Gehörlos und Schwerhörigkeit

Der Begriff Hörschädigung umfasst recht unterschiedliche, oft dauerhafte Beeinträchtigungen der Hörfähigkeit und dadurch bedingt der Sprachkompetenz und Kommunikation in einer hörenden Umwelt. 0,1 % aller Kinder werden mit einer für den Spracherwerb relevanten Hörstörung geboren. Neben den verschiedenen Arten einer Hörschädigung spielt auch das Ausmaß, also der Grad des Hörverlustes, eine entscheidende Rolle. Wie stark die Hörschädigung die Laut- und Schriftsprachentwicklung, die Konzentrationsfähigkeit sowie das Sozialverhalten beeinflusst, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und sehr individuell.

Eine frühkindliche Hörstörung kann Auswirkungen auf alle Lebens- und Arbeitsbereiche haben. In der Schule ist es daher wichtig, dass Lehrkräfte die Auswirkungen einer vorliegenden Hörschädigung auf schulisches Lernen berücksichtigen und im Unterricht angemessen darauf reagieren. Besondere Aufmerksamkeit ist vor allem in den Bereichen Kommunikation, kognitive und motorische Entwicklung sowie der Entwicklung der emotionalen und sozialen Beziehungen notwendig, damit diese Schülerinnen und Schüler eine ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechende schulische Bildung verwirklichen können.

Schülerinnen und Schüler mit einer Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit besuchen die Schule in Wohnortnähe in der Inklusion oder eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Für den Besuch der Förderschule ist die Feststellung des sonderpädagogische Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation erforderlich. 

Allgemeinbildende Schulen, Schülerinnen und Schüler die diese besuchen und deren Eltern können Beratung und Unterstützung für die Gelingensbedingungen der schulischen Bildung bei dem Förder- und Beratungszentrum Hören an der Wilhelm-Cüppers Schule Trier oder an der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied oder am Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation in Frankenthal anfragen.

    Verstehen im Unterricht erleichtern

    Folgende Maßnahmen können Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung das Verstehen im Unterricht erleichtern:

    • Nutzung von FM-Anlagen
    • Sitzplatz in der Nähe der Lehrkraft
    • Visuelle Unterstützung (Tafel, Smartboards)
    • Wiederholung und Zusammenfassung wichtiger Inhalte
    • Klare und deutliche Aussprache der Lehrkraft
    • Verwendung von Lautsprachunterstützender Gebärden oder Deutscher Gebärdensprache
    • Akustische Optimierung des Klassenraums
    • Regelmäßige Pausen zur Konzentrationsförderung

    Vermittlung

    Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache können über folgende Adressen individuell nach regionalen, zeitlichen und inhaltlichen Erfordernissen vermittelt werden (diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

    Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
    Homepage: https://www.landesdolmetscherzentrale-rlp.de/

    Integrationsfachdienst des Bundesverbandes Lautsprache und Integration für Gehörlose und Schwerhörige e.V.,
    Homepage: https://www.ifd-hoergeschaedigte.de/kommunikative-hilfen.html 

    Integrationsfachdienst Trier
    Homepage: https://www.ifd-trier.de/gebaerdensprach-dolmetsch-dienst/   

    Informa Zentrum für Hörgeschädigte gGmbH
    Homepage: http://www.informa.org