Lernschwierigkeiten in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben
Lese-/Rechtschreibschwäche
Bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche handelt es sich um eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, die sich nur auf den Bereich des richtigen Schreibens und Lesens bezieht. Sie stellt eine auffällige Abweichung zur allgemeinen intellektuellen Begabung des Betroffenen dar. Die Schülerin/der Schüler zeigt ansonsten altersentsprechende Leistungen.
In der Regel liegt kein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, und es ist keine Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich. Dennoch bedürfen Betroffene einer gezielten Förderung und pädagogischen Unterstützung, zu der die Schule verpflichtet ist.
In der Grundschule und im Sekundarbereich I:
Die Verwaltungsvorschrift für die Grundschule, die Verwaltungsvorschrift für die Schulen der Sekundarstufe I, Berufsvorbereitungsjahr sowie Berufsfachschule I und Berufsfachschule II finden Sie unter Verwaltungsvorschriften im Bereich Rechtliche Grundlagen. Die "Empfehlungen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift" und die „Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen“ finden Sie im Downloadbereich unter Lernschwierigkeiten (LRS, Rechenschwierigkeiten).