Sonderpädagogische Maßnahmen

Sonderpädagogische Maßnahmen ergänzen die pädagogische Arbeit an den allgemeinen Schulen. Sie tragen dazu bei, den individuellen Bildungsanspruch der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erfüllen und ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen. Sonderpädagogische Maßnahmen sind individuell festgelegte sonderpädagogische Bildungsmaßnahmen sowie sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Das Einbinden sonderpädagogischer Maßnahmen lohnt sich, weil…

… so die Förderschullehrkräfte ihre Expertise aus den jeweiligen Förderbereichen für den Bildungserfolg des jeweiligen Kindes einbringen.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Lernen und Wissensanwendung, Kommunikation und Konversation, Mobilität, interpersonelle Interaktion und Beziehung an ihre Bedarfe angepasste Unterstützungen erhalten.

… Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf zielgerichtete Förderung erhalten zur selbstständigen Lebensgestaltung, Orientierung, Mobilität und Kommunikation.

Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen

§13 Sonderpädagogische Maßnahmen
Auf Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011 über die inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen werden die spezifische Ausprägung und die inhaltlichen Schwerpunkte der sonderpädagogischen Maßnahmen beschrieben. Sie orientieren sich an folgenden auf Aktivität, Teilhabe und Partizipation in der Schule ausgerichteten Bereichen: Lernen und Wissensanwendung, Kommunikation und Konversation, Mobilität, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen. Die Schwerpunkte und die Ausrichtung der sonderpädagogischen Maßnahmen beziehen sich auf die Lernentwicklung, die geistige Entwicklung, die emotionale und soziale Entwicklung, die körperliche und motorische Entwicklung, die Entwicklung der Wahrnehmung sowie die Entwicklung des sprachlichen und kommunikativen Handelns. Im Sinne des Artikels 24 , Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention haben sie auch das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen beim Erwerb von Kompetenzen zur selbstständigen Lebensgestaltung, zur Orientierung und Mobilität oder Kommunikation zu unterstützen.

§14 Sonderpädagogische Unterstützung und Beratung
Hier wird die sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsleistung der Förder- und Beratungszentren [Link zu FBZ], die in §12, Abs.2 SchulG aufgenommen wurde, konkretisiert. Die Schulen erhalten Unterstützung, um die Auswirkungen einer Behinderung im Unterricht und bei Leistungsfeststellungen angemessen zu berücksichtigen. Die Förder- und Beratungszentren beraten und unterstützen die Schulen nachfrage- und bedarfsorientiert – bezogen auf den Förderbedarf der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers.

§15 Sonderpädagogische Bildungsangebote
Die Förderschulen haben den Auftrag, sonderpädagogische Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Sonderpädagogische Bildungsangebote erhalten ausschließlich Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die nach Förderschwerpunkt spezifisch ausgerichteten Bildungsangebote werden für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf festgelegt. Zudem wird bestimmt, ob der Unterricht im jeweiligen Förderschwerpunkt zielgleich (in den Bildungsgängen Grundschule, Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I) oder zieldifferent im Förderschwerpunkt oder Bildungsgang Lernen oder im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung erfolgt.

Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen
§1 Auftrag
§32 Unterrichtsangebot

Damit inklusiver Unterricht gelingt, wird das pädagogische Angebot der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf durch sonderpädagogische Maßnahmen ergänzt.
Damit die sonderpädagogischen Maßnahmen wirksam werden, ist eine enge Kooperationen im Unterricht zwischen den Regelschullehrkräften, den Förderschullehrkräften und den pädagogischen Fachkräften sicherzustellen.

Beratung und Unterstützung
Die Förder- und Beratungszentren beraten und unterstützen die allgemeinen Schulen. Die Angebote richten sich vor allem Schulen, die Beratung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 5 benötigen.

Beantragung
Hierzu melden die Schulen den Beratungsbedarf an die Förder- und Beratungszentren. Sie beschreiben die Situation und formulieren ihre Fragestellungen. Das Einleiten des Verfahrens auf sonderpädagogischen Förderbedarf ist nicht erforderlich.

Abstimmung der Maßnahmen
Die beauftragte Lehrkraft des Förder- und Beratungszentrums und die beteiligten Lehrkräfte stimmen für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler Ziele ab. Sie planen die erforderlichen Maßnahmen und vereinbaren den Zeitrahmen. Planungen und Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.

Maßnahmen
Die Maßnahmen umfassen insbesondere individuelle, auf sonderpädagogischer Diagnostik basierende Bildungsangebote, präventive Maßnahmen sowie die Beratung von Lehrkräften und anderen Beteiligten.

Elterninformation
Die Schulen informieren die Eltern in einer Klassenelternversammlung darüber, dass für die Schule ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Förder- und Beratungszentren möglich ist.
Sollen besondere individuell abgestimmte Maßnahmen durch Förderschullehrkräfte für eine Schülerin oder einen Schüler erfolgen, sind diese den Eltern durch die Schule zu erläutern. Sie erfordern allerdings keiner Zustimmung und keine Schweigepflichtentbindung durch die Eltern.

Sonderpädagogische Bildungsangebote

Förderschwerpunkt motorische Entwicklung
Die Bildungsangebote sind auf schulische Bildung und Erziehung unter Berücksichtigung der Auswirkung einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung aus-gerichtet.
Zielgleicher Unterricht: Bildungsgänge Grundschule, Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgänge Lernen und ganzheitliche Entwicklung statt

Förderschwerpunkt Sprache

Die Bildungsangebote sind sie auf schulische Bildung und Erziehung unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer sprachlichen Beeinträchtigung ausgerichtet.
Zielgleicher Unterricht: Bildungsgang Grundschule
kein zieldifferenter Unterricht

Förderschwerpunkt Sehen
Die Bildungsangebote sind auf Förderung der Wahrnehmung ausgerichtet und bieten Unterricht unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer Blindheit oder Sehbeeinträchtigung.
Zielgleicher Unterricht: Bildungsgänge Grundschule, Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung

Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung
Die Bildungsangebote sind schulische Bildung und Erziehung unter Berücksichtigung einer Beeinträchtigung der sozialen und emotionalen Entwicklung ausgerichtet.
Zielgleicher Unterricht: Bildungsgänge Grundschule, Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgang Lernen

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Die Bildungsangebote sind auf Förderung der Kommunikation ausgerichtet und bieten Unterricht unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
Zielgleicher Unterricht: Bildungsgänge Grundschule, Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgänge Lernen und ganzheitliche Entwicklung

Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
Die Bildungsangebote sind ganzheitlich auf Aktivität und Teilhabe ausgerichtet und bieten Unterricht unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer kognitiven Beeinträchtigung
Kein zielgleicher Unterricht
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung

Förderschwerpunkt Lernen
Die Bildungsangebote sind auf Lernen und Wissensanwendung unter Berücksichtigung einer Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung ausgerichtet.
Kein zielgleicher Unterricht
Zieldifferenter Unterricht: Bildungsgang Lernen

Anschlussmöglichkeiten in den Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung
Die sonderpädagogischen Bildungsgänge Lernen und ganzheitliche Entwicklung vermitteln eine den individuellen Fähigkeiten entsprechende schulische Bildung und führen zu jeweils eigenen Schulabschlüssen. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten Anschlussmöglichkeiten zum Erwerb des Abschlusses der Berufsreife.

Unterstützungsangebote anderer Leistungserbringer
Zudem sind Unterstützungsangebote anderer Leistungserbringer und die Kooperation mit anderen Institutionen einzubinden. Von besonderer Bedeutung für Kinder und Jugendliche können dabei Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Zuständigkeit der Sozialleistungsträger sein. Dies ändert allerdings nichts daran, dass sozialrechtliche und schulrechtliche Verantwortung nebeneinander bestehen und dass Integrationshelferinnen und Integrationshelfer keine unterrichtlichen Tätigkeiten ausüben.