Übergang Kita - Grundschule
Der Übergang von Kindertagesstätte zur Grundschule ist der erste zwischen zwei Bildungsinstitutionen. Dadurch kommt diesem eine besondere Bedeutung zu. Positiv erlebte und gelungene Übergänge stärken das Kind in besonderer Weise. Sie werden Voraussetzung für weitere gelingende Übergänge im individuellen Lebensweg.
Alle Schulneulinge werden im Sinne des Normalisierungsgrundsatzes an der zuständigen Grundschule angemeldet.
Die Anmeldung aller Schulneulinge an der zuständigen Grundschule ist wichtig,…
…damit der Übergang klar geregelt ist und alle Kinder und Eltern Sicherheit verspüren.
…damit Kinder und Eltern einen festen und verlässlichen Ansprechpartner haben.
…damit der Zugang zum Schulsystem für alle als normal empfunden werden kann.
Einschulung im Sinne des Normalisierungsgrundsatzes
Alle Kinder werden an der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch angemeldet.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Anträge von Eltern auf Zurückstellung vom Schulbesuch sind an die zuständige Grundschule zu richten.
Die Zurückstellung erfolgt aus wichtigem Grund im Benehmen mit der Schulärztin. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
Für zum Schulbesuch angemeldete Kinder kann der Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, Sehen, sozial-emotionale Entwicklung, Hören und Kommunikationund Sprache bis zu den Herbstferien gestellt werden, wenn der Besuch einer Förderschule beabsichtigt ist. Das Feststellungsverfahren auf sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten motorische Entwicklung, Sehen, sozial-emotionale Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sprache ist nicht erforderlich, wenn Eltern sich für den inklusiven Unterricht im Bildungsgang Grundschule entscheiden. Die sonderpädagogische Unterstützung erfolgt durch die Förder- und Beratungszentren.
Wahlrecht der Eltern
Falls ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung festgestellt wird, wählen die Eltern zwischen den Förderorten Förderschule oder dem inklusiven Unterricht an einer Schwerpunktschule.
Besonderheit Förderschwerpunkt Sprache
Ein Antrag auf Feststellung des Förderbedarfs in dem Förderschwerpunkt Sprache kann nur bei zum Schulbesuch angemeldeten Kindern gestellt werden. Über Ausnahmen in Klassenstufe 1 entscheidet die Schulbehörde.
Hintergrund ist, dass Kinder an der zuständigen Förderschule zwei Schuljahre gefördert werden können. Die Wahl des Förderorts obliegt auch hier den Eltern.
Ausnahme Förderschwerpunkt Lernen
Im Förderschwerpunkt Lernen kann bei Schulanmeldung ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nur nach Zustimmung der Schulbehörde gestellt werden.
Hintergrund ist, dass die Grundschule in schulisches Lernen einführt und die Kinder zu Beginn ihrer Schullaufbahn in besonderem Maße individuell fördert. In der Regel ist zu Beginn der Schullaufbahn noch keine Feststellung eines zieldifferenten Förderschwerpunkts angezeigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Grundschule:
https://bildung.rlp.de/grundschule/uebergaenge
Zur Einschulung für Kinder mit einer Diagnose im Autismus-Spektrum liegt ein Leitfaden in Kürze vor.