Wechsel des Förderortes
Den Eltern steht es frei, auch bei Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Verlauf der Schullaufbahn über den beabsichtigten Schulwechsel ihres Kindes von der Schwerpunktschulen an eine Förderschule oder umgekehrt zu entscheiden. Diese Wechsel sollen möglichst an den Schnittstellen der Schullaufbahn wie nach der Primarstufe oder nach der Orientierungsstufe erfolgen; der Schulwechsel erfolgt grundsätzlich zum Beginn des folgenden Schuljahres.
Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler informieren die besuchte Schule über den beabsichtigten Förderortwechsel spätestens bis zu den Weihnachtsferien. Die Schule informiert die Schulbehörde, die die zu besuchende Schule festlegt.
Sofern der Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht nach der Klassenstufe 4 von den Eltern gewünscht wird, melden diese ihre Kinder zu den jeweiligen Anmeldeterminen an einer Realschule plus oder Integrierten Gesamtschule, die den pädagogischen Auftrag als Schwerpunktschule hat, an. Siehe auch Übergang Grundschule - Sekundarstufe I.