Erweitertes Schulteam
Inklusiver Unterricht ist eine gemeinsame Aufgabe nicht nur der Schule, sondern der Verantwortungsgemeinschaft aller Institutionen, die in ihrem jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich und dennoch gemeinsam an der schulischen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mitwirken.
So gehören auch Akteurinnen und Akteure aus weiteren Institutionen dazu und gestalten das Schulleben mit.
Unterstützungsangebote anderer Leistungserbringer
Unterstützungsangebote anderer Leistungserbringer und die Kooperation mit anderen Institutionen sind von Seiten der Schule einzubinden. Von besonderer Bedeutung für Kinder und Jugendliche können dabei Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Zuständigkeit der Sozialleistungsträger sein. Dies ändert allerdings nichts daran, dass sozialrechtliche und schulrechtliche Verantwortung nebeneinander bestehen.