Fortbildungstipp Mathematik

Das PL bietet einen modularisierten Kurs mit Zertifikat an. Anmeldung ist noch bis Montag, 28.09.2026 möglich unter der PL-Nr.: 261117RS06 (Modul 1).

Zeugnisse

Die Regelungen der Zeugnisse an Schwerpunktschulen entsprechen den Regelungen der letzten Jahre. Im Bildungsgang Lernen werden verbale Beurteilungen bis inklusive des Halbjahreszeugnis in der 8. Klasse gegeben. Die Regelungen der Förderschule sind abweichend davon. 

Falls die Schülerin oder der Schüler in einzelnen Fächern zielgleich unterrichtet wurde, sind hier zielgleiche Ziffernnoten zu vergeben. 

Aktuelle Zeugnisformulare für die Sekundarstufe I finden sich in Edoo-Sys.

In den Zeugniskonferenzen ist bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung in den Klassenstufen 4 und 6 eine Abstimmung über einen möglichen Wechsel in den Förderschwerpunkt Lernen vorzunehmen. 

In den Zeugniskonferenzen ist bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang Lernen in allen Klassenstufen eine Abstimmung über einen möglichen Wechsel in den zielgleichen Unterricht vorzunehmen. 

Broschüre Inklusion 1-2026

Die Broschüre „Inklusion – Unterstützungsangebote für Schulen“ 1-2026 ist online und steht zum Download bereit.  

In der Ausgabe finden Sie einen Überblick über das aktuelle Fortbildungsangebot des Pädagogischen Landesinstitut zu den Themenbereichen

  • Inklusion
  • sonderpädagogische Förderung
  • Heterogenität
  • Angebote der schulinternen Unterstützung und Beratung
  • Möglichkeiten der Hospitation

für den Zeitraum Januar bis Juni 2026.

Schulung "Leichte Sprache - Leicht gemacht"

Einführung in die Leichte Sprache - Kostenlose Schulung am 25.08.2026

Im Rahmen der zweiten Schulungsrunde des Projekts "Leichte Sprache - Leicht gemacht" läd der ZsL Mainz e.V. zum ersten Schulungstermin im Jahr 2026 "Einführung in die Leichte Sprache" ein. Gefördert wird das Projekt und auch die Schulung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an der Schulung ist daher für Mitarbeitende öffentlicher Stellen in Rheinland-Pfalz kostenlos.

Wann?             
Dienstag, 25.08.2026,
10:00-17:00 Uhr

Wo?                 
ZsL Mainz e.V.
Rheinallee 79-81
55118 Mainz

Anmeldung:   
per Mail an Stephan Heym

 

"Blaues Wunder" - inklusives Bildungsmaterial

Neu zur Ausleihe und auf Schulcampus: Inklusives Bildungsmaterial zum Thema Wasser

Wasser, die Quelle all unser Lebens bedeckt etwa zwei Drittel unserer Erdoberfläche, von der unvorstellbaren Menge 1,4 Milliarden Kubikkilometer Wasser sind aber lediglich 2,6% Süßwasser!

Das Material „Blaues Wunder“ bietet für Grund- und Förderschulen inklusives Bildungsmaterial um die Bedeutung von Wasser für uns aber auch in globaler Sicht zu entdecken.

Die durch das bezev.de entwickelten fünf Module sowie das Handbuch bieten neben Sachtexten insbesondere auch Umsetzungsmöglichkeiten in heterogenen Klassen das Thema Wasser inklusiv zu bearbeiten. Die auf Schülerinnen und Schüler bedarfsgerechte anpassbaren Aktionsblätter runden das Paket für den direkten Einsatz im Unterricht ab.

In Kooperation mit bezev.de bietet der MINT-Bereich des Pädagogischen Landesinstitut nicht nur die digitale Version der Materialien auf dem Schulcampus, sondern auch die Materialkiste am Standort Speyer und Bad Kreuznach zur Ausleihe an.

Weitere Informationen unter https://s.rlp.de/MINTausleihe

Schulcampus:  https://s.rlp.de/blaueswunder-rlp  (Anmeldung erforderlich)

Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen trat am 01.08.2024 in Kraft

Am 24.05.2024 wurde nach einem breiten Beteiligungsverfahren die Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen gemeinsam mit einer neuen Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Beide Verordnungen traten am 01.08.2024 in Kraft.

In der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen werden Regelungen für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen an allen Schularten getroffen. Leitgedanke dieser Schulordnung ist, dass für diese Schülerinnen und Schüler so wenige Sonderregelgungen wie möglich und nur so viele wie nötig gelten sollen.