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Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe bei der Bearbeitung der Problematik von Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig wird sie sowohl von der Jugendhilfe als auch der Schule in der Praxis als ein besonders konfliktträchtiger Bereich der Zusammenarbeit erlebt. Die Empfehlung ist getragen von dem Aufgabenverständnis einer gemeinsamen Verpflichtung von Schule und Jugendamt in dem Aufgabenfeld der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen.
Empfehlung der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift
Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule
Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in Sek1-BVJ-BF1-BF2
Die Verwaltungsvorschrift gilt für pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktschulen, an Förderschulen einschließlich Förderschulkindergarten, an Ganztagsschulen in Angebotsform und an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang. Die Verwaltungsvorschrift regelt die Tätigkeit und Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte.