Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen trat am 01.08.2024 in Kraft
Am 24.05.2024 wurde nach einem breiten Beteiligungsverfahren die Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen gemeinsam mit einer neuen Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Beide Verordnungen traten am 01.08.2024 in Kraft.
In der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen werden Regelungen für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen an allen Schularten getroffen. Leitgedanke dieser Schulordnung ist, dass für diese Schülerinnen und Schüler so wenige Sonderregelgungen wie möglich und nur so viele wie nötig gelten sollen.