteien vereinbaren schon jetzt, dass sie in diesem Fall eine für die Vertragserfüllung sinnvolle Ergänzung vornehmen werden, die dem Interesse der Parteien am nächsten kommt.

 

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Ort, Datum     Name der Sponsorin oder des Sponsors und deren / dessen Vertretung

 

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Ort, Datum     Name der Schule und deren Vertretung