Lern- und Leistungskultur
Lernen und Leistung beschränken sich nicht allein auf die klassischen "Fächer". Vielmehr sind individuelle Lernprozesse und Leistungen auf dem Hintergrund der Entwicklungsbedingungen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu betrachten. Es wird ein umfassender Kompetenzbegriff zugrunde gelegt. Eine fehlerfreundliche, ermutigende und die Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler stärkende Lern- und Leistungskultur ist eine wichtige Voraussetzung für das inklusive Miteinander.
Welches Verständnis von Lernen und Leistung passt zu inklusiver Bildung?
Wie können wir Lernen und Leistung begreifen und zu einer Kultur zusammenführen, die nicht aussondert, sondern in Vielfalt als Gewinn betrachtet und die von gegenseitigem Respekt und demokratischen Werten getragen wird?
Eine inklusions- und kompetenzorientierte Lern- und Leistungskultur zu etablieren lohnt sich, weil....
... Sie für Schülerinnen und Schülern erkennbar machen, dass alle Menschen individuell unterschiedliche Stärken und Kompetenzen haben.
... Sie damit allen Kindern und Jugendlichen das Erleben von Selbstwirksamkeit ermöglichen, was ihr Selbstbild stärkt.
... Ihre Schülerinnen und Schüler Erfolg und Spaß am Lernen erfahren.
Rechtliche Grundlage
Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen:
§ 2 Grundsatz
(1) Inklusive Bildung ist auf die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Sie eröffnet Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen den gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu allen Angeboten des Unterrichts und des Schullebens.
(2) Die Schule soll daher unter Ausschöpfung aller der Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Maßnahmen die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage so fördern, dass ein hohes Maß an aktiver Teilhabe am Lernen und am Schulleben ermöglicht wird.
§ 3 Aufgaben und Ziele (3-6)
(3) Bildung und Erziehung basieren auf den Grundsätzen der Anerkennung von Individualität sowie der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Schulische Teilhabe wird insbesondere durch individuelle Förderung einschließlich sonderpädagogischer Maßnahmen ermöglicht.
(4) Bildung und Erziehung sind auf eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung, den Erwerb lebenspraktischer, sozialer, kognitiver, sprachlich-kommunikativer und personaler Kompetenzen sowie auf die Fähigkeit zu einer so weitestmöglichen selbstbestimmten Lebensführung und einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft ausgerichtet.
(5) Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken, Neigungen und Kompetenzen wahr und messen sie an ihren eigenen Möglichkeiten. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eigene Individualität im Tun zu erleben und Gestaltende ihres Lernens zu sein. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern, in Lernprozessen sowohl die eigenen als auch zunehmend die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, umsichtiges, gewaltfreies und verantwortungsvolles Handeln zu lernen.
(6) Alle Schulen bieten dazu individualisierte und binnendifferenzierte Lernformen und gezielte Fördermaßnahmen sowie Beratung von Schülerinnen und Schülern und Eltern an.
Eine inklusionsorientierte und zeitgemäße Lern- und Leistungskultur fördert sowohl fachliches als auch überfachliches Lernen (z. B. Eigenverantwortliches Lernen im offenen Unterricht)
In Rheinland-Pfalz lassen die verschiedenen Lehr- und Rahmenpläne, Bestimmungen und Gesetze den nötigen Spielraum, um diese Art der Lern- und Leistungskultur in allen Schulformen umzusetzen.
In diesem Bereich finden Sie verschiedene Themen zur Vertiefung.
Darin erhalten Sie Anregungen, wie Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen in ihrem Lernen und ein passender Umgang mit schulischen Leistungen erfolgen kann.