Copyright-Vermerk
Auf Urheber- und Leistungsschutzrechte muss grundsätzlich nicht zwingend hingewiesen werden, weil diese mit der Schaffung des Werkes entstehen und nicht erst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Um aber besonders darauf hinzuweisen, dass die veröffentlichten Werke ausschließlich durch den Urheber oder die Urheberin oder durch die leistungsberechtigte Person verwertet werden sollen, empfiehlt sich ein derartiger Hinweis. Er ist an keine besondere Form geknüpft und kann – muss aber nicht – zusammen mit dem Erscheinungsjahr genannt werden.
Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage durch Ihre Schule:
Dieses Muster kann von jeder Schule benutzt werden. Nutzen Sie die entsprechenden Absätze für Ihre Website.
Quellenangabe: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum], CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP
Copyright-Vermerk
Die Website der [Name der Schule] ist urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwendung, die Entnahme oder die Vervielfältigung der Inhalte dieser Seite und deren Speicherung, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung der Inhalte – auch von einzelnen Teilen – ist im Einzelfall nur in den Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig.
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafvorschriften des Urheberrechtsgesetzes.