Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Blindheit und Sehbehinderung
Ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld zurückzuführen ist beeinflusst viele Bereiche des Lebens.
Hinzu können zusätzliche Probleme, wie z. B. erhöhte Blendempfindlichkeit oder Anomalien bei der Farbwahrnehmung bzw. der generellen visuellen Wahrnehmung auftreten. Die Beeinträchtigung des Sehvermögens kann das Sehzentrum, periphere Felder oder nur bestimmte Teile der peripheren Felder des Gesichtsfeldes in einem oder beiden Augen oder bestimmte Felder im Gehirn betreffen.
Eine beeinträchtigte Sehfähigkeit weist bei betroffenen Schülerinnen und Schülern jeweils andere Ausprägungen auf und ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Deshalb ist es im schulischen Alltag wichtig, das individuelle Sehverhalten der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers zu beobachten und zu berücksichtigen. Viele Faktoren, wie z. B. Lichtverhältnisse im Klassenzimmer, Farbgebung, Kontraste aber auch der psychische und physische Allgemeinzustand können die Leistungen dieser Schülerinnen und Schüler beeinflussen.
Schülerinnen und Schüler mit einer Blindheit oder Sehbeeinträchtigung besuchen die Schule in Wohnortnähe in der Inklusion oder die Förderschule Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied.
Allgemeinbildende Schulen, Schülerinnen und Schüler die diese besuchen und deren Eltern können Beratung und Unterstützung für die Gelingensbedingungen der schulischen Bildung bei dem Förder- und Beratungszentrum Sehen, Landesschule für Blinde und Sehbehinderte oder bei den kooperierenden Stützpunkten Sehen an den FBZ Germersheim, Pirmasens, Trier und Bad Kreuznach erhalten.