Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreibung- und Rechenstörungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift

Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe bei der Bearbeitung der Problematik von Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig wird sie sowohl von der Jugendhilfe als auch der Schule in der Praxis als ein besonders konfliktträchtiger Bereich der Zusammenarbeit erlebt. Die folgenden Empfehlungen sind getragen von dem Aufgabenverständnis einer gemeinsamen Verpflichtung von Schule und Jugendamt in dem Aufgabenfeld der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen.

Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen

Empfehlung der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift

Hinweise zur Verwaltungsvorschrift "Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften an Schulen"

Die Verwaltungsvorschrift "Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften an Schulen" und die dazugehören Hinweise gelten für pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktschulen, an Förderschulen einschließlich Förderschulkindergarten, an Ganztagsschulen in Angebotsform und an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang. Die Verwaltungsvorschrift regelt die Tätigkeit und Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte. 

Hinweise zur Verwaltungsvorschrift