Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung
Im zieldifferenten ebenso wie im zielgleichen Unterricht tritt die prozessorientierte Beurteilung neben die ergebnisorientierten Beurteilung (Leistungskontrolle am Ende oder nach Beendigung einer Unterrichtsreihe). Passende Formen des Umgangs mit schulischen Leistungen im inklusionsorientierten Unterricht erfassen fachliche und überfachliche Kompetenzen und damit verbundene verschiedenartige Lernleistungen.
Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung lohnt sich, weil....
... durch ein positives Fehlerverständnis, eine ganzheitliche Diagnostik und Bewertung die Stärken der Schülerinnen und Schüler identifiziert werden, um diese gezielt zu fördern.
... neben dem Wissen, entsprechend des Kompetenzbegriffs, auch die korrelierenden (überfachlichen) Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden fokussiert werden.
...sie konkrete, durchgängige Bewertungskriterien samt Feedback bietet, dass den Lernenden mehr Transparenz und Partizipation im Entwicklungsprozess ermöglicht.
... sie für die Schülerinnen und Schüler Orientierung im Berufswahlprozess bietet, da für bestimmte Berufsfelder bestimmte Kompetenzen entscheidend sind.
Schulleistungen sind stets Leistungen der Schule und der Lernenden!
Rechtliche Grundlage
Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen:
§ 41 Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
§ 44 Leistungsbeurteilung
§ 46 Form der Leistungsbeurteilung in den Zeugnissen
§ 50 Übergangsbestimmung
Erläuterung
Im zieldifferenten Unterricht sollen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit erhalten, durch differenzierte Anforderungen und Rückmeldungen ihre individuelle Leistungsfähigkeit zu erfahren.
Die kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung
erfolgt als verbale Beschreibung
dient dem Aufbau und der Sicherung von Leistungsbereitschaft
wirkt unterstützend bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes
Übergangsbestimmung:
Zukünftig gilt für den Bildungsgang Lernen an allen Förderorten: Verbalbeurteilung. Die Übergangsregelung in § 50 Abs. 2 legt fest, dass diese Neuregelung nicht „schlagartig“ für alle Schülerinnen und Schüler gilt, sondern 2024/2025 beginnend für die Klassenstufen 5 und 6. Die neuen Fünftklässler werden also in ihrer weiteren Schullaufbahn ausschließlich Verbalbeurteilungen bekommen, auch die zukünftigen Sechstklässler, die im Schuljahr 2023/2024 noch Noten in D und M bekommen (haben). Wer ab dem nächsten Schuljahr in Klasse 7 und höher ist, bekommt weiterhin bis Schullaufbahnende Ziffernnoten.
Für die Schwerpunktschulen gilt ab dem Schuljahr 2024/205 für die Fünft- und Sechstklässler die neue Regelung (ausschließlich Verbalbeurteilung, da ändert sich also nichts!), für die Siebtklässler und höheren Klassenstufen gilt auslaufend die bisherige Sonderregelung Ziffernnoten erst ab Klassenstufe 8 (2).
Um den Lernprozess und den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler individuell und kompetenzorientiert zu erfassen und zu beurteilen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fähigkeiten zur Selbsteinschätzung und zur Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler. Diese überfachlichen Kompetenzen erfordern eine gute Anleitung und kontinuierliche Übungsmöglichkeiten. Sie können schon mit den jüngsten Lernenden ab Klasse 1 systematisch eingeübt werden. Offenheit, Orientierung am dialogischen Prinzip und ein sprachsensibler Unterricht bieten Kindern und Jugendlichen einen Rahmen, um ihren Lernweg aktiv mitzugestalten. Lehrkräften bieten Sie Raum, Lernprozesse zu analysieren, zurückzumelden und daran anknüpfend zu initiieren.
Eine positive Fehlerkultur, Kompetenzraster, Lerntagebücher und Portfolios sind Beispiele für einen prozessorientierten, partizipativen und kompetenzorientierten Umgang mit schulischen Leistungen. Die Potenzialanalyse „Profil AC“ ermöglicht das Erfassen überfachlicher Kompetenzen.