Muster für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik

Restriktive Variante: Verbot der Internetnutzung für außerschulische Zwecke

Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage durch Ihre Schule:
Dieses Muster kann von jeder Schule benutzt und entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten modifiziert werden. 

TIPP: Markieren und kopieren Sie den kompletten Text, fügen Sie diesen in ein Dokument mit dem Layout Ihrer Schule ein und entfernen Sie die nicht benötigten Passagen. Der Wortlaut in den übernommenen Passagen bleibt dabei unverändert.

Quellenangabe:
schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum], CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik der [Name der Schule]

Präambel

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von schulischen Endgeräten, Vernetzungen und Online-Zugängen) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.

Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesen Medien die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.

Allgemeine Nutzungsregeln

Die Nutzung schulischer Kommunikationstechnik ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigem Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Geräteausstattung und dem schulischen (pädagogischen) Netzwerk. Die Weitergabe jeglicher Zugangsdaten (z. B. WLAN, Schulportal, Videokonferenzen) an Dritte ist untersagt.

Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts

Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke gestattet. Eine private Nutzung während des Aufenthalts in der Schule ist nicht gestattet.

Der Internetzugang und die Mailfunktion, sofern bereitgestellt, dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten. Schon die Aufnahme, erst recht die Veröffentlichung, von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit: deren Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.

Das Herunterladen und Installieren von Anwendungen, anderen digitalen Tools und Apps ist nur mit Einwilligung der Schule oder der Aufsichtsperson gestattet.

Die schulische Geräteausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schule (Firewall, Blacklists oder Whitelists bzw. Positiv- und Negativlisten) dürfen nicht umgangen werden.

Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt.

Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und E-Mail-Kommunikation ist auch insoweit nicht gestattet.

Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem schulischen Auftrag steht. Insbesondere der Besuch von sozialen Netzwerken oder Gaming-Plattformen ist hiermit untersagt.

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden.

OPTIONAL: Ergänzende Regeln für den Distanzunterricht und hybride Formate (Videokonferenzen)

Zugangsdaten zu Videokonferenzen dürfen nicht an Personen weitergegeben werden, die nicht zur Klasse gehören.

Die missbräuchliche Nutzung der Hard- und Software ist untersagt. Dazu gehört insbesondere

  • das Erstellen von Mitschnitten per Aufzeichnen oder Abfilmen der Videokonferenz,
  • Störungen des Unterrichts durch Hochladen von außerunterrichtlichen Inhalten, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten.

Die Nutzung der Geteilten Notizen, der Chat-Funktion sowie der privaten Chat-Funktion erfolgt nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft. Dabei ist auf einen respektvollen Umgang miteinander – Chatiquette – zu achten.

Das Speichern von Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft.

Das Aufrufen von Websites, Spielen oder Apps erfolgt nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft.

OPTIONAL: Ergänzende Regeln für die Nutzung elternfinanzierter Endgeräte (Get Your Own Device, GYOD)

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) gehen mit den Geräten sorgsam um und sind selbst dafür verantwortlich, dass die Geräte während der Schulzeit betriebsbereit sind (aufgeladen und intakt, ausreichend freier Speicherplatz). Das Gerät ist mit einer Schutzhülle (nur Tablets) zu versehen und vor Flüssigkeiten und starkem Druck zu schützen.

Probleme mit Soft- oder Hardware müssen schnellstmöglich gelöst werden, sodass das Gerät im Unterricht wieder eingesetzt werden kann. Im Falle eines schwerwiegenderen Defekts oder nötigen Austauschs des Gerätes muss für eine schnelle Abwicklung gesorgt werden. Die Schule stellt zu diesem Zweck Leihgeräte über das Sekretariat zur Verfügung.

Die Geräte, ggf. Hüllen und Stifte sind mit Namen zu beschriften. Das Gerät ist mit einem Passwort (Code) zu sichern.

Benötigte Apps/Software werden/wird von der Schule über die MDM-Lösung (Mobile Device Management) auf dem Gerät installiert. Das Gerät wird dazu in den betreuten Modus (Supervised Mode) gesetzt, so dass die Schule das Gerät verwalten kann. Von der Schule bezahlte Apps/Software werden/wird nach dem Gebrauch, spätestens beim Verlassen der Schule, wieder deinstalliert. Social Media Apps/Software sind weitgehend gesperrt, um das Ablenkungspotential im Unterricht gering zu halten.

Der Internetzugang in der Schule erfolgt über einen Proxy, der jugendgefährdendes Material möglichst filtert. Es dürfen keine rassistischen, pornografischen oder anderweitig verbotenen oder nicht altersgemäße Daten oder Spiele auf dem Gerät gespeichert oder verwendet werden.

Sie verpflichten sich, während des gesamten Aufenthaltes in der Schule keine Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstigen personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern es nicht ausdrücklich von der Aufsichtsperson und / oder den Betroffenen, ggf. mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, erlaubt wird.

Werden Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstige personenbezogene Datenerhebungen erlaubt, ist das Hochladen in einen sog. Clouddienst (z. B. Dropbox, OneDrive oder Google Drive) nur gestattet, wenn eine ausreichende Verschlüsselung der Daten gewährleistet ist.

Das Ministerium für Bildung stellt rheinland-pfälzischen Schulen zur Nutzung der iCloud auf Anfrage entsprechende Konfigurationsvorgaben und Vorlagen zur Dokumentation der Datenschutzpflichten zur Verfügung. Diese können vonseiten des Schulträgers oder den Koordinatorinnen und Koordinatoren Bildung in der digitalen Welt über die Serviceplattform des Digitalen Kompetenzzentrums DigiKomp.Service angefragt werden. Mehr zu DigiKomp.Service finden Sie auf der Website des Digitalen Kompetenzzentrums.

Jegliche private Nutzung der Geräte (Chat, soziale Netzwerke, Musik hören, Filme schauen, Spiele spielen) ist während der Unterrichtszeit verboten. Ausnahmen sind Projekte, in denen dies sinnvoll oder erforderlich ist. In jedem Fall ist die unterrichtende Lehrkraft um Erlaubnis zu bitten, bevor eine solche Nutzung stattfindet.

Die Geräte bleiben während der großen Pausen im Klassenraum. Es wird ein Klassendienst mit jeweils zwei SuS eingesetzt, der in den Pausen im Klassenraum verbleibt und aufpasst, damit keine Geräte entwendet oder beschädigt werden.

Die SuS sorgen dafür, dass der Charakter des Gerätes, trotz privater Nutzung, als Arbeitsgerät erhalten bleibt. Der erste Homebildschirm (nur Tablets) ist für schulische Anwendungen reserviert. Schulische und private Apps/Software sind hier getrennt zu halten.

Weitere Regelungen für den Unterricht werden mit den jeweiligen Fachlehrkräften abgesprochen. Ggf. wird eine App/Software zum digitalen Classroom-Management eingesetzt, die die unterrichtliche Kontrolle der Geräte ermöglicht. Eine Einsicht in die eigenen Dateien ist aber zu keiner Zeit möglich.

Die Schule ist für die auf den Geräten gespeicherten Daten nicht verantwortlich. Die Synchronisation und Backups müssen daher in eigener Verantwortung erfolgen. Unterrichtsbezogene Daten sind auf dem Schulserver zu speichern.

Die Schule haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Endgeräts.

Die Nutzung kann bei Zuwiderhandlung durch die Aufsichtsperson eingeschränkt werden. Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann die Erlaubnis der Nutzung entzogen werden.

Die Aufsichtsperson ist berechtigt, bei begründetem Verdacht die Geräte zu kontrollieren.

Die Schule behält es sich vor, diese Nutzungsordnung zu ändern oder zu erweitern, falls es die Umstände erfordern.

OPTIONAL: Ergänzende Regeln für die Nutzung schülereigener Endgeräte (Bring Your Own Device, BYOD)

Die Schule kann erlauben, dass Schülerinnen und Schüler ihre privaten Endgeräte für die schulische Nutzung in die Schule bringen. Die Schülerinnen und Schüler tragen dabei selbst Sorge für die Funktionsfähigkeit der Geräte und stellen sicher, dass die Geräte vor unrechtmäßiger Nutzung Dritter und auch vor Parental Spyware geschützt sind.

Sie verpflichten sich, während des gesamten Aufenthaltes in der Schule keine Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstigen personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern es nicht ausdrücklich von der Aufsichtsperson und / oder den Betroffenen, ggf. mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, erlaubt wird.

Werden Audio-, Video-, Bildaufnahmen oder sonstige personenbezogene Datenerhebungen erlaubt, ist das Hochladen in einen sog. Clouddienst (z. B. Dropbox, OneDrive oder Google Drive) nur gestattet, wenn eine ausreichende Verschlüsselung der Daten gewährleistet ist.

Das Ministerium für Bildung stellt rheinland-pfälzischen Schulen zur Nutzung der iCloud auf Anfrage entsprechende Konfigurationsvorgaben und Vorlagen zur Dokumentation der Datenschutzpflichten zur Verfügung. Diese können vonseiten des Schulträgers oder den Koordinatorinnen und Koordinatoren Bildung in der digitalen Welt über die Serviceplattform des Digitalen Kompetenzzentrums DigiKomp.Service angefragt werden. Mehr zu DigiKomp.Service finden Sie auf der Website des Digitalen Kompetenzzentrums.

Die Schule haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Endgeräts.

Die Nutzung kann bei Zuwiderhandlung durch die Aufsichtsperson eingeschränkt werden. Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann die Erlaubnis der Nutzung entzogen werden.

Die Aufsichtsperson ist bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Nutzungsordnung zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen berechtigt.

OPTIONAL: Ergänzende Regeln für andere Smartgeräte

Die Benutzung von Smartgeräten wie Smart Watches und Smart Speakern (z. B. basierend auf Google Assistant, Siri oder Alexa) sind in der Schule untersagt.

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OPTIONAL: Ausnahmen können sich im Einzelfall ergeben.

Sollte es ein überwiegendes pädagogisches Interesse für die Verwendung von Smartgeräten wie Smart Watches und Smart Speaker (z. B. basierend auf Google Assistant, Siri oder Alexa) geben, so kann deren Einsatz nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen geschehen. Außerdem ist sicher zu stellen, dass die erhobenen personenbezogenen Daten nicht ins außer-europäische Ausland transferiert werden und dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem entsprechenden Anbieter vereinbart wurde.

Beim Betreten des Schulgeländes sind Mobiltelefone, Smartphones und Smartwatches auszuschalten oder in einen Modus zu versetzen, der die smarten Funktionen deaktiviert und beispielsweise nur das Ablesen der Uhrzeit ermöglicht.

Bei Zuwiderhandeln ist die Lehrkraft verpflichtet, das entsprechende Gerät abzunehmen und im Sekretariat abzugeben. Dort kann es sich die Schülerin bzw. der Schüler am Ende des Schultags wieder abholen.

Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.

Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülergeräten aufgerufenen Seiten auf dem Zentralbildschirm der aufsichtführenden Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson durch entsprechende Einrichtungen (z. B. Mastereye, VNC, MNS+) sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten bzw. Monitoring ist auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder der Nutzerin oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu machen. In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen. Die den Lehrkräften zur Verfügung stehenden Endgeräte sind so zu konfigurieren, dass die Aufschaltfunktion nur durch Lehrkräfte bzw. Aufsichtspersonen bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen Schülergeräten genutzt werden kann.

Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der oder die schulische Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.

Bei der Nutzung des Internet werden systemseitig protokolliert:

  • die IP-Adresse des Endgeräts, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,
  • Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs,
  • die URL der aufgerufenen Seite,
  • Modell und Version des Endgeräts,
  • die MAC-Adresse.

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OPTIONAL: Bei Bereitstellung von E-Mail-Postfächern 

Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert:

  • die IP-Adresse,
  • die Mail-Adresse der Empfängerin oder des Empfängers,
  • Datum und Uhrzeit,
  • Datenmenge.

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Die protokollierten Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen.

Alle protokollierten Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratorinnen und -administratoren. Dies dürfen keine Lehrkräfte sein. Ein Zugriff auf diese Daten ist nur nach Aufforderung durch die Schulleitung zulässig.

Technisch-organisatorischer Datenschutz

Veränderungen der Installation und Konfiguration des Netzwerkes sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in ihrem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. Das gleiche gilt für unberechtigte Dateien bzw. Dateiinhalte wie beispielsweise illegale Musikdaten oder Spiele, die ohne Installation ausgeführt werden können.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend der Nutzungsvereinbarung zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlichen Person zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen und Getränken in PC-Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung zur Hausordnung gilt: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist bei der Benutzung von Endgeräten (Notebooks, PC, Tablets etc.) verboten.

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort1, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem jeweiligen Benutzer bzw. der jeweiligen Benutzerin bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen und nicht leicht zu erraten sein. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit an den Geräten und im Schulnetz möglich2. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule3 mitzuteilen.

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1 Dies gilt nur in Schulen, bei denen die Konzeption der Systemadministration eine individuelle Nutzerkennung vorsieht.
2 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder Medienecken in Klassenräumen, bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist.
3 Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.

Schlussvorschriften

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 SchulG i. V. m. dem Maßnahmenkatalog nach § 97 ÜSchulO geahndet werden. Danach können bei Verstößen gegen diese Schulordnung folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Unterrichtsstunde durch die unterrichtende Lehrkraft,
  • schriftlicher Verweis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter,
  • Untersagung der Teilnahme am Unterricht des laufenden Unterrichtstages oder an sonstigen bis zu einwöchigen Schulveranstaltungen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter,
  • Untersagung der Teilnahme am Unterricht bis zu drei vollen Unterrichtstagen oder an über einwöchigen sonstigen Schulveranstaltungen durch die Klassenkonferenz oder Kurslehrerkonferenz,
  • Untersagung der Teilnahme am Unterricht für vier bis sechs Unterrichtstage durch die Klassenkonferenz oder Kurslehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter,
  • Androhung des Ausschlusses gemäß Absatz 2 durch die Klassenkonferenz oder Kurslehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Außerdem können Verstöße ebenfalls straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Diese Nutzungsordnung wurde in der Gesamtkonferenz vom [Datum] beschlossen.

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Quelle: schulemedienrecht.rlp.de, zugegriffen am [Datum], CC BY 4.0 Pädagogisches Landesinstitut RLP


Erklärung

Am [Datum] wurde ich in die Nutzungsordnung der [Name der Schule] zur Nutzung der schuleigenen Endgeräte und des Internetzugangs eingewiesen. Ein Exemplar dieser Nutzungsordnung wurde mir ausgehändigt.

Mir ist bekannt, dass ich die schuleigenen Endgeräte und den Internetzugang nur für schulische Zwecke nutzen darf und dass die Einhaltung dieser Nutzungsordnung zumindest stichprobenweise kontrolliert wird.

Ich wurde davon unterrichtet, dass eine Kontrolle der Internet- und E-Mailnutzung auch dadurch erfolgen kann, indem sich die aufsichtführende Lehrkraft auf das von mir genutzte Endgerät aufschaltet.

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OPTIONAL:  Bei Distanzunterricht und hybriden Formaten

Die in [Punkt X] aufgeführten ergänzenden Regeln zu Distanzunterricht und hybriden Formaten habe ich zur Kenntnis genommen.

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OPTIONAL: Bei Nutzung schülereigener Endgeräte (Bring Your Own Device)

Die in [Punkt X] aufgeführten ergänzenden Regeln für die Nutzung meines eigenen Endgeräts habe ich zur Kenntnis genommen.

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OPTIONAL: Bei Nutzung anderer Smartgeräte

Die in [Punkt X] aufgeführten ergänzenden Regeln für die Nutzung anderer Smartgeräte (Smart Watches, Smart Speaker) habe ich zur Kenntnis genommen.

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Name und Klasse / Kurs der Schülerin / des Schülers

 

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Unterschrift der Schülerin / des Schülers

 

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Ort / Datum

 

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Bei Minderjährigen: Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten