Zeugnisse 2024/25

In der zieldifferenten Unterrichtung in dem Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung erfolgen jegliche Leistungsbeurteilungen in verbaler Form. Wenn der Unterricht in einigen Fächern zielgleich erfolgt, wird hier eine Note vergeben.

 In der zieldifferenten Unterrichtung an Schwerpunktschulen in dem Bildungsgang Lernen erfolgen jegliche Leistungsbeurteilungen bis zur Klassenstufe 8 (1) in verbaler Form. Wenn der Unterricht in einigen Fächern zielgleich erfolgt, wird hier eine Note vergeben.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten diese Schülerinnen und Schüler auch im Jahreszeugnis der 8. Klasse verbale Beurteilungen anstatt Ziffernnoten. 

Ab dem Schuljahr 2027/2028 erhalten diese Schülerinnen und Schüler auch in den Zeugnissen der 9. Klasse (auch im Abschlusszeugnis) verbale Beurteilungen anstelle von Zeugnisnoten. 

 

Halbjahreszeugnisse 2024/25

Die Ausgabe der Zeugnisse werden nach den Vorgaben der besuchten Schulart ausgestellt und ausgegeben. Sie enthalten eine Zusatz über die Teilnahme am zieldifferenten Unterricht im Bildungsgang Lernen oder ganzheitliche Entwicklung. 

Die aktuellen Zeugnissformulare für das Schuljahr 2024/2025 für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen und sonderpädagogischen Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung an Grundschulen sind zu finden unter:  https://bildung.rlp.de/grundschule/rechtsgrundlagen .  

Die Halbjahreszeugnisformulare für das Schuljahr 2024/2025 für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen und sonderpädagogischen Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung an Schwerpunktschulen Sekundarstufe I werden im Schulverwaltungsprogramm edoo-sys derzeit hinterlegt.

Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen trat am 01.08.2024 in Kraft

Am 24.05.2024 wurde nach einem breiten Beteiligungsverfahren die Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen gemeinsam mit einer neuen Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Beide Verordnungen traten am 01.08.2024 in Kraft.

In der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen werden Regelungen für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen an allen Schularten getroffen. Leitgedanke dieser Schulordnung ist, dass für diese Schülerinnen und Schüler so wenige Sonderregelgungen wie möglich und nur so viele wie nötig gelten sollen.