Berücksichtigung individueller Lernausgangslagen

Im inklusiven Unterricht lernen Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren individuellen Lernausgangslagen gemeinsam. Auf der Grundlage einer kompetenzorientierten Lernprozessanalyse erhalten die Schülerinnen und Schüler Angebote, die auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten abgestimmt sind und sie auf ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsweg voranbringen.

Individuelle Lernausgangslagen sorgfältig zu ermitteln und zu kennen lohnt sich, weil....

... das Kind in seiner Entwicklung im Mittelpunkt steht und Sie durch diagnostische Zugänge die Zone der nächsten Entwicklung ermitteln und so passende Angebote zum Lernen bereitstellen können. 

... Sie durch genaue Kenntnisse über Lernschwierigkeiten, chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder besondere Lebenssituationen Ihrer Schülerinnen und Schüler, die jeweiligen Bedingungen zum Lernen durch Anpassungen und Bereitstellung von Hilfen wesentlich verbessern können. 

... Sie dadurch präventiv tätig werden können, sodass Lernschwierigkeiten gar nicht erst entstehen oder mögliche negative Auswirkungen von Behinderung und chronischer Erkrankung reduziert werden.

Rechtliche Grundlage
Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen:
§ 4 Inklusiver Unterricht
(2) Im inklusiven Unterricht achten Lehrkräfte darauf, dass der Heterogenität und den individuellen Lernausgangslagen aller Schülerinnen und Schüler entsprochen wird. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden die erforderlichen Maßnahmen in einem individuellen Förderplan verankert.

Die Schulen sind verpflichtet, den individuellen Bedürfnissen ihrer Lernenden gerecht zu werden und sind dazu mit verschiedenen „Werkzeugen“ zur Umsetzung ausgestattet. Sie finden Anregungen zu diesen auf den folgenden Seiten.